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REFERENDARIATNEWS
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  Ausgabe 17/2025
Freitag, der 25.04.2025
     

Examenstermin August: 4. Zivilrechtsklausur

Heute Anwaltsklausur vor der Handelskammer:

Habe Anspruch auf Rückgängigmachung des Vertrages aus c.i.c. gegen Klägerin (Antrag zu 1)). Die Pflichtverletzung des B
muss sich die Klägerin nach § 278 zurechnen lassen. Habe Alternative Kausalität angenommen, entweder Castro oder Boateng haben Pflichtverletzung begangen oder aber beide zusammen. Zeugnis des Sohns dafür, dass zumindest einer. Beides ist der Klägerin zuzurechnen.

Antrag zu 2) zumindest wegeb Verstoß gegen § 309 Nr. 5 (-), der über § 310 I Anwendung findet. Stichwort: Pauschalierter Schadensersatz in AGB ohne Gestattung des Gegenbeweises.

Examenstermin August: 3. Zivilrechtsklausur
Heute Zwangsvollstreckung aus Kostenfestsetzungsbeschluss:
Unbestimmte Anträge!

Bei mir:
Antrag zu 1): § 767 I
Antrag zu 2) § 371 BGB analog
Antrag zu 3): § 769 I

Bei mir gingen 1) un 2) durch auf mit zahlreichen Problemen
Und schönen Schachtelprüfungen.

Hab noch bzgl. des § 495a den Streitwert der Herausgabeklage
als 1/2 eingestuft. Sonst wäre es über 600 Eur.

Zustellung an Anwalt über § 172 I 3

§§ 767II, 795 I (-), da es auf das Urteil nicht ankam, und im
Kostenfestsetzungsverfahren dem Kläger kein Gehör gewehrt
wurde, sodass die Forderungen erst mit zweitem KFB
aufrechenbar ggnüberstanden

Naja und noch so Einiges, was man zu 428, 432 im Komentar gut finden konnte.

Hinweise zum Referendariat in NRW in Kurzform

Auf die allgemeinen Fragen eines zukünftigen Referendars in einem Forum gab es folgende zackige Antwort, die über das Referendariat in NRW in Kurzform informiert. Und eigentlich kann man diese Antwort bei nahezu jeder Frage mit copy + paste als Antwort posten 😉

erster Tag: kein Anzug, Jeans und Hemd reicht, keine Gesetze mitbringen, ganz easy

Einführungslehrgang: Im ersten Monat, ohne Ausbilder, nur AG

Zivilstation: Zuweisung (wobei Du dein Wunschgerichte angeben kannst, aber keine Garantie erhälst)

Strafstation: StA oder Strafrichter (kein Wunsch)

Verwaltungstation: Zuweisung oder eigene Suche (was dringend zu empfehlen ist –> Botschaft, IHK, Polizei, Ordnungsamt etc.). Verwaltungsschule Speyer geht auch. Ist aber eher ein Station zum Party machen.

Anwaltstation: Zuweisung möglich, macht aber niemand. Jeder sucht sich seine eigene. Kanzlei, Unternehmen etc. Im Ausland oder Inland. In der Regel sollte man die letzten 3 – 5 Monate tauchen (mit Anwalt absprechen), um für das Examen zu lernen.

Wahlstation: wie der Name schon sagt, du kannst alles machen.

In jeder Station hast du einen Ausbilder (Zivil: Richter / Straf: Staatsanwalt oder Richter..).

Neben den Stationen hast du immer entsprechende AGs (i.d.R. 1 pro Woche 5 Std.). Dort schreibst DU auch Klausuren und übst Aktenvorträge.

Literatur zum Anfang (ZPO):
Anders/Gehle
Alpmann SKripten
evtl. Kaiser (http://www.amazon.de/exec/obidos/search-handle-url?_encoding=UTF8&search-type=ss&index=books-de&field-author=Torsten%20Kaiser).
Die Kaiser Skripten sind top, vor allem im ZivilR, jedoch erwarten sie ein wenig Vorkenntnisse.

Rep!?
Von einem langen Rep (Alpmann, Hemmer) rate ich ab.
Zu empfehlen sind die Wochenendseminare von Kaiser in Dortmund oder Lübeck (http://www.kaiserseminare.com/index.php).
Dort bekommst du für den jeweiligen Kurs auch die Skripten umsonst.

Klausurenkurs ab der Anwaltstation: Kaiser, Alpmann, Hemmer (ist wohl nicht so toll)

Gehalt: in NRW 840 € Netto

Urlaub: in den ersten 3 Monaten keinen, danach? schau in die Unterlagen

Es wird eine AG Fahrt gemacht (5 bis 7 Tage).

Basta! Wer sich ausführlich über das Referendariat in NRW und in den anderen Bundesländern informieren möchte, so zum Beispiel was Wartezeiten, Gehälter und Durchfallquoten angeht, kann das auf unseren Infoseiten zum Referendariat machen…

von Law Library of Congress
Werden Sie Teil eines Teams bestehend aus Anwälten aus der ganzen Welt und unterstützen Sie den U.S. Kongress! Die Library of Congress ist die größte Bibliothek der Welt mit mehr als 40 Millionen Bücher und anderen (gedruckten) Werken in 470 Sprachen. Ihre Aufgabe besteht darin Wissen sowohl für die Politik als auch für die breite Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Law Library of Congress ist Teil der Library of Congress und wurde 1832 gegründet. Sie ist die größte rechtliche Bibliothek weltweit mit mehr als 2,9 Millionen Büchern. Die Law Library erfüllt drei wesentliche Aufgaben: • Sammlung und Archivierung von rechtswissenschaftlichen Publikationen aus allen Ländern und Rechtssystemen der Welt (Collection Service); • Erarbeitung und Bereitstellung von Gutachten zum ausländischen oder vergleichenden Recht durch fachkundige (ausländische und U.S.-amerikanische) Juristen für den U.S. Kongress und andere Bundesbehörden (Foreign Law Research); • Ausarbeitung und Bereitstellung von Informationen über das U.S.-amerikanische und auch ausländische Rechtssysteme. Dies geschieht im Wege der Auftragsrecherche und allgemeiner Publikationen (Public Services). Weitere Information finden Sie unter https://www.loc.gov/research-centers/law-library-of-congress/about-this-research-center/ und https://www.loc.gov/item/internships/global-legal-research/.
Examenstermin August: 2. Zivilrechtsklausur

Heute folgender kurzer Hinweis auf den Sachverhalt…

Klage des Ex-Bankkunden gegen die Bank auf
1. Rückerstattung 1.000,-
2. Feststellung, dass die Belastung des Kontos mit 10.000,- nicht zulässig war.

Wir vertraten die Beklagte.

Inhaltlich – Phishing, AGB

mit folgenden Hinweisen auf die mögliche Lösung…

Antrag zu 1) geht durch, weil:

I. Anspruch Kläger vs. Bank § 812 I 2. F. (+)
Schwerpunkt Nr. 1: hier ohne Rechtsgrund Girovertrag zwar (+) aber Klausel Nr.8, Storno (-), da die AGB nicht wirksam einbezogen wurden!
AGB Mussten nach § 305 II Nr.2 übersendet werden!

Antrag zu 2) greift nicht, weil:

II. Bank vs. Kläger § 812 I 2. F BGB (+)
1. Schwerpunkt Nr.2: Leistung (-) bei Pishing, (-) Rechtschein einer wirksamen Anweisung zurechnbar veranlasst, Anweisungsfälle, Rückabwicklung übers Dreieck etc. etc. problematisiert.
2. Schwerpunkt Nr.3: Entreicherung (-) da § 166 BGB analog, überlässt das Konto, dann ist der Suleimani Wissenvertreter und das Wissen muss sich der Kläger zurechnen lassen.

Praktisch Klageerwiderung ans Gericht:
Aufrechung bzgl Antrag zu 1.; ich habe leider § 93 ZPO,
Antrag zu 2) Klageabweisung.

Der vielseitige Referendar: Heute als Spitzel für die Deutsche Bank!
von

Vor einigen Tagen wurde die Datenaffäre der Deutschen Bank in der Presse ausgeschlachtet, mögliche Verstöße gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen durch Bespitzelungen stehen im Raum und riefen die Staatsanwaltschaft auf den Plan.

Was die Sache hier für uns interessant macht ist folgendes Detail am Rande: Die Kanzlei Bub, Gauweiler & Partner vertritt Leo Kirch bei seinen Klagen gegen die Deutsche Bank. In eben diese Kanzlei soll die Deutsche Bank versucht haben, einen Rechtsreferendar (!!!) einzuschleusen, um Daten auszuspähen und Strategien in Erfahrung zu bringen. Eine Realisierung des Vorhabens fand aber angeblich nicht statt, da die Rechtabteilung der Deutschen Bank vorher einschritt.

Natürlich blicken wir auch gleich mal auf die Homepage der Deutschen Bank nach Stellenanzeigen für Referendare und nach dem, was dort gefordert und geboten wird. Und schau an, es sind tatsächlich aktuelle Anzeigen zu finden: Geboten wird unter anderem das Erlangen praktischer Erfahrungen anhand arbeitsrechtlicher Einzelfälle 😉 aber man muss natürlich auch Flexibilität und hohe Einsatzbereitschaft mitbringen…ist klar! 🙂

Der vollständige Artikel mit weiteren Hintergrundinformationen ist nachzulesen bei spiegel online.

Examenstermin August: 1. Zivilrechtsklausur

Auch bzgl. der 1. Zivilrechtsklausur gibt es nur kurze Hinweise auf den Sachverhalt:

B3 „fährt in die Türe+Kotflügel“
Töchter bemalen das gesamte KfZ inkl. Tür und Kotflügel.
Reparatur insgesamt inkl. MWSt 2.400. Dabei entfielen auf die Tür und Kotflügel insgesamt 800,- ohne Klärung, welcher Schaden welche Reparatur notwendig machte.
(Es versteht sich von selbst, dass die Mädels sicher die Reparatur von mind. 1.600,- „auf dem Gewissen haben“ )
Kläger hat der Mutter + Vers. eine Frist gesetzt. Zuerst beantragt Zinsen ab einem Tag nach Fristablauf, später ab einem Tag nach der erfolgten Reparatur!

Mit den zuletzt gestellten Anträgen will
1. Mutter, Kind, Vers. gesamtschuldnerisch 800,- nebst Zinsen (B1, 2 seit der Reparatur, B3 seit der Klagezustellung)
2. Mutter und Vers. gesamtschuldnerisch 1.600 nebst Zinsen und RA-Kosten vorgerichtlich.

Man kann aber anhand der Lösungshinweise zumindest teilweise auf die Klausuraufgabe schließen:

Zulässigkeit:
Zuständigkeit § 32 ZPO (?)
Klageänderung, Bestimmtheit, §§ 260, 59 ZPO

Begründetheit:
1. § 832 BGB vs Mutter wg. Chantal u. Celine 3 und 4 Jahre alt (+) Aufsichtsplichtverletzung und Verschulden gegeben, da keine Entlastung, die kann doch 3 und 4 jährige nicht 1,5 Std. auf der Strasse lassen!

2. § 832 BGB vs. Mutter wg. Cedric (-) keine Aufsichtspflichverletzung weil schon 8 Jahre alt (geb. am 15.01 oder 15.04. 2001), der kann einiges Std. draußen spielen ggf. auch Entlastung wg. Belehrung im Verkehr.

3. § 823 BGB vs. Cedric (+) § 828 Abs.2 BGB gilt hier nicht wg. ruhendem Verkehr. Er hat in der Verhandlung extra gesagt, dass sein Motor aus sei. Offene Tür ist daher zu werten wie z.B. ne Mülltonne die im Hof steht. Aber § 254 BGB Mitverschulden wg. Tür in Fußgängerraum und Hecke. In Höhe von 1/2

4. § 100 VVG iVm. §§ 823, 832 BGB bei mir (+) als Dreizeiler

In Höhe von 600 € begründet. I.Ü. Abweisung.

Kosten Klägr 1/4 die Beklagten 3/4

vorl. Vollstr. §§ 708 Nr.11, 711 ZPO

Examensergebnisse 2008 aus Sachsen-Anhalt veröffentlicht

Das Landesjustizprüfungsamt Sachsen-Anhalt hat die Examensergebnisse aus dem Jahre 2008 veröffentlicht. Hier die wichtigsten Zahlen auf einen Blick: 

Prüflinge

Die Anzahl an Kandidaten, die in Sachsen-Anhalt pro Jahr die Prüfungen ablegen, ist weiter rückläufig. Waren es im Jahre 2001 noch 278 Kandidaten, sind im Jahr 2008 lediglich 91 geprüft worden. Über die Gründe dafür lässt sich nur mutmaßen: Möglicherweise sind diese Zahlen ein Indiz dafür, dass Sachsen-Anhalt als Bundesland für Referendare nicht beliebt ist, oder aber die rückläufigen Zahlen sind mit dem bundesweiten Trend zu begründen, dass immer weniger Juristen von den Unis kommen, die sich für das Referendariat bewerben.

Durchfallquote und Prädikatsexamina

2008 sind in Sachsen-Anhalt lediglich 21 Kandidaten durchgefallen. Die Durchfallquote sank damit erneut, diesmal um 1,69 Prozentpunkte auf nunmehr 23,08 %.

Immerhin 11 Kandidaten schlossen mit vollbefriedigend oder besser ab. Damit verdoppelte sich die Anzahl an Prädikatsexamina im Vergleich zu den Vorjahren fast auf 12,09 %!

Weitere Informationen

Weitere Infos zu den Zahlen aus dem Jahr 2008 findest Du im Jahresbericht des JPA. Alle weiteren Informationen zum Referendariat in Sachsen-Anhalt (so zum Beispiel zur Entwicklung von Durchfallquote und Prädikatsexamin in den letzten Jahren als Diagramm) bekommst du bei unseren Übersichtsseiten zum Referendariat.

Examenstermin August: 2. Strafrechtsklausur

Heute das gleiche Spiel wie gestern: Keine Infos zum Sachverhalt, sondern nur Diskussion der Lösungen. Aber auch aus der möglichen Lösung lassen sich Rückschlüsse auf die Klausuraufgabe ziehen:

Zulässigkeit:
unbestimmte Anfechung und Erklärung zum Hauptverhandlungsprotokoll

Begründetheit:
1. Verfahrenshindernis – sachl. Zuständigkeit des AG wg. § 224 StGB 6 Monate bis 10 Jahre, aber (-) da Rechtsfolgenprognose und keine Willkür

2. Absolute Revivisonsgründe
a. 338, 26a, 24 (-), keine Befangenheit, nur Hinweis auf die Rechtslage
b. 338, 230, 231b (-), da ordnungsgemäß ausgeschlossen
c 338, 275 (-) Urteil ist pünktlich zu den Akten gelangt

3. relative
a. 243, keine Verlesung aber (-) beruhen
b. 251, 250 (-), Aussage des Apostolokais(?) durfte verlesen werden
c. 244 bei mir nur kurz aber (+) gehen durch
noch nen paar andere angeprüft und verneint

4. sachl. Recht
a. Materielles Recht, 240 (+) Füsse massieren und putzen, 223,224 Nr.4,5 (+)
aber keine Mittäterschaft
b. Rechtsfolgenausspruch, Verletzung 46 Abs.3 Doppelverwertung

5. Zweckmäßigkeit
Hinweis auf 357, 358
Erklärung Revision einzulegen innerhalb der Frist

Examenstermin August: 1. Strafrechtsklausur

Zum Sachverhalt der 1. Strafrechtsklausur gibt es heute wenig Infos im Netz:

Heute gabs ne StA Klausur. Anklage war zu fertigen. Problem war unter anderem ein etwaiger Strafklageverbrauch der gesamten Delikte, der jedoch aufgrund der Intention des LJPA’s (Anklage fertigen) nicht durchgehen konnte.

Immerhin kann man anhand dieser Lösungshinweise erkennen, welche Straftatbestände zu prüfen waren:

Kein Strafklageverbrauch
1 TK
§ 239- ( kein Vorsatz)
§ 240 – “

2. TK
§ 315 +
§ 315 c etc –
§ 316 b+
§ 304 +
§ 223 +
§ 223,224,22,23 –

3. TK
§ 242 +
§ 249 –
§ 223,22,23 +
§ 316 –

Sachverhalte der Examensklausuren im August

Im Netz schreiben zurzeit einige Referendare über die Sachverhalte der Klausuren, die momentan im Examen laufen. Die ersten beiden verwaltungsrechtlichen Klausuren sind bereits geschrieben. Donnerstag und Freitag geht es dann weiter mit Strafrecht, bevor nächste Woche die vier Zivilrechtsklausuren an der Reihe sind.

Die Sachverhalte und gegebenenfalls Hinweise zu der Lösung der Klausuren werden wir dann – sofern verfügbar – wie immer in der Kategorie „Was lief in den Klausuren“ zusammentragen…