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Das Blog zum Rechtsreferendariat

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  Ausgabe 24/2025
Montag, der 09.06.2025
     

Rechtsreferendare Ulm – Es gibt sie doch noch!
von

Nachdem der Internetauftritt der Rechtsreferendare aus Ulm in den letzten Wochen nicht aufrufbar war und wir sie bereits von unserer Link-Liste gestrichen hatten, sind sie nun wieder (mit neuer Homepage) online.

Den Link zu den Referendaren Ulm sowie die Links zu den Internetseiten aller anderen Personalräte und Referendarvereine in Deutschland findest Du auf unserer Karte bei den Surftipps

Wahlstation in Oslo

Christina hat von Januar bis März 2008 ihre Wahlstation in Oslo verbracht und von dort aus über ihre Tätigkeit als Referendarin und natürlich auch über das Leben in Norwegen geschrieben.

Flagge von Norwegen

Allein die traumhaften Fotos aus Norwegen, die Christina in ihre Artikel eingestellt hat, machen es lohnenswert, das Blog zu lesen!

Examenstermin Februar: 2. Verwaltungsrechtsklausur (Nds)

Heute gab es in Niedersachsen die zweite Klausur im Verwaltungsrecht. Thema: Polizei- und Ordnungsrecht. Im chris.blog finden sich auch diesmal gute Infos zu Sachverhalt und Aufgabenstellung:

„Ein Bauer namens Heinrich Schäfer (!) hat eine Rinderherde. Acht der Tiere brechen aus und verteilen sich auf ein rund 15 Quadratkilometer großes Gebiet, durch das unter anderem auch zwei Straßen führen. Polizei und freiwillige Feuerwehr machen sich daran, die Biester wieder einzufangen. Ein Tier muss erschossen werden, als es bei dem Versuch der Gefangennahme in Panik ausbricht und geradewegs auf die stark befahrene Bundesstraße zugaloppiert. Polizei und die Stadt Stade (Trägerin der Feuerwehr) senden Kostenbescheide an den Bauern, der aber nicht zahlen will und außerdem Schadensersatz für das tote Tier begehrt und darum in „meiner“ Kanzlei vorstellig wird.“

„Aufgabenstellung: Alle notwendigen Schreiben und Schriftsätze anfertigen […] und einen Sachbericht schreiben.“

Laut Hinweis im Jurawelt-Forum ist die Klausur heute (zumindest teilweise) diesem Urteil des VG Stade aus dem März 2007 nachgebildet.

von Universität Leipzig, Dezernat 1: Forschung und Transfer
Die Universität Leipzig wurde 1409 gegründet und gehört zu den forschungsstarken medizinführenden Universitäten in Deutschland. Sie bietet eine einmalige Fächervielfalt von Geistes- und Sozialwissenschaften sowie Natur- und Lebenswissenschaften. Das Dezernat 1: Forschung und Transfer ist verantwortlich für die Bereiche Forschungsförderung, Antragsberatung sowie Transfer. Im Grundsatzreferat werden strategische Projekte betreut und übergreifende rechtliche Angelegenheiten bearbeitet.
Interessante Stelle für die Verwaltungsstation gesucht!
von

Ich war total überrascht, als ich gestern mitbekam, dass sich die ersten aus meiner AG bereits einen Platz für die Verwaltungsstation gesucht (und zum Teil auch schon eine feste Zusage bekommen) haben. Immerhin kommt bei uns in NRW ja erst noch die Strafrechtsstation, bevor es dann mit Verwaltungsrecht weiter geht.

Allerdings scheint es wohl so zu sein, dass die beliebten Stellen schnell vergeben sind. Deshalb habe ich mir für dieses Wochenende vorgenommen, mir mal Gedanken zu machen, wo ich denn die Verwaltungsrechtsstation verbringen könnte. Tipps nehme ich übrigens gerne an, ich habe nämlich momentan noch überhaupt keine Ahnung, was ich machen soll…

Es gibt ja aber auch nichts Schöneres, als sich AM WOCHENENDE mit sowas zu beschäftigen 😉

Examenstermin Februar: 1. Verwaltungsrechtsklausur (Nds)

Heute lief am Dienstag eine Klausur zum Thema Ausländer- und Aufenthaltsrecht. Konkret ging es um die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Rücknahme einer Aufenthaltsgenehmigung.

Laut ausführlichem Bericht im Jurawelt-Forum ging es um folgenden Sachverhalt:

„Ein Algerier hatte ne befristete Aufenthalterlaubnis bekommen, weil verheiratet, und dann nach ein paar Jahren ne unbefristete. […] Dann hat er hat sich scheiden lassen. Das Kind wurde festgestellt war nicht leiblich. Er hatte allerdings noch eine Ehe in Algerien. […]

Die Behörde hat nun die Erlaubnis zurückgenommen, die Ausreise gefordert und angedroht, dass wenn er der nicht nachkommt, er ausgewiesen wird.“

Es war dann eine Antrags- bzw. Klageerwiderung zu formulieren.

Wie so oft lag auch dieser Klausur eine aktuelle Entscheidung zugrunde. So war die Klausur einem Fall nachgebildet, den das OVG Lüneburg im Juni 2008 zu entscheiden hatte. Die Entscheidung im Volltext ist hier abrufbar.

Examensdurchgang im Februar

Im Februar müssen Referendare aus Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und (wie immer, da hier monatlich geschrieben wird) Nordrhein-Westfalen ins schriftliche Examen. In den Nord-Ländern werden sowieso die selben Klausuren geschrieben, da diese 3 Bundesländer ein Gemeinsames Prüfungsamt haben. Aber wegen des sogenannten „Ringtausches“ kann man davon ausgehen, dass auch in NRW inhaltsgleiche bzw. nur leicht abgewandelte Klausuren geschrieben werden.

Bereits heute müssen die niedersächsischen Referendare ran. Als einziges Bundesland fangen hier die Klausuren immer am Ende eines Monats an und ziehen sich dann in den darauf folgenden. Da es aber in Niedersachsen mit Verwaltungsrecht und der Wahlklausur losgeht, laufen die zivilrechtlichen Klausuren (02.02. / 03.02. / 05.02. / 06.02.) und die strafrechtliche Klausur (09.02.) dann doch wieder parallel mit denen der anderen Bundesländer, so dass auch hier gleiche bzw. ähnliche Aufgaben gestellt werden können.

Wir wünschen natürlich allen, die ins schriftliche Examen starten, viel Erfolg!

Vorbereitung auf den Aktenvortrag
von

In meiner Arbeitsgemeinschaft haben sich bereits die ersten beiden Lerngruppen gebildet, die sich speziell auf den Aktenvortrag vorbereiten und das freie Reden trainieren wollen. Auch wenn ich gerade vor diesem Teil der mündliche Prüfung großen Respekt habe und sicher noch viele Aktenvorträge üben muss, halte ich das für den jetzigen Zeitpunkt für überflüssig. Zunächst einmal stehen die Klausuren an, die deutlich mehr zählen (bei uns in Berlin: 60 %) als die mündliche Prüfung und die sicherlich die Grundlage für ein gutes Examen sein werden.

Ich habe mich auf jeden Fall dazu entschieden, mich erst nach dem schriftlichen Teil mit dem Aktenvortrag zu beschäftigen und dann intensiv auf diesen vorzubereiten. Gute Unterlagen dazu findet man übrigens beim Prüfungsamt NRW, die auf ihrer Internetseite regelmäßig Aktenvorträge samt Bearbeitervermerk zum Download anbieten, die in der Vergangenheit auch tatsächlich so in der mündlichen Prüfung gestellt worden sind!

Affäre mit dem Oberstaatsanwalt – Update
von

Nach nunmehr über 16.000 Aufrufen steht fest: Die Referendarin hat von ihrem Ausbilder einen Korb bekommen, ist also nichts mit der Affäre mit dem Oberstaatsanwalt geworden. Tja im wahren Leben gibt es halt nicht immer Storys mit Happy End.

Auch wenn ich – wie bereits angekündigt – einen Antrag bei meiner Referendarabteilung stellen werde, mir einen äußerst attraktiven Staatsanwalt als Ausbilder in der Strafrechtsstation zuzuteilen, kann ich sagen, dass sowohl mein momentaner Ausbilder am Amtsgericht (Kategorie 50+) als auch mein AG-Leiter (zwar deutlich jünger, aber nicht wirklich gut aussehend, worüber wir Frauen aus der Arbeitsgemeinschaft uns übrigens auch einig sind!) auf keinen Fall für eine Affäre in Betracht kommen!

Fake for Real – Das gefälschte Examenszeugnis
von

Manchmal scheitert es schon an den kleinen Dingen: So erging es auch kürzlich einem Juristen, der sich gern zum Volljuristen gemacht hätte, aber leider beim zweiten Examen scheiterte und dann folgenden Weg wählte: Er fälschte das Examenszeugnis! Aber da es ihm nicht nur an juristischem Sachverstand fehlte, sondern auch Defizite im Bereich „Rechtschreibung“ vorhanden waren, schrieb er sein Bundesland falsch. Ein „h“ zu viel und dort stand „Westfahlen“.   Und schon war der Schwindel aufgeflogen und der 40-jährige steht nun vor Gericht – so wie er es immer wollte, nur auf der falschen Seite… 

gefunden bei Kanzlei Finkenzeller

Referendarin mit Prädikatsexamen sollte zum Einbürgerungstest
von

Eine in Litauen geborene Referendarin aus Konstanz, die das erste Examen mit einem zweistelligen Prädikatsexamen bestand, sollte im Rahmen ihrer Einbürgerung den Einbürgerungstest ablegen, um  ihre „Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland“ nachzuweisen. Die Juristin weigerte sich, dieser Aufforderung nachzukommen, und beantragte mit Hinweis auf ihr Staatsexamen eine Befreiung von diesem Test.

Auch wenn es fraglich erscheint, ob man in diesem Fall – so wie der Spiegel in seinem Bericht auf Spiegel-Online – ein „Politikum“ sehen muss, ob es sich Deutschland leisten kann, hochqualifizierte Zuwanderer so zu behandeln, hat sich die Sache inzwischen geklärt: Das baden-württembergische Innenministerium hat die Weisung herausgegeben, „dass Einbürgerungsbewerber mit einem rechts- oder verwaltungswissenschaftlichen Studienabschluss (mindestens 1. Staatsprüfung oder akademischen Grad) vom Einbürgerungstest befreit sind“.