Der Vortrag stellt im mündlichen Assessorexamen die „Visitenkarte“ des Rechtsreferendars dar. Neben dem Ausbildungsrichter und der privaten AG spielt der Vortrag deshalb auch in der wöchentlichen Zivilrechts-AG eine bedeutsame Rolle (er wird benotet und fließt damit in die „B-Note“ der dienstlichen Beurteilung ein):
Jeder AG-Teilnehmer muss mindestens einen Vortrag halten; auf Wunsch können auch weitere Vorträge gehalten werden, sofern der AG-Stoff insgesamt besprochen werden kann. An einem AG-Termin sind immer 2 Kollegen an der Reihe. Sie kommen 30 Minuten vor Beginn der AG und bereiten dasselbe Aktenstück in der Bibliothek des Landgerichts innerhalb von einer Stunde vor. Dabei handelt es sich um Originalexamensvorträge. In der Zwischenzeit hat sich der restliche Kurs das Aktenstück durchgelesen und es wurden erste Lösungsvorschläge im Kurs diskutiert. Nach beiden Vorträgen wird dann im Plenum herausgestellt, was am jeweiligen Vortrag gut oder verbesserungsbedürftig gewesen ist. Schließlich wird die Lösungsskizze des Prüfers ausgeteilt (!!).
Sicher geht durch das Halten der Vorträge die Hälfte der wöchentlichen Zeit verloren, in der einem der AG-Leiter auch schlicht Wissen hätte eintrichtern können . Der Gewinn des Haltens von Vorträgen zeigt sich aber daran, dass man die praktische Bedeutung des Gelernten aufgezeigt (bzw. wiederholt) bekommt und auch frühzeitig mit dem Stress des Aktenvortrags vertraut wird. Letztlich führt das regelmäßige Halten von Vorträgen auch dazu, dass sich über die Zeit ein Fundus an Examensvorträgen ansammelt. Durch das Austeilen der Lösungsskizze werden auch die Erwartungen abgesteckt, die an den Kandidaten gestellt werden. Außerdem wird man Anfängerfehler vor der versammelten AG (bei mir z.B. das Verknüpfen von Zweckmäßigkeit und rechtlicher Würdigung beim Vortrag aus Anwaltssicht) hoffentlich im Ernstfall des Examens nicht mehr begehen.