Für viele Referendare spielt die Höhe der Beihilfe eine wichtige Rolle bei der Auswahl der Dienststelle. Im Bezirk des OLG Hamm – NRW – wird im ersten Monat der Ausbildung ein Abschlag in Höhe von 750 € gezahlt. Die übrige Beihilfe wird zusammen mit der Lohnabrechnung erst Ende des 2. Ausbildungsmonats gezahlt. Dies ist zumindest bei den meisten AG-Kollegen und mir so. Teilweise wurde jedoch ein geringerer Abschlagsbetrag angekündigt bzw. gab es bis jetzt noch keine Post. Benötigt man bereits im ersten Monat eine Verdienstbescheinigung, sollte man viel Zeit für den Anruf beim LBV mitbringen.
In nächster Zeit werde ich weitere Artikel über meine Erfahrungen aus dem Ref schreiben. Über einen Erfahrungsaustausch mit anderen Referendaren würde ich mich dabei genauso freuen wie über Nachfragen von (noch) Jurastudenten. Schließlich kann man nie genug Vorwissen bei der Planung „seines“ Referendariats haben. Ich freue mich daher über eure comments!