Die Legal Tribune Online hat im Jahr 2011 in einem lesenswerten Artikel über die Tätigkeit als Referendar in einer Botschaft und insbesondere auch über das zuvor zu durchlaufende Bewerbungsverfahren berichtet. Im Regelfall hat man sowohl in der Verwaltungs- als auch in der Wahlstation die Möglichkeit, sich dem Auswärtigen Amt zuweisen zu lassen – entweder an eine ausgewählte deutsche Auslandsvertretung oder an die Zentrale in Berlin. Ob die Station anerkannt wird, richtet sich nach dem Ausbildungsrecht Deines Landes. Gerade für diejenigen, die eine Karriere im Auswärtigen Amt anstreben, ist das eine besonders gute Gelegenheit, den Beruf des Diplomaten im Rahmen des Referendariats kennenzulernen. Zudem ist eine Station bei einer Botschaft offenbar hilfreich für das spätere Bewerbungsverfahren für den diplomatischen Dienst. Laut dem LTO-Bericht von 2011 war der Anteil an Volljuristen, die eine Ausbildungsstation abgeleistet hatten, bei den Einstellungen in den höheren Auswärtigen Dienst relativ hoch.
Voraussetzung für eine Bewerbung
Offiziell vorausgesetzt wird für eine Bewerbung als Referendar das Zeugnis über die erste juristische Prüfung und die Zusage zur Aufnahme in den Vorbereitungsdienst; eine Mindestnote nennt das Auswärtige Amt nicht. Im Auswahlverfahren werden aber die Examensnote, der Schwerpunkt bzw. das Wahlfach, Auslandsaufenthalte, praktische Erfahrungen im In- und Ausland sowie Sprachkenntnisse berücksichtigt.
Referendare werden grundsätzlich nur an Orten eingesetzt, die zum Zeitpunkt der Planung als sicher gelten. Das Auswärtige Amt weist allerdings darauf hin, dass eine Zusage bei unvorhergesehenen Ereignissen kurzfristig zurückgenommen werden kann.
Flexibilität erwünscht
Nicht wirklich überraschend ist, dass es deutlich mehr Bewerber als verfügbare Stellen gibt. Besonders gefragt sind Stationen mit Beginn im Januar und Juli. Die Bewerbung muss frühestens zwölf und spätestens acht Monate vor dem gewünschten Beginn beim Auswärtigen Amt eingehen; verspätete Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Man sollte daher in seiner Bewerbung gleich mehrere Orte angeben, an denen man eingesetzt werden möchte, und auch beim Zeitraum flexibel sein. Wichtig sind in diesem Zusammenhang aber sehr gute Kenntnisse der Sprache vor Ort. Dementsprechend ist es sicherlich hilfreich, wenn man sich nicht nur auf englischsprachige Länder bewirbt. Aus unserer eigenen Erfahrung wissen wir, dass Referendaren gegebenenfalls auch Einsatzorte angeboten werden, die gar nicht in der Bewerbung angegeben waren. Man muss also – wie auch später im Job als Diplomat – örtlich flexibel sein.
Die wichtigsten Eckdaten
Nach den Angaben des Auswärtigen Amts (Stand: Oktober 2026) gilt:
- Bewerbungsfenster: frühestens zwölf, spätestens acht Monate vor Beginn der Station
- Dauer: drei oder vier volle Monate, jeweils ab Monatsbeginn
- Einsatz: in der Zentrale in Berlin oder an ausgewählten Auslandsvertretungen
- Unterlagen: unter anderem zwei unterschriebene Bewerbungsbögen, Motivationsschreiben, Lebenslauf, Zusage des Vorbereitungsdienstes, Examens- und Abiturzeugnis sowie Nachweise zu Tätigkeiten und Sprachkenntnissen
Referendare erhalten keinen Diplomatenpass und keine diplomatischen Vorrechte; ein erforderliches Visum für das Gastland musst Du daher selbst beantragen. Kläre außerdem rechtzeitig, wie Unterhaltsbeihilfe, Reise- und Unterkunftskosten sowie Versicherung während der Auslandsstation geregelt sind. Alle Einzelheiten findest Du auf der Seite des Auswärtigen Amts zu Praktika und Referendariat.
Späterer Berufsalltag
Im LTO-Artikel wird auch über die Tätigkeit ehemaliger Referendare berichtet, die inzwischen in den diplomatischen Dienst gewechselt waren. Nicht nur in dieser Hinsicht ein sehr lesenswerter Artikel, auch wenn er schon aus dem Jahr 2011 stammt! [RefN]







Juristenkoffer.de ist einer der ersten und mit weit mehr als 35.000 zufriedenen Kunden einer der größten