Das Verwaltungsgericht Minden hat die Klage eines Juristen abgewiesen, dem nach dem bestandenen 1. Staatsexamen vom Land NRW die Zulassung zum Referendariat verwehrt worden ist. Das Land hatte sich auf die Vorstrafen des Juristen berufen und die Auffassung vertreten, „der Mann sei unwürdig und charakterlich nicht geeignet, in einen Ausbildungsgang aufgenommen zu werden, der die Befähigung zum Richteramt vermittele“. In der Vergangenheit war der Jurist mehrfach wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Körperverletzung verurteilt worden.
Wie unter anderem die RP online berichtet, gehörte der Kläger bis zum Verbot durch den NRW-Innenminister im Jahr 2012 der rechtsextremen „Kameradschaft Hamm“ an. Anschließend war er Vorstandsmitglied in der Partei „Die Rechte“.
Der Kläger selbst gab in dem Verfahren an, später als Strafverteidiger arbeiten zu wollen. Ihm die Zulassung zum Referendariat zu verweigern, stelle einen ungerechtfertigten Eingriff in die Berufsfreiheit dar. Es bleibt abzuwarten, ob der Kläger gegen das Urteil des VG Minden in Berufung geht.