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  Ausgabe 18/2025
Dienstag, der 29.04.2025
     

 / Vor dem Referendariat

Kein Referendariat für vorbestrafte Jurastudenten

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Drei Jurastudenten wurden vom Landgericht Göttingen im August diesen Jahres zu Freiheitsstrafen von 18 und 15 Monaten bzw. 6 Monaten auf Bewährung verurteilt, sowie zur Zahlung von 25.000 Euro an Opferhilfeeinrichtungen .

Dem liegt kurz gesagt folgendes zu Grunde: Mit Hilfe der sogenannten „Abofalle“ hatten die Jurastudenten im Internet Nutzungsverträge unter die Leute gebracht, wobei sich die „Kunden“ durch verschiedene Seiten klickten und sich unbemerkt verpflichteten, eine einmalige Nutzungsgebühr von 86 Euro zu zahlen.

Nun ist es jedoch so, dass man als angehender Volljurist nicht nur die Last der Strafe tragen muss, die das Gericht verhängt hat, nein, es kommt noch viel schlimmer: Wer zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, darf das Referendariat nicht absolvieren, so ein Sprecher des Justizprüfungsamtes in Niedersachsen. Da hat nur derjenige des Trios Glück gehabt, der mit 6 Monaten Freiheitsstrafe davon kam…

Die Regelungen über die Versagung des Referendariats sind aber auf Landesebene unterschiedlich ausgestaltet, ein Blick ins Juristenausbildungsgesetz hilft hier weiter.

Der Artikel wurde am 16. September 2009 von veröffentlicht. Alice ist eine ehemalige Referendarin aus Mecklenburg-Vorpommern.