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  Ausgabe 23/2025
Mittwoch, der 04.06.2025
     

 / Vor dem Referendariat

Erfahrungsberichte zur Gleichwertigkeitsprüfung

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Juristen, die im Ausland ihren Abschluss gemacht haben und nun das deutsche Referendariat absolvieren möchten, müssen sich vor Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst einer sogenannten Gleichwertigkeitsprüfung unterziehen. Darüber hatten wir bereits in den RefNews berichtet. Und unter unseren Artikel haben zwei ausländische Juristinnen über ihre Erfahrungen zu dieser Prüfung berichtet – und diese Erfahrungen sind alles andere als positiv!

Grundsätzliches zur Gleichwertigkeitsprüfung

Bei der Gleichwertigkeitsprüfung wird geschaut, ob der ausländische Abschluss mit der deutschen ersten juristischen Staatsprüfung vergleichbar ist. Ist dies der Fall, dann kann der Jurist mit ausländischem Abschluss sich ganz normal wie jeder andere sich auf einen Referendarplatz bewerben. Ergibt die Prüfung jedoch, dass der Abschluss nicht mit dem deutschen ersten Examen vergleichbar ist, muss der ausländische Jurist eine „Eignungsprüfung“ ablegen; und das bedeutet nichts anderes, als dass die Klausuren des 1. Examens zu schreiben sind!

Erfahrungen von Jana

Jana schrieb unter den oben verlinkten Artikel, dass bei ihr die Gleichwertigkeitsprüfung ergab, dass ihr Abschluss nicht mit dem deutschen ersten Examen vergleichbar ist. Das ist bei den Gesamtumständen schon erstaunlich. Denn sie ist auf jeden Fall sehr gut ausgebildet:

Ich habe in der Slowakei fünf Jahre Jura studiert, in Deutschland ein LL.M. im deutschen Recht absolviert, auf einem renomierten Institut promoviert und habe seit 8 Jahren Berufserfahrungen in deutschen Kanzleien. Dies hat nicht gereicht und ich musste die Eignungsprüfung, d.h. das komplette 1. juristische Examen in München schreiben.

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Erfahrungsbericht von Erika

Gleiches gilt für Erika. Auch bei ihr ist es – unter Berücksichtigung ihrer juristischen Karriere – sehr erstaunlich, dass die Gleichwertigkeitsprüfung negativ ausfiel:

Ich habe das 1. und 2. Stex in Ungarn absolviert und 9 Jahre Berufserfahrung gesammelt im ungarischen Justizministerium, Abteilung für Internationales Privatrecht. Nach Sichtung der Unterlagen war das JPA der Auffassung, dass ich über keine ausreichende Kenntnisse im deutschen Recht verfüge und die Notwendigkeit einer Eignungsprüfung besteht.

Eignungsprüfung als unüberwindbare Hürde?

Nach diesen beiden Berichten ist schon mal eindeutig, dass wohl nur in absoluten Ausnahmefällen von den JPAs ein ausländischer Abschluss mit dem deutschen ersten Examen als vergleichbar angesehen wird. Und wir als Juristen, die uns bereits durch das 1. Examen gequält haben, wissen, dass es sicherlich unglaublich schwierig sein muss, als Jurist mit ausländischem Abschluss dann die Klausuren des 1. Examens zu bestehen!

So scheint dann auch die Eignungsprüfung eine unüberwindbare Hürde darzustellen: Denn sowohl Jana, die in Bayern die Klausuren geschrieben hat, als auch Erika, die die Klausuren in Thüringen geschrieben hat, berichten, dass ihnen von den jeweils zuständigen JPAs mitgeteilt wurde, niemand hätte bisher die Eignungsprüfung bestanden!

Meine Meinung

Man muss sich nach diesen beiden Erfahrungsberichten die Frage stellen, ob die Voraussetzungen der Gleichwertigkeitsprüfung bzw. der ggf. abzulegenen Eignungsprüfung nicht zu hoch angesetzt sind. Natürlich müssen gewisse Rechtskenntnisse nachgewiesen werden, damit im Hinblick auf das 2. Examen eine Erfolgsaussicht besteht und es sich für den Staat „lohnt“, ausländische Juristen im Referendariat auszubilden. Wenn aber – unter Berücksichtigung der bisherigen beruflichen Erfahrungen von Jana und Erika – dennoch eine Gleichwertigkeit verneint wird und eine Eignungsprüfung praktisch nicht zu bestehen ist, muss man sich fragen, ob dieses ganze Prozedere nicht eine Farce ist.

Wir möchten uns jedenfalls bei Erika und Jana bedanken, dass sie über ihre Erfahrungen berichtet haben und wünschen – trotz der sehr schlechten Aussichten – viel Erfolg bei der Eignungsprüfung!

Der Artikel wurde am 21. Januar 2013 von veröffentlicht. Michael ist ein ehemaliger Referendar aus NRW.