In nahezu allen Bundesländern muss man sich im Strafrecht auf eine Revisionsklausur vorbereiten. Nur in Ausnahmefällen ist die zweite Strafrechtsklausur im Examen keine Aufgabe aus dem Revisionsrecht, sondern ein strafrechtliches Urteil.
Passend dazu findet sich auf der Seite juraexamen.info seit Kurzem eine Rezension zum revisionsrechtlichen Standard-Buch von Russack. Und das Fazit fällt positiv aus.
So spricht der Autor Christoph eine klare Kaufempfehlung aus:
Auch wenn die Optik des Buches etwas altbacken und unübersichtlich wirken mag. Dem Inhalt tut dies keinen Abbruch. Selten (oder vielleicht noch nie) habe ich ein juristisches Lehrbuch gelesen, das den Fokus so sehr auf die Prüfungssituation und mögliche abfragbare Konstellationen legt. […] Das Werk von Russack ist für die Vorbereitung auf die strafrechtliche Revisionsklausur beinahe unumgänglich.
Auch im Referendarbuchladen gehört das Buch „Die Revision in der strafrechtlichen Assessorklausur“ von Russack zu den Literaturempfehlungen für die Strafrechtsstation. Im Referendarbuchladen kann man sich aber durch die Kategorisierung der gesamten Referendarliteratur auch gut über die alternativen Bücher zum Thema „Revision“ informieren.