Im Kölner Landgericht musste man sich kürzlich mit einem interessanten Befangenheitsantrag auseinandersetzen. Im sogenannten „Rosenmädchen“-Prozess war der Sohn des Vorsitzenden Richters im Rahmen des Referendariats bei der Staatsanwaltschaft beschäftigt und zufälliger Weise bei genau der Staatsanwältin, in deren Zuständigkeit auch dieser Fall fiel. Die Verteidigung bemängelte, dass der Referendar bei der Anklage der Staatsanwaltschaft mitgearbeitet hatte. Außerdem war der Sohn des Richters bei einer Zeugenvernehmung im Vorfeld der Gerichtsverhandlung anwesend. Die zuständige Staatsanwältin bestätigte dies, sagte aber, dass der Sohn des Richters nur zu Ausbildungszwecken bei der Anklagebehörde gearbeitet und während der Vernehmung des Zeugen keine Fragen gestellt habe. Mittlerweile wurde der Befangenheitsantrag abgelehnt. Es gebe „keine Besorgnis der Befangenheit“, teilte die Kammer mit. Und da die Strafstation schließlich auch nur 3 Monate dauert, ist der Sohn nun auch schon in der Verwaltungsstation, da können wir nur hoffen, dass er die Anwaltsstation nicht in der Kanzlei der Anwälte absolviert, die derzeit die Verteidigung wahrnehmen. 🙂
Und zu allem Überfluss wurde zwischenzeitlich von der Verteidigung auch noch die Staatsanwältin wegen möglicherweise fehlender Neutralität abgelehnt, weil ihr Ehemann leitender Ermittler in dem Fall war.