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Das Blog zum Rechtsreferendariat

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REFERENDARIATNEWS
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  Ausgabe 18/2025
Donnerstag, der 01.05.2025
     

Wahlstation in Halifax

Jana verbringt von Juni bis August ihre Wahlstation in Halifax/Kanada und berichtet darüber fleißig in ihrem Blog „Leuchtzeichen“. Halifax ist die Hauptstadt der Provinz Nova Scotia mit ca. 370.000 Einwohnern.

Sie arbeitet dort in der Rechtsanwaltskanzlei Cox & Palmers, einer offenbar großen Sozietät mit 60 Anwälten, 10 Jurastudenten und 7 Referendaren. Janas Berichte sind sehr interessant, insbesondere auch für diejenigen unter euch, die ebenfalls überlegen, für die Wahlstation ins Ausland zu gehen!

Referendariat in OWL (8) – Traumberuf: Richter?!
von

Überraschend – und damit für Referendare nicht ganz unpassend – hat die Justiz in den nächsten 5 Jahren scheinbar einen hohen Bedarf an engagierten Richtern auf Probe. Noch vor 5 Jahren, also zu Beginn des Studiums, war noch überall zu hören, dass ein Job als Richter quasi ein 6-er im Lotto sei. Die Konkurrenz groß und das Anforderungsprofil ellenlang. Dies scheint sich mittlerweile zu relativieren. Letzten Monat wurde am LG extra eine Pflichtveranstaltung für Referendare arrangiert, in welcher das Berufsbild des Richters und die Voraussetzungen für eine Bewerbung bzw. der Ablauf des Accessment-Centers vorgestellt wurden.  »»» 

LL.M. – Wann ist der richtige Zeitpunkt?
von

Promotion oder LL.M. wird mittlerweile in vielen Berufen als Einstellungsvoraussetzung gesehen oder steigert zumindest die Chancen, sich gegen Mitbewerber durchzusetzen enorm. Nur wann ist der richtige Zeitpunkt gekommen, ein LL.M. Studium in Angriff zu nehmen?

Frühest möglicher Zeitpunkt ist direkt nach dem Studium und damit vor dem Referendariat. Vorteil dieser Variante ist es, dass man in der Regel seine gesamte Zeit und Kraft darauf konzentrieren kann und dadurch auch schneller den Titel erlangt. Außerdem kann man, da meist ohnehin ein Umzug ansteht, wenn das Studium beendet ist, auch ohne viel Aufwand, Auslandsstudiengänge nutzen.  »»» 

von Kanzlei Hanse Strafrecht
Die Kanzlei Hanse Strafrecht wurde im Jahr 2022 gegründet und ist eine kleine Strafrechtskanzlei mit Sitz in Hamburg-Rothenburgsort (ca. 10 Min vom HBH entfernt). Als kleines Duo zweier berufsbegeisterter Rechtsanwältinnen bearbeiten wir ausschließlich Mandate in allen Bereichen des Strafrechts. Weitere Informationen zur Kanzlei können Sie unserer Homepage entnehmen: www.hanse-strafrecht.de
Gedanken eines Korrektors

RA Popke aus Berlin hat beim „strafrechtsblogger“ über sein Pfingstwochenende berichtet, das er mit der Korrektur von 25 Examensklausuren verbracht hat / verbringen musste. Interessant in diesem Zusammenhang seine Meinung, warum so viele der Klausuren schlecht ausfallen:

„[…] Aber wie kommt es dann, dass viele es trotzdem schaffen, eine brauchbare Leistung abzuliefern, während andere genau daran scheitern? Nach all den Klausuren, die ich mittlerweile korrigiert habe, bin ich davon überzeugt, dass es kaum etwas mit dem strafrechtlichen Wissen des Kandidaten zu tun hat, ob eine Klausur noch brauchbar ist oder eben nicht. In vielen 3-Punkte-Klausuren steckt genauso viel strafrechtliches Detailwissen wie in den 6-Punkte-Klausuren. Der Unterschied muss deshalb im handwerklichen liegen. Es ist ein Missverständnis, dass sich strafrechtliche Klausuren mit Definitionen und Schemata lösen lassen. Häufig hat man den Eindruck, dass der Kandidat keinen Gedanken darauf verwandt hat, wo überhaupt die Probleme des Falles sind und welches davon wichtig ist, welches weniger wichtig. Probleme übersehen ist sehr viel schwieriger, wenn man systematisch bei jeder Information im Sachverhalt überlegt, was der Ersteller der Klausur mit dieser Information bezweckt hat. […]“

Exakt das ist auch mein Eindruck, warum manche Klausuren daneben gehen. Man muss sich in diesem Zusammenhang vor Augen halten, dass (nahezu alle) Tatsachen und alle geäußerten Rechtsansichten in einem Aktenauszug bewusst vom JPA in die Klausur aufgenommen worden sind. Die Aufgabe besteht also darin, sich darüber Gedanken zu machen, welche rechtliche Relevanz eine Sachverhaltsangabe bzw. Rechtsansicht hat, und diese in seiner Lösung (Gutachten auf dem Zettel einerseits und praktische Umsetzung wie zB Entscheidungsgründe andererseits) zu verarbeiten. Und dass man konsequent alle im Sachverhalt angesprochenen Punkte auch in seiner Lösung anspricht, ist „Handwerkszeug“, das man durch das Schreiben vieler Klausuren erlernen kann, hat aber nichts mit dem rechtlichen Wissen der Kandidaten zu tun.

Aus einem Antwort-Kommentar des RA Popken kann man übrigens noch schließen, wie Korrektoren im GPA Berlin/Brandenburg – Bereich entlohnt werden: Pro Klausur bekommt man dort offensichtlich 16 Euro! Richter Ballmann hatte damals aus seinem Bundesland von 15,50 Euro pro Klausur berichtet. Das scheint in allen Ländern ungefähr gleich zu sein.

Referendariat in OWL (7) – Erste Sitzungsleitung
von

Letzte Woche war es soweit. Nach § 10 GVG durfte ich die Leitung der Sitzung in einem Verkehrsunfall übernehmen, wobei Beschlüsse etc. wieder von der Richterin übernommen wurden. Und vorab gesagt, es war eine echte Erfahrung. Vor allem deshalb, weil es nicht so wie geplant lief. Die Vorbereitung der Sitzung durch das Votum war nicht schlecht (es gab 12 Punkte durch den Ausbildungsrichter!). Doch das das alles nicht unbedingt viel Wert ist, zeigt sich dann, wenn man mit diesem gefundenen Ergebnis mit den Parteien interagieren muss. Im Einzelnen:

Da in dem Unfallprozess bereits 50% von der verklagten Haftpflicht reguliert waren, habe ich einen Vergleichsvorschlag entwickelt, nachdem der Kläger noch weitere 16 % verlangen kann. Ich habe echt lang bei beck-online bei „Grüneberg, Haftungsquoten“ gelesen und war mir zum Ende sicher, dass man eine Quote von 66 % für den vorliegenden Unfall mit Linksabbieger und Überholer durchaus vertreten kann. In der Güteverhandlung stellte ich dann meinen Vorschlag ausführlich vor. Doch machte mir der Anwalt auf Beklagtenseite direkt einen Strich durch die Rechnung, weil er zu einer vergleichsweisen Einigung überhaupt nicht bereit war.

Warum? Das erfuhr ich, nachdem ich den Kläger gem. § 141 ZPO informatorisch angehört hatte. Er konnte zum Unfallhergang nicht wirklich etwas sagen („Plötzlich stand der Beklagte in meiner Spur“), verwickelte sich in Widersprüche und hat damit seinen eigenen Parteivortrag erheblich entwertet. Also eine Konstellation in der sich eine Partei um Kopf und Kragen redet. Darauf war ich absolut nicht vorbereitet. Auf das Angebot des Ausbildungsrichters, die Sitzungsleitung wieder zurückzuübernehmen, bin ich dann auch eingegangen. Denn gerade bei einer Zeugenaussage, die nicht chronologisch aufgebaut ist und bei der kaum Verwertbares enthalten war, fiel mir eine Zusammenfassung sehr schwer. Dies auch deshalb, weil ich auf meinem Schmierzettel zu viel ausformuliert hatte und die Aussage daher gar nicht zu 100% wiedergeben konnte. Die ursprüngliche Linksabbieger/Überholer-Situation stellte sich spätestens nach der Anhörung des Beklagten als eigentlicher Auffahrunfall dar. Somit eine echte Überraschung – das eigentliche Geschehen stellte sich wie bei Richterin Barbara Salesch im Laufe der Verhandlung ganz anders dar. Auf sowas kann man sich leider im Vorfeld mit dem Ausbildungsrichter nicht abstimmen!

Im Endeffekt war es doch eine Erfahrung. Innerlich war ich doch recht enttäuscht von mir. Doch der Ausbildungsrichter meinte dann, dass es o.k. für eine erste Sitzung gewesen sei. Schließlich hatte ich immerhin die Formalien des Sitzungsprotokolls bis zu diesem Zeitpunkt und das Diktiergerät – halbwegs – im Griff. Einzige Kritik war denn auch, dass meine Fragen an die Parteien nicht offen genug waren. Ich habe vielmehr recht suggestiv gefragt, weil ich bestimmte Dinge hören bzw. nicht hören wollte. Daran sollte ich noch arbeiten. Ich hoffe, es gibt demnächst noch einmal Gelegenheit, eine Sitzung zu leiten. Das Problem ist eigentlich nicht so sehr die Nervosität sondern fehlende Erfahrung, wie man mit bestimmten Situationen umgeht. In der theoretischen Referendarsliteratur bzw. der AG fehlen m.E. die Praxistipps für diese mündliche Bewährungsprobe.

Neuauflage des Kopp/Ramsauer erschienen

Inzwischen ist die 11. Auflage des VwVfG-Kommentars erschienen, der in vielen Bundesländern im schriftlichen Examen als Hilfsmittel zugelassen ist.

Die Vorauflage des Kopp/Ramsauer, die für die Übungsklausuren bei Gericht sicherlich ausreicht, sowie die Vorauflagen der anderen Kommentare findest Du bei uns im Shop!

Ausbildungsreferent Harald Reiter im Staufenbiel-Interview
von

Harald Reiter, Richter am OLG München, ist seit April 2009 als Ausbildungsreferent für die Referendarausbildung im OLG Bezirk München zuständig. In den Jahren 1998 bis 2005 war er Arbeitsgemeinschaftsleiter für die Referendare in Augsburg und München – also jemand, der sich zwangsläufig sehr gut auskennen muss.

In der aktuellen Ausgabe von Staufenbiel Jura ist ein Interview zu finden, in welchem Herr Reiter sich zu verschiedenen Fragen rund ums Referendariat äußert. Beispielsweise geht es um Fragen rund um die eigenen Gestaltungsmöglichkeiten im Referendariat und die Wichtigkeit von Wahl- und Anwaltsstationen. Interessant ist insbesondere seine Auffassung von Promotion parallel zum Referendariat: Seiner Erfahrung nach führt eine Promotion während des Referendariats zu Abstrichen bei der Examensnote.

Das vollständige Interview kann hier nachgelesen werden.

Vertrauenswürdige Richter

Auf Spiegel Online gibt es einen Bericht über eine aktuelle Umfrage der Nürnberger Gesellschaft für Konsumforschung (GfK). Bürger wurden von der GfK befragt, wie ihre Meinung zu bestimmten Berufen ist. Das größte Vertrauen haben demnach die Bürger in Feuerwehrleute (97 %) und Ärzte (87 %). Die Berufgruppe der Richter landete in dieser Studie immerhin auf Platz 6. Das Vertrauen stieg im Vergleich zum Jahr 2009 um 4 Prozentpunkte auf nun 83 %. Rechtsanwälte folgen dann auf Platz 9 mit unverändert 72 %.

Für wen dieses Vertrauen und Ansehen in der Bevölkerung der ausschlaggebende Grund ist, den Beruf des Richters ergreifen zu wollen, kann sich ja dann über die Einstellungsvoraussetzungen auf unseren Übersichtsseiten informieren.

Unser Tipp für alle, die Richter oder Staatsanwalt werden wollen:

DAS „INSIDER-DOSSIER“ – RICHTER / STAATSANWALT WERDEN

Möchte man als Richter oder Staatsanwalt arbeiten, muss man sich auf die Bewerbung und das folgende Vorstellungsgespräch beim Gericht bzw. Justizministerium optimal vorbereiten.

EXKLUSIV NUR AUF JURISTENKOFFER.DE!

» Informationen zu den tatsächlichen Einstellungsvoraussetzungen vieler Bundesländer,
» nützliche Hinweise zum Bewerbungsverfahren sowie insbesondere
» detaillierte Protokolle von Juristen, die bereits ein solches Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.

Sichere Dir jetzt das Insider-Dossier und erreiche so das Ziel, Richter bzw. Staatsanwalt zu werden! Alle Infos zum Insider-Dossier findest Du auf dieser Seite.

Schussfeste/r Referendar/in gesucht

Rechtsanwältin Rueber – Fachanwältin für Strafrecht aus Koblenz – sucht via Blog eine/n Referendar/in für die Wahlstation. Vielleicht können wir bei der Suche behilflich sein. Das (besondere) Anforderungsprofil:

„- keine Schlipsträger/keine Perlenketten
– Spaß am Strafrecht
– keine Angst vor Besuchen in JVA/Psychiatrie
– keine Sprüche wie: „Muss ich tatsächlich kommen oder können wir uns auf 8 Punkte einigen und ich lasse Sie in Ruhe?“
– keine Angst vor Hunden

und nicht zuletzt natürlich:

– Schussfestigkeit“

Wen jetzt noch interessiert, was es mit der „Schussfestigkeit“ auf sich hat, findet in diesem Artikel die Antwort darauf!

Mundiavocat 2010: Die Entscheidung ist gefallen!
von

Wie schon vor einigen Monaten berichtet, fand vom 28. Mai bis 06. Juni 2010 die Mundiavocat – Fußball Weltmeisterschaft der Anwälte/Volljuristen – in Antalya statt.

Und in folgenden Ländern spielen die Anwälte lieber Fußball, als sich im Gerichtssaal herumzudrücken:

Platz 1 im Bereich CLASSIC ging an das Roma Dream Team

Platz 1 im Bereich MASTERS (alle Spieler sind über 35 Jahre alt) ging an Costa Rica

Alle Ergebnisse und ausführliche Infos findet Ihr hier.

Leider hat in diesem Jahr keine deutsche Mannschaft teilgenommen. Im Jahr 2006 hatte die Berliner Mannschaft immerhin Platz 6 geholt.