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Das Blog zum Rechtsreferendariat

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REFERENDARIATNEWS
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  Ausgabe 14/2026
Sonntag, der 05.04.2026
     

Als Rechtsreferendar zur Werbeagentur

Das Referendariat bietet bei der Stationswahl viele Möglichkeiten. Nicht nur dass sich die Wahlstation dazu anbietet, einen Teil des Referendariats im Ausland zu verbringen. Auch muss beispielsweise die Anwaltsstation in nahezu allen Bundesländern nicht vollständig bei einem Rechtsanwalt abgeleistet werden, sondern man kann auch einen Teil dieser Station bei einem Unternehmen verbringen und als Unternehmensjurist arbeiten.

Jung von Matt

Wer sich eine zukünftige Tätigkeit in der Medienbranche vorstellen kann, für den ist sicherlich die Stellenausschreibung der Hamburger Werbeagentur Jung von Matt interessant. Auch wenn es um „normale“ Rechtsgebiete geht, die man dann bearbeitet…

Die Jung von Matt/basis GmbH in Hamburg liefert neben anderen kreativen und administrativen Services die Rechtsberatung für die Werbeagenturen der Jung von Matt-Gruppe. Dabei konzentriert sich unsere Rechtsberatung auf die Bereiche Urheber-, Marken-, Wettbewerbs- sowie Vertragsgestaltungsrecht.

…so ist es für eine spätere Bewerbung von Vorteil, wenn man sich mit diesen Rechtsgebieten gerade aus der Sicht der Werbebranche beschäftigt hat.

Außergewöhnlich ist auch die Beschreibung der Referendare, die man für diese Stelle sucht:

Statt dem elften Praktikum in einer Großkanzlei haben Sie vielleicht schon mal in einer Band gespielt, bei einem Label gejobbt, als Journalist geschrieben, bei einem Fotografen hinter die Kulissen geblickt oder in einer kleinen Werberechtskanzlei gearbeitet.

Und schließlich ist die Arbeitskraft der Werbeagentur auch etwas wert:

Ihre Leistung wird von uns vergütet und Sie erhalten neben dem professionellen „Mentoring“ durch unseren Rechtsberater zusätzlich diverse Schulungen.

Für Hamburger Referendare oder Referendare anderer Bundesländer, die in der Nähe von Hamburg wohnen, und die sich in diese Richtung spezialisieren wollen, bestimmt eine interessante und lohnenswerte Station!

Viele weitere interessante Angebote findest Du beim Stationsradar – dem Portal für Stationsangebote, Nebenjobs und Veranstaltungen für Referendare!

Neuer Internetauftritt der Referendare Köln

Die Internetseite des Personalrates der Referendare am Landgericht Köln ist seit kurzem mit neuem Design online. Informieren kann man sich dort unter anderem über die momentane Zusammensetzung und die Aufgaben des Personalrates.

Personalrat Köln

Neben den klassischen Aufgaben (die Vertretung der Interessen der Referendare gegenüber dem Landgericht Köln und der Referendarabteilung; die Vermittlung bei Konflikten mit der Justizverwaltung, den Ausbildungsbehörden, den Ausbildern, Leitern der Arbeitsgemeinschaften; die Organisation der Ausbildung in Zusammenarbeit mit dem Landesjustizprüfungsamt) verwaltet der Personalrat auch die Ausgabe von Aktenvorträgen und der Protokolle für die zweite juristische Staatsprüfung. Auch dazu finden sich auf der neuen Seite einige Infos.

Argument gegen die Abschaffung des Referendariats!

„Weil der Amtsrichter nicht allein Skat spielen kann, braucht ein Amtsgericht zwei Referendare.“

Theodor Fontane

[gefunden bei Richter Ballmann]

von Bundesverband Deutsche Startups e.V.
Startups sind die treibende Wirtschaftskraft unserer Zukunft. Visionäre Gründerinnen und Gründer setzen mit Mut große Ideen in die Tat um. Wir wollen diesen Vordenkern zur Seite stehen, in dem wir ihre Interessen gegenüber Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit vertreten. Wir gestalten Debatten zu zentralen Themen dieses selbstbewussten Startup-Ökosystems und setzen sie auf die politische Agenda. In unserem Netzwerk schaffen wir einen gleichberechtigten Austausch zwischen Startups, etablierter Wirtschaft und Politik. Wir geben Gründungswissen und -erfahrung von Generation zu Generation weiter und tragen die Startup-Kultur in Mittelstand und Konzerne. Wir wollen Deutschland und Europa zu einem gründungsfreundlichen Standort machen, der Risikobereitschaft honoriert und den Pionieren unserer Zeit die besten Voraussetzungen bietet, um mit Innovationskraft erfolgreich zu sein. Dabei leitet uns die Vision einer offenen, gleichberechtigten und fortschrittsorientierten Gesellschaft.
Neuauflage Meyer-Goßner erschienen

Inzwischen ist die 52. Auflage des StPO-Kommentars Meyer-Goßner erschienen. Das Besondere an dieser Neuauflage ist, dass zusätzlich zum Kommentar noch ein Ergänzungsheft erschienen ist, in dem der Gesetzentwurf zur Verständigung im Strafprozess behandelt wird.

Die Vorauflage des Meyer-Goßner, die gut für die Referendarausbildung am Gericht und für die Examensvorbereitung geeignet ist, verkaufen wir ab sofort bei uns im Shop.

Verwaltungsstation im Ministerium

Dass die Verwaltungsstation nicht dröge und langweilig sein muss, sondern es auch interessante Ausbildungsstellen für diese 3-monatige Stage gibt, zeigt zum Beispiel die Ausschreibung des „Ministeriums für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen“ (gefunden via Uni Düsseldorf):

Das Referat 335 „Rechtsfragen der Forschungs- und Technologiepolitik, Vergabeberatung, Beratung in Vertrags- und Verfahrensfragen, Sicherheitsforschung“ ist mit allen rechtlichen Aspekten der außeruniversitären staatlichen Forschung befasst, vor allem mit Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Zuwendungsrecht (Subventionsgewährung), z.B. mit der Rückforderung von Fördermitteln, mit der Vergabeberatung, mit der Erstellung und Prüfung privatrechtlicher (Dienstleistungs-)Verträge, sowie der Erstellung von Rechtsgutachten bzw. Beantwortung von Rechtsfragen im Bereich des Forschungs- und Technologierechts.

Wer Interesse für Subventions- und Vergaberecht mitbringt, wird sicherlich eine interessante Verwaltungsstation haben. Und eine Station bei einem Landesministeriums macht sich auch gut im Lebenslauf!

LL.M. Neuseeland – Keine günstigen Studiengebühren mehr

Nach dem Referendariat entscheiden sich viele Juristen dafür, ihre Fremdsprachenkenntnisse durch einen englischsprachigen Master nachzuweisen oder einfach durch den LL.M. den Lebenslauf zu verbessern. Bei der Wahl des Master-Programms ist oftmals nicht nur die Fachrichtung ausschlaggebend, sondern es spielen häufig auch die Kosten eine Rolle.

Neuseeland

In der Vergangenheit haben sich viele – zumindest auch – wegen der Studiengebühren für einen Master of Law in Neuseeland entschieden. Denn aufgrund eines Regierungsabkommens zwischen Neuseeland und Deutschland waren deutsche Postgraduierte privilegiert: Sie mussten nur die Gebühren bezahlen, die auch die Neuseeländer für postgraduierte Studienprogramme zu zahlen haben.

Laut Info des Instituts Ranke-Heinemann wird dieser Vorteil deutscher Studierender nun leider entfallen:

Vor etwa zwei Wochen hat laut Informationen des IRH Neuseeland das Staatsabkommen mit Deutschland, auf dessen Grundlage Postgraduates nur die Domestic Fees an NZ-Unis zu zahlen hatten, mit sofortiger Wirkung gekündigt.

Trotz der Kündigung mit „sofortiger Wirkung“ soll es aber wohl eine kurze Übergangsphase geben:

NZ hat auf Grund der Wirtschaftskrise gekündigt und die erhöhten Studiengebühren sollen wohl ab 2010 gelten (laut Auskunft IRH).

Damit dürften zumindest diejenigen, die ihren Aufenthalt bereits geplant haben und schon für ein Master-Programm im Herbst 2009 angenommen wurden, noch in den Genuss der geringeren Studiengebühren kommen.

Neuer Personalrat in Hamburg

Seit Anfang Juni ist der neue Personalrat in Hamburg im Amt. Vorsitzende der Interessenvertretung der Hamburger Referendare ist Verena Zähler.

Alle neuen Mitglieder des Personalrats sowie Infos zu Aufgaben, Service und Öffnungszeiten kannst Du unter http://www.referendarrat-hamburg.de einsehen.

Unzulässiger Inhalt im Examen!? – Die Antwort vom GJPA

In der S1-Klausur aus dem Juni-Durchgang gab es in Berlin und Brandenburg eine revisionsrechtliche Zusatzfrage. Die Personalräte hatten daraufhin an das GJPA eine Anfrage geschickt (vgl. dazu diesen RefBlog-Artikel), um zu klären, ob es sich dabei überhaupt um eine zulässige Prüfungsaufgabe handelt.

Sowohl der Personalrat der Berliner Referendare als auch der Personalrat Brandenburg haben nun Folgendes dazu veröffentlicht:

Auf unsere Nachfrage beim GJPA bzgl. der Zusatzfrage in der S1 – Klausur haben wir nun genauere Informationen zu deren Inhalt bekommen. Daraus ergibt sich für uns, dass es sich nicht um eine spezielle Frage aus dem Revisionsrecht handelt, vielmehr hätte man auch einfach fragen können, ob der Ablauf der Hauptverhandlung so korrekt war. Auch der Umfang entsprach dem einer üblichen prozessualen Zusatzfrage. Deshalb stimmen wir mit dem GJPA überein, dass es nach gegenwärtigem Sachstand, keine besonderen Maßnahmen hinsichtlich der Korrektur geben wird.

Für die zukünftigen Examensdurchgänge sind noch folgende Hinweise wichtig:

Allgemein ist anzumerken, dass die Prüfungsordnung Revisionsrecht nicht ausschließt. Lediglich für die Anwaltsklausur gibt es vom GJPA die (weiterhin gültige) Zusage, dass es keine Revisionsklausuren geben wird. Dies schließt revisionsrechtliche Zusatzfragen im Rahmen der Klausur aus staatlicher Sicht nicht aus. Es kann sogar als üblich angesehen werden, dass prozessuale Zusatzfragen in einem späteren Verfahrensstadium angesiedelt sind als die eigentliche Klausuraufgabe (Anklageschrift).

Bewerbung in der Großkanzlei

Viele Referendare nutzen die Anwaltsstation dazu, zumindest einen Teil dieser Station bei einer Großkanzlei zu verbringen, um mal Einblicke in die rechtsanwaltliche Tätigkeit dort zu gewinnen. Zwar ist die Tätigkeit als Rechtsreferendar in der Großkanzlei oftmals arbeitsintensiv. Der Vorteil ist jedoch, dass man möglicherweise mit spannenden Mandaten zu tun hat und für die Tätigkeit ein zusätzliches Gehalt bekommt.

Im Blog von „Statt Aller“ schreibt ein Großkanzleiler, der bei der Einstellung von Referendaren mitentscheiden darf, über Bewerbungen und Bewerbungsunterlagen, wie sie nicht sein sollen. Interessant jedenfalls die Meinung des Autors zum Inhalt der Bewerbungsunterlagen

Keine Illusionen – was interessiert und was im Lebenslauf auffindbar sein sollte, sind Noten. Beim Praktikanten das Abi und die Zwischenprüfung, beim Referendar das Abi und das 1. Examen, beim Associate das 1. und das 2. Examen. „Stationsnoten im Durchschnitt vollbefriedigend“ kommt in der Regel zustande, weil Rechtsanwalt Dosenkohl (Termine nach Vereinbarung) und die Stadtverwaltung Hildesheim 17-18 Punkte gegeben haben. Diesen verräterischen Satz sollte man daher weglassen.

… und zum Foto der Bewerber

Das Foto ist immens wichtig. Kann man gut oder schlecht finden („oh Mann, sind doch nur Äußerlichkeiten“), ist aber so. Die Damen sind meist stilsicher im Hosenanzug mit Bluse abgelichtet. Herren greifen öfter in den Eimer. Es gilt: Grauer Anzug, weißes Hemd, dezente Krawatte (gemustert oder gestreift). Jedes dunkle Hemd sieht nach Mafia aus, jede knallrote Krawatte nach Zuhälter. Motivkrawatten tragen Clowns. Ohne Krawatte ist man Gewerkschaftssekretär oder Frank Plasberg und den schwarzen Anzug trägt man nur, wenn man hinter Ommas Sarg herlatscht.

Und hier geht´s zu den weiteren „Bewerbungs-Tipps“ des Autors…

Examen im Juli

Heute sind Referendare aus NRW und Hessen ins schriftliche Examen gestartet. Diesen Monat werden die Klausuren in der „klassischen Reihenfolge“ geschrieben, das heißt es beginnt mit den vier zivilrechtlichen Klausuren, dann folgen die beiden Strafrechtsklausuren und zu guter letzt kommen die verwaltungsrechtlichen Aufgaben.

Sobald wir Hinweise auf die Sachverhalte der Klausuren im Netz finden, werden wir Zusammenfassungen davon während oder zum Abschluss des Examensdurchgangs in die Kategorie „Was lief in den Klausuren“ einstellen.