KOMMENTARE MIETEN STATT KAUFEN
  • RefNews - Der Blog von und für Rechtsreferendare


REFERENDARIATNEWS

REFNEWS
  Ausgabe 43/2026
Dienstag, der 20.10.2026
     

Mündliche Prüfung Strafrecht: Adhäsionsverfahren

Richter Ballmann schreibt in seinem Blog über eine mündliche Prüfung, bei der er als Prüfer teilnahm. Der Strafrechtler machte dabei das Adhäsionsverfahren zum Thema seiner Fragerunde. Das zeigt, dass in mündlichen Prüfungen durchaus auch abgelegene Gebiete abgefragt werden können. Denn die Wenigsten dürften sich in der Stationsausbildung oder im Rahmen der Examensvorbereitung mit dem Adhäsionsverfahren beschäftigt haben.

„Rettungsanker“ Prüfungsprotokolle

Einziger „Rettungsanker“ sind dann im Vorfeld oftmals die Protokolle, in denen man Hinweise darauf findet, was der jeweilige Prüfer in der Vergangenheit zum Thema seiner Prüfungen gemacht hat. Dann kann man möglicherweise zumindest erahnen, dass Randgebiete dran kommen können. Nur selten wird man jedoch auf Prüfer treffen, die „protokollfest“ sind und die ein bestimmtes Gebiet regelmäßig zum Thema ihrer Prüfungen machen.

Vor- und Nachteile des Adhäsionsverfahrens

Kommt in der mündlichen Prüfung ein Randgebiet dran, kann man dann aber davon ausgehen, dass anhand des Gesetzestextes lediglich die Grundzüge dieses Themas abgefragt werden. So wurden auch in der Prüfung, von der Richter Ballmann berichtet, zunächst allgemeine Fragen zum Adhäsionsverfahren gestellt, zu deren Beantwortung das Suchen, Finden und Lesen der einschlägigen Normen ausreichend waren. Abschließend wurden dann die Kandidaten gefragt, welche Vor- und Nachteile die Geltendmachung eines zivilrechtlichen Anspruchs im Strafverfahren haben könnte. Wer keinen Kommentar zu Hand hat, hier ein paar „Vorschläge“ der Kommentatoren des Artikels:

Vorteil:
– keine gesonderte Klage vor dem Zivilgericht
– Amtsermittlungsgrundsatz
– bei Absehen einer Entscheidung => keine Rechtskrafterstreckung => ich kann also mein Glück nochmal vorm Zivilgericht versuchen

Nachteil:
– sachfremder (also für zivilrechtl. Ansprüche) Richter?
– Entscheidung ist bindend?

Wie man an den Fragezeichen sieht, hält sich die Sicherheit über meine Äußerungen in Grenzen.

Weitere Vorteile:

1. In den Verfahren vor den Amtsgerichten ist die Höhe des geltend gemachten Anspruchs unerheblich.

2. In den Verfahren vor den Landgerichten besteht kein Anwaltszwang.

Bis zum 2. Examen Diplom-Jurist – Sinnvoll oder nicht?!?

von

Nach bestehen des 1.Staatsexamens kann man sich von der jurstistischen Fakultät der eigenen Hochschule den Titel „Diplom-Jurist“ verleihen lassen. Die weit überwiegende Zahl der Hochschulen hat mittlerweile die Verleihung des Titels in einer Satzung/Ordnung geregelt, woraus man problemlos die Antragsvoraussetzungen entnehmen kann (z.B.: Universität des Saarlandes,  Universität zu Köln, Freie Universität Berlin, Goethe Universität Frankfurt am Main).

Die Frage, die sich stellt ist aber diejenige: Ist es für mich sinnvoll, wenn ich ohnehin das Referendariat mache und in ca. 2 Jahren Volljurist bin, in der Zwischenzeit den Titel „Diplom-Jurist“ zu führen?

Die Sinnhaftigkeit für diejenigen, die das Referendariat nicht machen wollen liegt auf der Hand. Diejenigen, die das 2. Examen nicht bestehen, können sich den Titel auch im Nachhinein verleihen lassen.

Aus meiner Sicht ergibt sich der einzige Vorteil daraus, dass bei der Bewerbung um eine Stelle im Ausland, beispielsweise in der Anwaltsstation oder Wahlstation etwas vorgelegt werden kann, dass aus mehr als einem Zeugnis besteht – die meisten ausländischen Arbeitgeber kennen sich dann doch nicht allzu gut in der deutschen Juristenausbildung aus.

Und ein weiterer, bisher hier außer Acht gelassener Vorteil ist auf jeden Fall noch derjenige: Der Oma, die zum 1000sten Male fragt, wann denn nun endlich die Ausbildung beendet ist, kann erstmals etwas nachvollziehbares entgegnet werden und auch auf dem Klingelschild und dem Briefkopf wird´s nun eng 😉 !

Keine Chance als Proberichter in Niedersachsen

Aufgrund von Steuerausfällen hat Niedersachsens Finanzminister Hartmut Möllring neben einem radikalen Sparkurs auch einen Einstellungsstopp angekündigt. Dies betrifft zwar nicht die (angehenden) Referendare, die demnächst in Niedersachsen ins Referendariat starten wollen. Denn die Einstellung von Referendaren ist ausdrücklich von dieser Maßnahme ausgenommen:

„[…] Lehrkräfte werden von dem Einstellungsstopp ausgenommen. Ebenso dürfen Beamtenanwärter, Referendare und andere Auszubildende eingestellt werden.“

Allerdings umfasst der Einstellungsstopp auch die Richtereinstellung  in Niedersachsen. Momentan ist es also nicht sinnvoll, sich in Niedersachsen für den Staatsdienst zu bewerben.

Infos darüber, wie die Einstellungssituation in den Bundesländern grundsätzlich aussieht und welche Noten man in den Examina erreicht haben muss, um überhaupt eine Chance auf die Einstellung als Richter auf Probe zu haben, findest Du bei unseren Übersichtsseiten zur Richtereinstellung!

Unser Tipp für alle, die Richter oder Staatsanwalt werden wollen:

DAS „INSIDER-DOSSIER“ – RICHTER / STAATSANWALT WERDEN

Möchte man als Richter oder Staatsanwalt arbeiten, muss man sich auf die Bewerbung und das folgende Vorstellungsgespräch beim Gericht bzw. Justizministerium optimal vorbereiten.

EXKLUSIV NUR AUF JURISTENKOFFER.DE!

» Informationen zu den tatsächlichen Einstellungsvoraussetzungen vieler Bundesländer,
» nützliche Hinweise zum Bewerbungsverfahren sowie insbesondere
» detaillierte Protokolle von Juristen, die bereits ein solches Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert haben.

Sichere Dir jetzt das Insider-Dossier und erreiche so das Ziel, Richter bzw. Staatsanwalt zu werden! Alle Infos zum Insider-Dossier findest Du auf dieser Seite.

Rechtsreferendar (m/w/d) in der Wahlstation

von VNG AG
VNG als starker Unternehmensverbund für Gas und Gasinfrastruktur arbeitet mit über 20 Gesellschaften an einem nachhaltigen, versorgungssicheren und zunehmend klimaneutralen Energiesystem der Zukunft. Ob es um die CO2-Reduzierung mittels Energieträgerwechsel geht, um die Speicherung und den Transport erneuerbarer Energien oder um die Transformation hin zu klimaneutralem Biogas oder Wasserstoff dank innovativer Technologien: Als proaktiver Gestalter der Energiewende steht VNG für eine sichere Versorgung mit Gas und übernimmt Verantwortung für die Zukunft. Am Standort Leipzig bieten wir ganzjährig engagierten Rechtsreferendaren (m/w/d) die Möglichkeit, ihre Wahlstation bei der VNG AG zu absolvieren.

NRW: Nicht auf der Liste – dennoch durchgefallen!

In NRW wird vom LJPA – wie bereits in diesem Artikel beschrieben – zunächst eine Liste mit den Kennziffern der Kandidaten online gestellt, die bereits nach der Bewertung der Klausuren durchgefallen sind und dann nicht zur mündlichen Prüfung geladen werden. Erst anschließend gehen die Bescheide per Post raus.

Der erste Haken an diesem Verfahren ist, dass die Liste in der Regel nachts online gestellt wird. Dies bestätigt auch ein Kommentator des oben verlinkten Artikels:

Das tolle an der Liste, die das LJPA NRW im Internet  veröffentlicht: Sie wird nachts gegen 3 Uhr! eingestellt. Das bedeutet für die Referendare schlaflose Nächte vorm Rechner mit dem Finger auf F5. Da hat mal wieder jemand mitgedacht….

Viel schwerwiegender ist allerdings der zweite Haken: So sollte man sich nicht auf die Vollständigkeit der Liste verlassen! Jemand berichtet nämlich im Jurawelt-Forum:

[…] auf die Justiz ist wohl auch kein Verlass mehr. Die stellen ja eine Liste mit Kennziffern ins Internet von Leute, die die Klausuren nicht bestanden haben. Ich schaute gestern auf die Liste und freute mich, dass meine Ziffer dort nicht vorhanden war. wohl zu früh gefreut, weil die Liste unvollständig war! nun muss es doch nochmal machen 🙁

Da kann man nur hoffen, dass das wirklich ein Ausnahmefall war. Auf jeden Fall sollte man auch in NRW auf die Mitteilung der Ergebnisse per Post warten, bevor man die Sektkorken knallen lässt!

Panne im 2. Examen in Niedersachsen

Seit gestern schreiben die Referendare aus Niedersachsen die Klausuren zum zweiten Examen. Dabei gab es gleich bei der ersten Klausur eine Panne:

Seite 5 hat in der Akte gefehlt. Wir haben eine Schreibzeitverlängerung von einer halben Stunde bekommen, weil die uns erst gefaxt werden mußte.

Ob davon alle Klausurorte betroffen waren oder der Fehler nur an einem einzigen Klausurort auftrat, ist uns nicht bekannt.

Sofern wir Hinweise auf die Sachverhalte der Klausuren aus Niedersachsen oder aus den anderen Bundesländern, die dann ab nächster Woche starten, im Netz finden, werden wir diese dann wie immer in der Kategorie Was lief in den Klausuren veröffentlichen.

Musterlösung einer Kautelarklausur!?

von

In einigen Bundesländern werden regelmäßig Kautelklausuren gestellt, also Klausuren, in denen man als Anwalt den Mandanten vorgerichtlich zu beraten hat und einen Vertrag entwerfen muss. Im Jurawelt-Forum gibt es folgende interessante Musterlösung dafür:

1. Präambel
Dieser laienhafte Vertrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
2. …
3. …
4. …
.
.
.
10. Salvatorische Klausel
Falls eine Bestimmung unwirksam ist, berührt das die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die jeweilige Bestimmung in der amtlichen Musterlösung des LJPA!

Mich würde interessieren, wie diese (ehrlichen) Klauseln bei dem Korrektor ankommen würden! 🙂

Repetitorium vor Beginn des Referendariats?

von

Eine interessante Variante, was den Besuch eines Repetitoriums zur Vorbereitung auf das Assessorexamen angeht, habe ich in diesem Blogbeitrag gelesen. Der Schreiber ist zur Zeit noch wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Uni Bochum und will dann vor Beginn des Referendariats zum Rep gehen:

Im Herbst werde ich zusammen mit einem Kollegen ein Repetitorium fürs Assessorexamen besuchen. Es ist umstritten, ob das in unserem Stadium eine gute Idee ist. Manche halten es für Unsinn, das nicht parallel zur tatsächlichen Anwendung des Gelernten im Referendariat zu machen, ein befreundeter Professor rät uns da allerdings dringend zu; in der zweiten Hälfte des Vorbereitungsdienstes sei für das Rep nämlich schlicht keine Zeit mehr. Schaden, so denke ich mir, wird es wohl nicht, und zur Abwechslung würde ich auch ganz gerne mal ein bisschen Dinge vorher wissen.

Richtig ist sicherlich, dass man sich seine Zeit im Referendariat sehr gut einteilen muss, wenn man sich für den Besuch eines Reps während des Referendariats entscheidet. Aber daraus zu folgern, dass man dann schon vor dem Start ins Referendariat zum Repetitor gehen sollte, ist zumindest sehr ungewöhnlich; immerhin steckt schon im Begriff selbst der eigentliche Zweck, nämlich das (intensive) Wiederholen des Stoffs, den man aber dann zuvor schon einmal gehört hat. Es würde mich auf jeden Fall sehr interessieren, ob der Schreiber dem Rep ohne Vorwissen folgen konnte und ob sich das Rep dann schließlich für ihn gelohnt hat!

Ich selbst habe mich so wie auch viele meiner AG-Kollegen gegen das Rep entschieden. Auch bei mir spielt der im Beitrag angesprochene Zeitfaktor eine Rolle. Außerdem kann ich mich meistens auch gut alleine motivieren und an Bücher setzen. Was ich dann allerdings eventuell machen werde, ist einer der Crash-Kurse zu einem bestimmten Gebiet oder auch zu aktueller Rechtsprechung, wobei ich mich noch nicht nach Anbietern solcher Kurse informiert habe.

Prominenz im Referendariat!

Wer vom OLG Rostock zum Juni einen Referendariatsplatz zugewiesen bekommt, wird möglicherweise in der Arbeitsgemeinschaft neben einer mehrfachen Weltmeisterin im Langstreckenschwimmen sitzen:

Frage: Dein Referendariat wirst Du trotz WM-Vorbereitung beginnen? Und: Was Deine finanzielle Absicherung betrifft – gerade im sportlichen Bereich – ist da alles im “grünen Bereich” …

Britta: Das Referendariat kommt jetzt zuerst für mich. Wenn ich den Platz ab 1. Juni bekomme, dann fange ich auch damit an und werde das Schwimmen an Position 2 stellen müssen.

[Quelle: MV-Schlagzeilen.de vom 18.04.2009]

Passend dazu gab es gerade auch im Forum bei Juraexamen.com eine interessante Diskussion darüber, inwieweit denn wohl Leistungssport und Referendariat nebeneinander betrieben werden können, oder ob man sich nicht besser auf das eine oder andere konzentrieren sollte…

Ende der Zivilrechtsstation

von

Da bin ich gefühlt erst gestern ins Referendariat gestartet, und schon ist die erste Station Ende diesen Monats vorbei! Es ist Zeit, ein kurzes Fazit zu ziehen zur Ausbildung in der AG und am Gericht sowie allgemein zum Referendariat:

Die Arbeitsgemeinschaft

Insgesamt bin ich mit dem bisherigen Verlauf des Referendariats sehr zufrieden. Ich habe eine nette Arbeitsgemeinschaft erwischt. Einige meiner Kollegen wohnen so wie ich am Ort des LG´s, so dass wir auch außerhalb des Refs am Wochenende viel miteinander unternehmen. Insofern dürfte das jetzt das letzte mal so sein, dass man ein „Schulklassen-Gefühl“ hat, das natürlich auch durch die „Klassenfahrt“, der AG-Fahrt, so aufgekommen ist!

Die Ausbildung

Mit der Ausbildung bin ich auch soweit zufrieden, auch wenn ich meine Vorsätze nicht immer eingehalten habe und nun doch schon etwas mit dem Stoff der Zivilrechtsstation zurückhänge. Und auch die Klausurnoten müssen in den nächsten Stationen, spätestens aber dann Anfang der Anwaltsstation besser werden. Zurzeit bestehe ich zwar die Klausuren, aber die Ergebnisse liegen nur zwischen 5-8 Punkten…  Da ich aber befürchte, dass im Examen die Klausuren schwieriger sind und strenger bewertet werden, sollte ich mich darauf sicherlich nicht ausruhen.

Geschenk für den Ausbilder?

Und auch mit meinem Ausbilder beim Amtsgericht habe ich Glück gehabt. Ich habe nicht zu viele Akten bearbeiten müssen, aber dennoch eine Menge gelernt. Da stellt sich aber noch die Frage, ob es üblich bzw. in Ordnung ist, dem Ausbilder am Ende der Station etwas zu schenken, so als Dankeschön für die Betreuung? Und wenn ja, was kommt da als Geschenk in Frage? Für Meinungen bin ich dankbar, nicht dass ich am Ende der Station dann doch noch mal komplett daneben liege 🙂

Und natürlich werde ich dann auch noch in den nächsten Stationen hier im RefBlog über meine Erlebnisse und Erfahrungen schreiben!

Probeexamen Berlin

Der Ablauf des Probeexamens in Berlin in Kurzform:

Probeexamen sind zwei “vollständige Kampagnen”, heißt also 6 Klausuren in 2 Wochen (die Wahlklausur bleibt außen vor) mit anschließend 2 Wochen Auswertung. Dann nochmal das Spielchen. Dabei sind ZR staatliche Sicht (st) und anwaltliche Sicht (aw), StR st und aw und ÖR st und aw.

Im Examen ist definitiv je eine Klausur st und eine aw. Nur bei der Wahlklausur ist alles offen, zumal man da ja nur das Rechtsgebiet wählen kann.

So, alle Unklarheiten beseitigt?

Ja, alle Unklarheiten beseitigt – vielen Dank petronella! 🙂

In NRW wird übrigens kein Probeexamen in dieser Form angeboten. Vielmehr gibt es während der Fortgeschrittenen-AG insgesamt 4 „Klausuren-Wochen“, in denen jeweils 4 Klausuren (2 x ZR, je 1 x SR und VerwR) geschrieben werden.

Jobeinstieg Großkanzlei!?

Dass die Finanz- und Wirtschaftskrise auch die Großkanzleien treffen wird, war sicherlich absehbar. In einem interessanten Interview äußert sich Dr. Konstantin Mettenheimer, Main Senior Partner von Freshfields Bruckhaus Deringer, zu der aktuellen Situation, zu Neueinstellungen und der zukünftigen Gehaltsentwicklung.

Mettenheimer zu den Geschäftsfeldern:

Große Immobilienportfolio-Verkäufe finden heute fast gar nicht mehr statt. Bei Unternehmensbeteiligungen durch Private-Equity-Fonds gibt es bedeutend weniger Geschäft. Dafür gewinnt die Refinanzierung und Restrukturierung an Bedeutung: Die Unternehmen suchen neues Kapital, weil es schwieriger wird, an Kredite zu kommen. Auf die veränderte Nachfrage müssen sich unser Unternehmen und jeder Anwalt auch persönlich einstellen.

Zu der Frage, ob Berufsanfänger überhaupt noch Chancen haben:

Unbedingt! Als Unternehmen können wir es uns nicht leisten, jetzt auf die guten Mitarbeiter von morgen zu verzichten. Wer heute anfängt, ist erst in drei oder fünf Jahren richtig sattelfest […].

Wenn jemand zu uns will, sollte er am besten Gesellschafts- oder Handelsrecht studieren und sich dann etwa im Bereich Steuer-, Finanz- oder Kartellrecht spezialisieren. Außerdem muss er zwei Prädikatsexamen mitbringen, sollte ein gutes Englisch sprechen und ein sympathischer und aufgeschlossener Mensch sein, der in unser Team passt.

Schließlich äußert sich Mettenheimer zu den Einstiegsgehältern, die zuletzt bei entsprechender Qualifikation bei mehr als 100.000 € lagen:

Gerade die Einstiegsgehälter sind in den letzten Jahren explodiert; das wird so nicht weitergehen. Auch die Gehälter und Boni der erfahreneren Anwälte werden wahrscheinlich eher sinken als steigen. Das Geld kommt für die meisten Bewerber aber ohnehin nur an dritter Stelle. Viele wollen zu uns, weil sie schnell in Mandate kommen wollen und weil wir eine exzellente Ausbildung und Betreuung bieten. Wer nur wegen des Geldes kommt, ist bei uns sowieso falsch.

Das vollständige Interview ist abrufbar bei der Zeit-Online.

Japanprogramm für die Wahlstation – Update

von

Vor einiger Zeit habe ich über das Japanprogramm der Bosch-Stiftung berichtet. Die dortige Projektleiterin wies uns nun darauf hin, dass der Bewerberkreis erweitert wurde: Es können sich Referendare aus allen Bundesländern bewerben! Die Einschränkung auf den OLG Bezirk Stuttgart und die LGs Freiburg und Heidelberg wurde damit aufgehoben. Außerdem wurde (sicherlich, um dem neuen Bewerberkreis noch genügend Zeit zu geben) die Bewerbungsfrist auf den 01.05.2009 verlegt.

Dann heißt es jetzt, schnell ran an die Stifte und ab in die Post mit der Bewerbung, viel Zeit bleibt nicht, um diese interessante Gelegenheit zu nutzen.