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REFERENDARIATNEWS

REFNEWS
  Ausgabe 43/2026
Dienstag, der 20.10.2026
     

Alexander Hold der Referendare gesucht!

von

Wir haben es ja immer gewußt, die Vielseitigkeit der Referendare kennt keine Grenzen! Aktuell gesucht wird ein Rechtsreferendar zwischen 24 und 27 Jahren für eine TV Produktion á la Richterin Barbara Salesch und Richter Alexander Hold. Der Unterschied besteht lediglich darin, dass es um den Kanzleialltag eines Anwalts geht. Und da Anwälte ja ständig wenigstens einen Referendaren beschäften, soll nun diese Stelle besetzt werden (Autenzität ist alles, daher soll es auch ein echter Referendar sein, allein mit Schauspiel kann dieses Können nicht erreicht werden :-)).

Kommen wir nun aber zum schwierigen Teil dieser Stellenanzeige : Es ist ein fulltime-job, keine Zeit für AG oder Examensvorbereitung. Aber wem eine Karriere, wie die der Richterin Barbara Salesch winkt, braucht ja auch kein zweites Staatsexamen.

Die zweite Hürde, die zu nehmen ist, ist die Typbeschreibung: charmant, sympathisch, sportlich, ohne starken Dialekt. Auf wen das zutrifft (natürlich so gut wie alle), der meldet sich dann hier:  office@troeber-casting.de

Tipp für die mündliche Prüfung: „Kalträumung“

Prüfer schauen sich zur Vorbereitung der mündlichen Prüfung gerne die einschlägigen Zeitschriften an, um aktuelle Urteile oder Aufsätze zu finden, die sich als Grundlage für die Prüfung eignen. Deshalb sollte man sich unbedingt mit dem folgenden Thema beschäftigen. Denn der Aufsatz von Dr. Lehmann-Richter aus der aktuellen NZM 2009, S. 177 ff. zum Thema „Räumung des Mieters im Wege der Selbstjustiz“ (sog. „Kalträumung“) eignet sich perfekt als Aufhänger für eine mündliche Prüfung!

Sachverhalt

Ausgangspunkt der Überlegungen ist der (in der Praxis immer häufiger vorkommende) Fall, dass ein Mieter über Monate hinweg zwar die Miete nicht bezahlt, sich aber dennoch weigert, die Wohnung zu räumen. Der Vermieter hat dann grundsätzlich nur die Möglichkeit, eine Räumungsklage anzustrengen und den Mieter im Wege eines Räumungsverfahrens aus der Wohnung zu bekommen. Der große Nachteil an diesem Vorgehen ist allerdings, dass sich das Räumungsverfahren nicht selten über ein halbes Jahr hinzieht und für den Vermieter weitere Mietausfälle entstehen.

Der Vermieter überlegt dann sicherlich, ob er nicht einfach bei passender Gelegenheit „in Selbstjustiz“ die Wohnung räumen und das Türschloss auswechseln kann, um den Mieter so vor die Tür zu setzen. Der Aufsatz beschäftigt sich damit, welche Konsequenzen (insbesondere in zivilrechtlicher Hinsicht) ein solches Vorgehen des Vermieters hat.

Exkurs: Strafrechtliche Bewertung der „Kalträumung“

In strafrechtlicher Hinsicht macht sich der Vermieter durch eine Räumung in Selbstjustiz wegen Nötigung nach § 240 StGB strafbar (vgl. OLG Köln NJW 1996, 472). Entscheidet sich der Vermieter dafür, die Wohnung selbst zu räumen, muss er dies auf jeden Fall berücksichtigen. Allerdings sind durchaus Konstellationen denkbar, in denen man diese strafrechtlich Konsequenz durchaus in Kauf nehmen kann, wenn man dadurch die erheblichen Kosten (Mietausfälle, Sanierungskosten der Wohnung), die im schlimmsten Fall sogar zur Insolvenz des Vermieters führen können, vermeiden kann.

Zivilrechtliche Ansprüche des Mieters

Die interessantere Frage lautet aber, welche zivilrechtlichen Ansprüche dem Mieter gegen den Vermieter zustehen könnten. Lehmann-Richter kommt zu dem Ergebnis, dass der Mieter keine Ansprüche geltend machen kann. Dem liegen folgende Erwägungen zugrunde – hier im Überblick:

  • Ein Anspruch nach § 858 Abs. 1 BGB kommt dem Tatbestand zwar nach in Betracht. Dem Anspruch kann der Vermieter jedoch im Wege der petitorischen Widerklage entgegen halten, dass das Mietverhältnis aufgrund der Kündigung beendet war und ihm daher ein Recht zum Besitz an der Wohnung zustehe. Die Klage des Mieters würde daher abgewiesen.
  • Auch Schadensersatzansprüche des Mieters gerichtet auf Herausgabe der Wohnung scheiden aus: Wegen der Kündigung war die Mietsache dem Mieter vermögensrechtlich nicht mehr zuzuordnen, so dass dem Mieter kein Schaden entstanden ist.
  • Ein Anspruch nach § 812 Abs. 1 S. 1, 2. Alt. BGB (Eingriffskondiktion) kommt nicht in Betracht, da der Mieter sich als unberechtigter Besitzer nicht auf diese Norm berufen darf.
  • Schließlich stehen dem Mieter auch keine Schadensersatzansprüche auf Ersatz der durch die Räumung verursachten Folgekosten zu. Vertragliche Ansprüche nach § 280 Abs. 1 BGB scheiden aus. Wegen der Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter unberechtigter Besitzer. Der Vermieter hat keine nachvertragliche Pflicht, den Mieter den Besitz an der Wohnung zu erhalten. Und im Rahmen des § 823 Abs. 1 BGB ist schließlich ebenfalls nur der berechtigte Besitz geschützt.

Diese hier kurz gefassten Ausführungen zeigen bereits, dass sich das Thema sehr gut dazu eignet, um ausgehend vom Mietrecht „einen Gang durchs BGB“ zu machen. Zudem ist der Fall im Hinblick auf die Möglichkeit der petitorischen Widerklage des Vermieters auch in prozessualer Hinsicht sehr interessant.

Es ist daher sinnvoll, sich den Aufsatz von Lehmann-Richter in der NZM durchzulesen und nachzuvollziehen, welche Ansprüche des Mieters im Falle der „Kalträumung“ grundsätzlich in Betracht kommen und warum sie im Ergebnis nicht zum Erfolg führen!

Interessenvertreter gesucht!

In den Nord-Ländern Hamburg und Schleswig-Holstein stehen demnächst Wahlen für den Referendarrat an, und es werden noch Kandidaten gesucht! Wer Interesse hat, sich für die Belange der Referendare in seinem Bundesland einzusetzen, kann sich noch in den nächsten zwei, drei Wochen dazu entscheiden, für den Referendarrat zu kandidieren.

Schleswig-Holstein

Die Wahlen in Schleswig-Holstein finden zwar erst Mitte Mai statt, jedoch müssen sich Bewerber bis spätestens zum 14.04. bis zum 28.04. – die Bewerbungsfrist wurde verlängert! – beim Wahlvorstand melden. Bewerbungen werden per Email angenommen unter der Adresse refratwahl09@freenet.de.

Sehr interessant ist die Info auf der Internetseite des Referendarrats, dass Mitglieder des Personalrats als Ausgleich für ihre Tätigkeit 2 Monate bezahlten Sonderurlaub erhalten. Möglicherweise ist auch dies ein Anreiz dafür, sich für eine Bewerbung zu entscheiden.

Hamburg

Auch der Referendarrat Hamburg wird neu besetzt. Die Termine, wann die Wahlen genau stattfinden und bis wann man sich für eine Bewerbung entschieden haben muss, werden allerdings auf der Seite des Personalrats Hamburg nicht genannt.

Hinweise gibt es aber auf die Projekte der neuen Wahlperiode: So ist für Oktober/November 2009 ein Schwedenaustausch zu organisieren sowie die Absolventenfeier 2010 zu planen.

Rechtsreferendariat Verwaltungs- oder Wahlstation (m/w/d) im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

von Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gestaltet die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen Deutschlands und arbeitet daran, Innovation, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Es entwickelt Strategien für die Energieversorgung der Zukunft und unterstützt Unternehmen – vom Start-up bis zum Mittelstand. Sie wollen den täglichen Herausforderungen zur Sicherung des wirtschaftlichen Wohlstands in Deutschland in der Praxis begegnen? Dann sollten wir uns kennenlernen. Nutzen Sie Ihre Verwaltungs- oder Wahlstation für direkte Einblicke in politische Entscheidungsprozesse und erfahren Sie, wie nationale und europäische Wirtschafts- und Energiepolitik im Alltag umgesetzt wird.

Examen im April

Seit dieser Woche schreiben Referendare aus NRW, Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und dem Saarland die Klausuren im zweiten Examen.

In den ersten beiden Zivilrechtsklausuren lag der Schwerpunkt im Schuldrecht (kaufrechtliches Sachmängelgewährleistungsrecht bzw. Mietrecht). Prozessrechtlich waren insbesondere der Einspruch gegen ein VU sowie eine Widerklage Themen der Klausuren.

Die bisherigen Sachverhalte haben wir Euch in der Kategorie ↳ Was lief in den Klausuren zusammengefasst. Sofern wir auch zu den Klausuren, die nächste Woche laufen werden, Hinweise im Netz finden, werden wir natürlich auch diese Sachverhalte in der Kategorie posten.

„Referendar Münchhausen“ – Das Urteil

von

Im Fall des 44-jährigen Rechtsreferendars, der, nachdem er zwei mal durch das 2.  hessische Staatsexamen gefallen war, beim LG Oldenburg in den Referendarsdienst trat, hat das AG Oldenburg nun das Urteil gefällt. Sieben Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und 80 Stunden gemeinnützige Arbeit lautet es. Die Richterin sprach den nunmehr „ehemaligen“ Referendar wegen vollendeten Betruges und versuchten Betruges schuldig. Er hatte sich nämlich, nachdem er, unter verschweigen der nicht bestandenen Prüfungen, in Oldenburg das Referendariat antrat, auch noch in verschiedenen anderen Bundesländern beworben. So wollte er sich, ganz wie Baron Münchhausen, am eigenen Schopf mitsamt Pferd aus dem Sumpf ziehen, das hat aber offensichtlich nicht ganz geklappt…

Prüfungsprotokolle OLG Bezirk Köln

von

In Fortsetzung des Artikels „Prüfungsprotokolle – Die Bezugsquellen“ möchte ich auf folgendes Angebot hinweisen:

Für Referendare des OLG Bezirks Köln bietet der Personalrat der Rechtsreferendare am LG Köln die Möglichkeit, gegen eine Kaution von 50 Euro die Protokolle der eigenen mündlichen Prüfer zu kopieren. Wahlweise kann man die Protokolle auch auf CD erhalten. Die Leihe ist während der Öffnungszeiten, nämlich montags 14 bis 16 Uhr möglich, wobei ein „Ausleihvertrag “ zu unterzeichnen ist. Nach der mündlichen Prüfung erhält man, sofern eigene Prüfungsprotokolle erstellt wurden, die Kaution zurück.

Die Referendare des LG Bonn erhalten die gleichen Protokolle vom Bonner Personalrat.

Noch einfacher ist es, die Prüfungsprotokolle online auf http://www.protokolle-assessorexamen.de/ zu bestellen. Nach Ausfüllen des Formulars kann man die Protokolle direkt als PDF-Dateien lesen!

Stellenangebot für Referendare

Gerne weisen wir an dieser Stelle auf das aktuelle Angebot der Kanzlei Dr. Damm & Partner hin. Die Kanzlei sucht einen Rechtsreferendar oder eine Rechtsreferendarin als freien Mitarbeiter zur Verstärkung der Blog-Redaktion. Die Tätigkeit besteht im Wesentlichen aus der Zusammenfassung aktueller Rechtsprechung sowie juristischer Recherche.

Entsprechend der Kanzlei-Ausrichtung und damit auch im Hinblick auf die Blog-Themen ist gerne gesehen, aber keine notwendige Voraussetzung

ein vertrauter Umgang mit den rechtlichen und technischen Anforderungen des Bereichs IT / IP (IT-Recht, Gewerblicher Rechtsschutz), insbesondere dem Onlinehandel (eBay, Amazon & Co.).

Wer gerne selbständig arbeitet und neben dem Referendariat mit einer Tätigkeit von 15-30 Std/Monat die doch nicht so üppige Unterhaltsbeihilfe aufbessern möchte, kann sich bei Herrn Dr. Damm per Email melden.

Die Kontaktdaten findest Du bei Interesse im oben verlinkten Beitrag der Kanzlei.

Verfügungstechnik

Referendare bearbeiten in der Zivilrechtsstation nicht nur Akten, sondern beschäftigen sich in aller Regel auch mal mit der Dezernatsarbeit. Passend dazu gibt es hier eine Lerneinheit zur Verfügungstechnik. Was bedeutet denn wohl folgende Anweisung an die Geschäftsstelle:

Vfg.: 1. Ø an Kl-V 2. WV: z.T.

Die beste – wenn auch nicht ganz richtige – Deutung der Verfügung aus den Kommentaren zum Artikel von Richter Ballmann ist Folgende:

Durchmesser des neuen Abflussrohres wird bestimmt anhand des Klägervertreters zu 2.

Bewertung von AG-Klausuren

von

Ich habe gestern eine weitere meiner AG-Klausuren zurück bekommen. Im Ergebnis waren es immerhin 6 Punkte. Ich würde mich auch über eine solche Punktzahl freuen, wenn ich nicht überzeigt davon wäre, dass die Bewertung meiner Klausur mindest 4 Punkte zu hoch war!

Ich habe das Gefühl, dass bislang alle Richter, die in unserer AG eine Klausur gestellt haben, viel zu wohlwollend korrigiert haben. Dafür spricht auch, dass in der Regel einer, maximal zwei Leute aus der AG unterm Strich gelandet sind. Schaut man sich die Durchfallquote im 2. Examen an, ist unsere AG entweder überdurchschnittlich gut (eher unwahrscheinlich) oder aber wir werden uns dann alle wundern, wie viel man in der Klausur bringen muss, um tatsächlich überhaupt 4 Punkte zu erreichen (sehr wahrscheinlich)…

Zwischen Genie und Wahnsinn!

Der Vorteil an der Art und Weise der Notenbekanntgabe in Berlin und Brandenburg ist, dass man von den Referendaren nicht nur den Durchschnitt aus allen Klausuren erfährt, sondern auch erkennt, ob jemand in den Klausuren konstant immer im selben Notenbereich gelandet ist (langweilig), oder ob jemand heftige Ausschläge nach oben und unten hatte (interessant).

So ist zum Beispiel bei diesem Kandidaten aus dem Dezember-Termin zumindest nicht auf den ersten Blick vollkommen klar, ob er nun zur Kategorie „unerkanntes Genie“ oder zur Kategorie „Wahnsinn“ gehört:

Dagegen sind diese Ergebnisse eines Kandidaten eher (auf hohem Niveau!) langweilig:

Gerichtskantinen-Führer

von

Ich habe mich heute wieder einmal mit einer Referendars-Kollegin in unserer Gerichtskantine zum Essen verabredet. Da kam mir gerade der Gedanke, dass es eigentlich mal sinnvoll wäre, einen „Gerichtskantinen-Führer“ herauszugeben!

Ein solcher Ratgeber hätte dann gleich zwei Vorteile: Nicht nur dass man dann auf einem Blick weiß, ob sich das Essen in der Kantine nach einer Verhandlung in einem bestimmten Gericht überhaupt lohnt. Im Gerichtskantinen-Führer müssten dann natürlich auch Schulnoten für das Essen selbst, den Kaffee nach dem Essen und natürlich auch für die Kantinenpreise vergeben werden!

So würde dann hoffentlich auch meine Gerichtskantine erkennen, dass noch einiges verbesserungsbedürftig ist. Vielleicht sollte ich aber auch einfach mal Herrn Rach, den Restaurant-Tester, auf diesen „speziellen Fall“ ansetzen… 🙂

Restplätze zum April und Mai 2009

Die Oberlandesgerichte Düsseldorf und Hamm haben auf ihren Seiten wieder einige Restplätze ausgeschrieben. Wer also die reguläre Wartezeit verkürzen und kurzfristig mit dem Referendariat beginnen möchte, kann sich einen dieser Restplätze sichern. Zur Auswahl stehen diesmal wirklich attraktive Ausbildungsgerichte!

Laut Info des OLG Düsseldorf sind zum 01. April noch folgende Referendarstellen zu besetzen:

LG Düsseldorf: 4

LG Mönchengladbach: 13

LG Wuppertal: 3

Sollten sie Interesse haben, melden Sie sich bitte bis zum 20.03.2009 – 11.00 Uhr – telefonisch unter 0211/4971-628 (Frau Samel).

Und das OLG Hamm bietet kurzfristig zu besetzende Plätze zum 01. Mai an:

Zum 01. Mai 2009 sind kurzfristig freie Restplätze beim Landgericht Detmold zu vergeben.

Bei Interesse kann man sich beim OLG Hamm an Justizamtfrau B. Lange unter der Telefonnummer 02381 272-4315 oder bei Justizamtsinspektorin Porath unter der Telefonnummer 02381 272-4311 melden.