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  Ausgabe 10/2026
Dienstag, der 03.03.2026
     

 / Nach dem Referendariat / NRW

Referendariat in OWL (45) – Arbeitslosmeldung in NRW?

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Nach den Klausuren im November habe ich erstmal einen Monat lang nur gechillt. Ohne Klausurendruck einfach mal die Seele baumeln lassen. Das ging auch ganz gut, weil ich bei meiner Wahlstation am Oberverwaltungsgericht NRW nicht mit Arbeit überschüttet werde. Zur Wahlstation dann später mehr.

Im neuen Jahr habe ich dann die Arbeitsagentur angerufen, um einen Termin zur Arbeitslosmeldung abzusprechen. Das Landgericht hatte mir in der Zuweisung zur Wahlstation mit auf den Weg gegeben, mich 3 Monate vor Ende des Referendariats bei der Arbeitsagentur zu melden. Da ich mündliche Prüfung hoffentlich im April haben werde, war es deshalb für den Anruf bei der Arbeitsagentur höchste Zeit.

Der freundliche Sachbearbeiter teilte mir jedoch mit, dass es bei Rechtsreferendaren eine Änderung gegeben hätte, wonach sich diese erst ab Bestehen der mündlichen Prüfung – und damit kurzfristig zum nächsten Tag ! – arbeitslos melden müssten. Damit ist der Hinweis des Landgerichts wohl veraltet und falsch. Für mich gibt es daher bis April in dieser Sache nichts zu veranlassen.

Ich übernehme natürlich keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben des Sachbearbeiters. Es dürfte sich sicherheitshalber für jeden Referendar anbieten, seine zuständige Arbeitsagentur zu kontaktieren. Über Rückmeldungen von euch zu diesem Thema würde ich mich – auch im eigenen Interesse – freuen.

Der Artikel wurde am 9. Januar 2012 von veröffentlicht. Kai hat sein Referendariat in NRW gemacht.