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  Ausgabe 10/2026
Samstag, der 07.03.2026
     

 / Anwaltsstation / NRW

Referendariat in OWL (34) – Die unbekannte Examensaufgabe

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Die Arbeitsgemeinschaft im Referendariat besteht im Wesentlichen aus dem Schreiben von ausgemusterten Examensklausuren. Kurz vor dem Ende der AG, die Klausuren liegen im November an!, habe ich bereits 7 Aktenordner voll mit diesen Klausuren. Eigentlich müsste man dann ungefähr erahnen können, was in den Klausuren auf einen zukommen wird. Das ist m.E. aus zwei Gründen jedoch alles andere als sicher, was ich nachfolgend etwas begründen will:

1. besteht ein “ Trend“ in den Examensklausuren  darin, dass die Klausuren insgesamt immer schwieriger werden. Während vor einigen Jahren die Zulässigkeit von Klagen meist unproblematisch war, kommen dort nun häufig 1-2 Einstiegsprobleme vor. Die sind meist zwar leicht durch einen Blick in den Kommentar  zu lösen; die Bearbeitung dieses „Schlenkers“ kostet jedoch Zeit, die man nicht unbedingt im Überfluss hat. Auch ist mein Eindruck, dass Klausuren neueren Datums eher mehrere Beteiligte oder Sachverhaltsvarianten haben. Wenn man dann erst nach 2 Stunden mit dem Klausurenschreiben anfängt, wird es sehr schwer das ganze noch zu einer runden Klausur fertig zu machen.  Das gilt umso mehr, wenn noch voll ausformulierte Schriftsätze an das Gericht oder Schreiben an den Mandanten verlangt werden. Das gab es alles früher nicht.

Warum das so ist, kann man nur mutmaßen. Ich halte den Erklärungsansatz für naheliegend, dass die jungen Proberichter, die die Klausuren für das OLG Hamm erstellen, ihren eigenen Kenntnisstand als Maßstab für die Musterlösung heranziehen und diesen dann auch von ihren nachfolgenden Referendarskollegen verlangen.

2. habe ich im gesamten Referendariat, das im März 2010 begonnen hat, keine Klausur geschrieben, die aus 2009, 2010 oder 2011 gewesen ist. Die Klausuren waren meist aus den Jahren 2004 – 2008, im Verwaltungsrecht oftmals noch aus den 90er Jahren. Unter dem Gesichtspunkt der schwerer werdenden Klausuren hat man damit am untauglichen Objekt trainiert. Vielleicht ist aus diesem Grund der Hinweis im Kaiser-Skript, Die Zivilrechtsklausur, Rn.7, zu befolgen, dass man die „alten“ Klausuren in 4 1/2 Stunden schaffen muss, wenn man die „neuen“  innerhalb der Zeitbegrenzung von 5 Stunden schaffen will. Vom Prüfungsamt könnte man jetzt erwarten, dass auch neue Klausuren – zumindest der Jahre 2009 und 2010  – mal offengelegt werden, um sich über das derzeitige Anforderungsprofil informieren zu können.

Der Grund für das Zurückhalten der neuen Klausuren ist (wohl) derjenige, dass „im Rheinland“  eine CD mit  ausgemusterten Klausuren (2004 – 2008) einem AG-Leiter abhanden gekommen ist (oder der AG-Leiter die CD einfach an eine hübsche Blondine ausgeliehen hat 😉 ) und diese nun unter den Referendaren kursiert. Diese Version der Geschichte haben mehrere AG-Leiter geschildert, um sich für die wenig aktuellen Klausuren zu entschuldigen. Möglicherweise ist an dieser Geschichte also etwas dran. Logisch ist das alles jedoch nicht. Wenn es diese ominöse CD wirklich gibt, sollten doch gerade neuere Klausuren  in den AGs geschrieben und benotet werden, damit die Leute mit der CD nicht noch einen Vorteil daraus ziehen können. Hier ist also zu hoffen, dass sich das LJPA eines besseren besinnt und mal wieder neuere Klausuren herausgibt. Das würde auch die Spekulationen etwas eindämmen…

Der Artikel wurde am 12. September 2011 von veröffentlicht. Kai hat sein Referendariat in NRW gemacht.