Auch in der F-AG müssen Referendare weiter fleißig Klausuren schreiben. War ja auch anders nicht zu erwarten. Im Unterschied zu vorherigen Arbeitsgemeinschaften hat man in der F-AG aber 3 Fächer parallel. Das führt dann dazu, dass man in einer Woche je eine Klausur pro Fach und zusätzlich noch eine ganz normale Zivilrechtsklausur schreibt. Die Klausurwoche, die je am Ende eines von 4 Abschnitten der F-AG steht, gestaltet sich folgendermaßen:
Mo: normaler AG-Tag
Di: Zivilrechtsklausur
Mi: Zwangsvollstreckungsklausur
Do: Strafrechtsklausur
Fr: Verwaltungsrechtsklausur
Strafrecht
Der Vorteil am ganzen Klausurenschreiben, man muss eine Woche nicht zum Anwalt. Der Nachteil, beim Anwalt bekommt man keinen Schreibkrampf. Und ich war in der Strafrechtsklausur kurz davor. Denn es ging um ein Strafurteil aus dem Bereich Verkehrsrecht mit knapp 10 Tatbeständen (§§ 315c, 316, 315b (Wegdrängen des Unfallgeschädigten mit PKW), 142, 240 …) und einer knackigen Beweisaufnahme, bei der der Halter vorgab, ihm sei sein Auto gestohlen worden. Einen ähnlichen Fall hatte ich auch einmal als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft zu verhandeln. Nach der gedanklichen Vorarbeit von ca. 90 Minuten habe ich dann die restliche Zeit nur runtergeschrieben und hatte zuletzt 19 Seiten voll (normal sind wegen kleiner Schrift eher 11-12). Strafurteilsklausuren sind aus diesem Grund einfach nur „mörderisch“ (verzeiht mir das Wortspiel :-P). Jedenfalls gut, dass in der zweiten Examens-Strafrechtsklausur die Wahrscheinlichkeit für ein Strafurteil nur bei 25 % liegen soll.
Zwangsvollstreckungsrecht
Der Fall war dankbar, weil unser AG-Leiter eine Klausur aus dem Bereich gestellt hatte, den wir schon in der AG durchgenommen hatten. Es ging um eine Vollstreckungsgegenklage gegen den Titel aus einem gerichtlichen Vergleich. Probleme des Falls waren eine hilfsweise Anfechtung des geschlossenen Vergleichs wegen Irrtums, ein Aufrechnungsverbot durch gerichtlichen Vergleich und noch eine beiderseitige Erledigung. Insgesamt war die Klausur sehr fair, weil durch die von den Parteien geäußerten Rechtsansichten schon halbwegs klar war, was angesprochen werden musste. Insofern war bei begründeter Klage vor allem die Klageerwiderung des beklagten Titelinhabers von vorne nach hinten zu bearbeiten und Einwand für Einwand zu entkräften.
Verwaltungsrecht
Nach der Klausur meinten viele meiner Kollegen, dass Verwaltungsrecht nichts für sie sei. Ich hingegen mag Verwaltungsrecht und bin da auch schwerpunktmäßig in der Kanzlei tätig. Es ging um einen Klassiker: Bauamt lässt sich mit der Bearbeitung eines Bauantrags Zeit, um durch den Rat derselben Stadt in der Zwischenzeit einen B-Plan vorzubereiten und dann eine Veränderungssperre erlassen zu können. Die Supermarktfirma als Antragsteller erhebt erst Untätigkeitsklage und dann Verpflichtungsklage auf Erteilung der Baugenehmigung. Nachdem dann die Stadt eine Veränderungssperre erlassen hat, will die Klägerin gestützt auf eine Ausnahme in der Veränderungssperre weiterhin die Baugenehmigung bekommen. Hilfsweise wird eine Fortsetzungsfeststellungsklage erhoben, wonach bis zum Erlass der Veränderungssperre ein Anspruch auf die Baugenehmigung bestanden hätte. Materiell war der Hauptantrag mit der Veränderungssperre erledigt, weil auch eine im Ermessen stehende Ausnahme nicht erteilt werden konnte. Nach meiner Lösung war auch die FFK unbegründet, weil der Supermarkt schädliche Auswirkungen auf die Innenstadt hatte und daher nach § 34 Abs. 3 BauGB unzulässig war.
Fazit:
Die Klausurenwoche war anstrengend und am Ende der Woche wusste man, was man getan hatte. Im Hinblick auf die Examensvorbereitung ist es aber auch einmal nützlich, so viele Klausuren am Stück zu schreiben. 3 weitere Klausurenwochen werden noch folgen, bis im November die finalen Examensklausuren anstehen.