Mit der Anwaltsstation startet auch morgen für mich die AG für Fortgeschrittene durch. Und der Zeitplan hat es in sich. Wenn in den jeweiligen Anfänger-AG´s für manche Themen auf die AG für Fortgeschrittene (F-AG) verwiesen wurde, hatte man doch gewisse Skepsis. Denn es sollte ziemlich viel der F-AG vorbehalten bleiben: Strafurteil, strafrechtliche Revision, Zwangsvollstreckungsrecht, verwaltungsrechtliches Urteil und allerlei Details.
Aus genau diesem Grund wird das Lernpensum in der F-AG deutlich erhöht. Statt 4 Zeitstunden in den Anfänger AG´s geht die F-AG 6 Stunden am Tag. Es gibt einen richtigen Stundenplan mit fest vorgesehenen 5-Minuten-Pausen und einer 40-minütigen Mittagspause. Pro AG-Tag gibt es meist 2 Rechtsgebiete von 2 verschiedenen Ausbildern. Es ist also zu erwarten, dass über den Mittag mit einem jeweils frischen Ausbilder noch einmal richtig durchgestartet wird.
Insgesamt gibt es in der F-AG 4 Lernblöcke, die jeweils von einer Klausurenwoche abgeschlossen werden. Vorgesehen sind pro Klausurenwoche jeweils eine Klausur im Zivilrecht, im Zwangsvollstreckungsrecht, im Strafrecht und im öffentlichen Recht. Es trennen mich also noch 16 AG-Klausuren von den Pflichtklausuren im November. Es bleiben also 10 Monate die oben genannten Themen durchzunehmen.
Der mir vom Landgericht im Vorfeld zugesandte Lernplan wirkt auf mich jedenfalls sehr strukturiert. Ich muss der F-AG bezüglich der vermittelten Inhalte auch deshalb vertrauen, weil ich kein kommerzielles Rep besuchen werde. Gerade nach der mauen Verwaltungsstation hat die Examensangst viele Kollegen ins Rep getrieben. Hoffentlich kann ich nach der F-AG sagen, dass ich diese Euro guten Gewissens sparen konnte!