In NRW wird vom LJPA – wie bereits in diesem Artikel beschrieben – zunächst eine Liste mit den Kennziffern der Kandidaten online gestellt, die bereits nach der Bewertung der Klausuren durchgefallen sind und dann nicht zur mündlichen Prüfung geladen werden. Erst anschließend gehen die Bescheide per Post raus.
Der erste Haken an diesem Verfahren ist, dass die Liste in der Regel nachts online gestellt wird. Dies bestätigt auch ein Kommentator des oben verlinkten Artikels:
Das tolle an der Liste, die das LJPA NRW im Internet veröffentlicht: Sie wird nachts gegen 3 Uhr! eingestellt. Das bedeutet für die Referendare schlaflose Nächte vorm Rechner mit dem Finger auf F5. Da hat mal wieder jemand mitgedacht….
Viel schwerwiegender ist allerdings der zweite Haken: So sollte man sich nicht auf die Vollständigkeit der Liste verlassen! Jemand berichtet nämlich im Jurawelt-Forum:
[…] auf die Justiz ist wohl auch kein Verlass mehr. Die stellen ja eine Liste mit Kennziffern ins Internet von Leute, die die Klausuren nicht bestanden haben. Ich schaute gestern auf die Liste und freute mich, dass meine Ziffer dort nicht vorhanden war. wohl zu früh gefreut, weil die Liste unvollständig war! nun muss es doch nochmal machen 🙁
Da kann man nur hoffen, dass das wirklich ein Ausnahmefall war. Auf jeden Fall sollte man auch in NRW auf die Mitteilung der Ergebnisse per Post warten, bevor man die Sektkorken knallen lässt!