Über diesen Fall hatten wir bereits zwei Mal (hier und hier) in den RefNews berichtet: Eine Referendarin fühlte sich durch ihren Ausbilder in der Strafrechtsstation ungerecht behandelt und beleidigte diesen im Rahmen einer E-Mail: „Sie sind ein provinzieller Staatsanwalt, der nie aus dem Kaff rausgekommen ist, in dem er versauert. Ihr Weltbild entspricht dem des typischen deutschen Staatsbürgers von 1940. Als Sie mich vor sich hatten, sind Sie vor Neid fast erblasst. Ich konnte Ihren Hass geradezu sinnlich wahrnehmen. Am liebsten hätten Sie mich vergast, aber das ist ja heute out. Also taten Sie das einzige, wozu Ihnen Ihre begrenzte Position die Möglichkeit gibt: Sie stellten mir ein wirres Zeugnis aus, das an jeder Realität vorbeigeht.“
Die Referendarin wurde wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt. Die größere Konsequenz war jedoch, dass sie von der zuständigen RAK aufgrund der Geschehnisse keine Anwaltszulassung bekam. Hiergegen kämpfte die inzwischen Volljuristin Gewordene ganze vier Jahre lang. Nun verständigte man sich in der mündlichen Verhandlung beim wieder zuständigen Anwaltsgerichtshof Hamm auf einen Vergleich: Die Juristin erhält nun ihre Anwaltszulassung; im Gegenzug erklären die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt. So berichtet es das Anwaltsblatt online.
Auch wenn das Ergebnis die Juristin zufrieden stimmen wird. Es ist schon unglaublich, welche Konsequenzen die Beleidigung des Ausbilders insgesamt für die ehemalige Referendarin hatte…