Wir haben für Euch unsere Richterseiten auf den neusten Stand gebracht! So könnt Ihr unter juristenkoffer.de/richter alle wesentlichen Informationen zu den Einstellungsvoraussetzungen nachlesen, die aktuell je nach Bundesland gefordert werden. Aber auch Wissenswertes über die Bewerbung, das Bewerbungsverfahren und Besonderheiten in den Fachgerichtsbarkeiten haben wir Euch zusammengestellt.
Hier könnt Ihr Euch einmal einen Überblick über die Anforderungen der Examensergebnisse verschaffen, die in Berlin sogar gesenkt wurden. Fachgerichtsbarkeiten können abweichen.
Baden-Württemberg: mind. 8,0 Punkte in beiden Examina
Bayern: mind. 8,0 Punkte im 2. Examen
Berlin: mind. 7,0 Punkte im 1. Examen und mind. 8,0 Punkte im zweiten Examen (Anforderungen wurden gesenkt!)
Brandenburg: mind. 6,5 Punkte im 1. Examen und mind. 9,0 Punkte im zweiten Examen
Bremen: möglichst 2 Prädikatsexamen
Hamburg: beide Examen mit mind. „Vollbefriedigend
Hessen: mind. 8,5 Punkte in beiden Examina oder in der Summe mind. 17 Punkte, wobei das 2. Examen mit mind. 8,0 Punkten bewertet wurde
Mecklenburg-Vorpommern: mind. 9,0 Punkte in beiden Examina
Niedersachsen: mind. 8,0 Punkte im 2. Examen (die Punktegrenzen im 1. Examen variieren in den OLGs
Nordrhein-Westfalen: Bewerbung auch dann möglich, wenn im 2. Examen zwar weniger als 9,0 Punkte, aber mehr als 7,76 Punkte
Rheinland-Pfalz: mind. 8,0 Punkte im 2. Examen
Saarland: beide Prüfungen mit mind. 7,5 Punkte oder im 2. Examen mind. 9,0 Punkte
Sachsen: im 1. und 2. Examen mind. 8,00 Punkte
Sachsen-Anhalt: „Vollbefriedigend“ in beiden Examina
Schleswig-Holstein: 2 Prädikatsexamina mit mind. 9,0 Punkten
Thüringen: in Summe mind. 16 Punkte und beide Examina mit dem Prädikat „befriedigend“
Alle weiteren Infos findest du auf der oben verlinkten Seite!