Ich gebe zu, ich hatte nach dem ersten Examen kurz darüber nachgedacht zu promovieren, bin dann aber doch ins Referendariat gestartet. Vielleicht ergibt sich aber ja dann nach dem 2. Examen für mich nochmal die Gelegenheit dazu zu promovieren. Immerhin ertappe ich mich in letzter Zeit desöfteren, dass ich beim Bearbeiten der Akten für meinen Anwalt darüber nachdenke, ob sich nicht das eine oder andere rechtliche Problem der Akte später für eine solche Arbeit eignen könnte (bislang aber leider ohne Erfolg).
In diesem Zusammenhang habe ich vor ein paar Tagen übrigens auch recherchiert, über welches Thema unser neuer Wirtschaftsminister seine Dissertation geschrieben hat. Auf seiner Seite findet sich nur der Hinweis, dass er mit summa cum laude abgeschlossen hat. Laut wikipedia wurde er 2007 an der Universität Bayreuth mit der Dissertation „Verfassung und Verfassungsvertrag: konstitutionelle Entwicklungsstufen in den USA und der EU“ promoviert.
Ob ich mich dann als Volljurist noch dazu aufraffen kann, wieder an die Uni zu gehen und wissenschaftlich zu arbeiten, oder ob ich nicht doch lieber anfange, Geld zu verdienen, muss sich erst zeigen! Ich bin mir aber ehrlich gesagt auch nicht sicher, ob nicht die Profs lieber Juristen mit (nur) dem ersten Examen nehmen, weil die noch in dem wissenschaftlichen Arbeiten drin sind, bzw. wie hoch der Anteil an wissenschaftlichen Mitarbeiter mit zwei Staatsexamina ist…