Nach dem Referendariat entscheiden sich viele Juristen dafür, ihre Fremdsprachenkenntnisse durch einen englischsprachigen Master nachzuweisen oder einfach durch den LL.M. den Lebenslauf zu verbessern. Bei der Wahl des Master-Programms ist oftmals nicht nur die Fachrichtung ausschlaggebend, sondern es spielen häufig auch die Kosten eine Rolle.
In der Vergangenheit haben sich viele – zumindest auch – wegen der Studiengebühren für einen Master of Law in Neuseeland entschieden. Denn aufgrund eines Regierungsabkommens zwischen Neuseeland und Deutschland waren deutsche Postgraduierte privilegiert: Sie mussten nur die Gebühren bezahlen, die auch die Neuseeländer für postgraduierte Studienprogramme zu zahlen haben.
Laut Info des Instituts Ranke-Heinemann wird dieser Vorteil deutscher Studierender nun leider entfallen:
Vor etwa zwei Wochen hat laut Informationen des IRH Neuseeland das Staatsabkommen mit Deutschland, auf dessen Grundlage Postgraduates nur die Domestic Fees an NZ-Unis zu zahlen hatten, mit sofortiger Wirkung gekündigt.
Trotz der Kündigung mit „sofortiger Wirkung“ soll es aber wohl eine kurze Übergangsphase geben:
NZ hat auf Grund der Wirtschaftskrise gekündigt und die erhöhten Studiengebühren sollen wohl ab 2010 gelten (laut Auskunft IRH).
Damit dürften zumindest diejenigen, die ihren Aufenthalt bereits geplant haben und schon für ein Master-Programm im Herbst 2009 angenommen wurden, noch in den Genuss der geringeren Studiengebühren kommen.