Auch diesen Monat wurde im Forum von juraexamen.com fleißig über die Klausuren geschrieben und diskutiert. Hier eine Zusammenfassung der Berichte:
Z1-Klausur
Da war ein Herr, der regelmäßig Veranstaltungen mit Zaubertricks veranstaltete. Auf einem Fest wollte er einen Entfesselungstrick vorführen, bei dem er sich aus einer brennenden Kiste befreien musste, ehe auf diese von einem Autokran ein Monstertruck abgeliefert wurde. Kran mietete er bei einer Firma, den Monstertruck bei einem selbständigen Kaufmann, der einst sein Angestellter war. Der Kaufmann ist dann hingegangen und hat alles am Truck selbst gemacht, also Positionierung, überwachung etc. Beim Absetzen des Trucks fur der von selbst los und hat den Krank kaputt gemacht. Der Herr Magier wollte gegen Ansprüche des Krans freigestellt werden und der Kaufmann wollte aufeinmal nur noch die Pflicht haben, den Truck anzuliefern und sonst nichts. Es gab wahnsinnig viel Beweiswürdigung mit drei Zeugen.
Dann hatte der da noch seine Brieftauben stehen, die vor Schreck auf und davon sind und an einem Platz neben an gegen ein Ausstellungssegelflugzeug geklatscht sind. Da ist natürlich die Scheibe kaputt die auch wieder niemand bezahlen wollte. Dann war da noch 33 LuftVG, Gefährdungshaftung eines Flugzeuges im Betrieb…das war aber definitiv nicht im Betrieb (sag ich mal so), waren noch nicht mal die Flügel anmontiert.
Z2-Klausur
Rechtsanwaltsklausur aus Beklagtensicht, kein Sachbericht, Gutachten, Zweckmäßigkeit und Schriftsatz ans Gericht oder Mandantenschreiben:
Die Klägerin (GmbH) vertreibt genauso wie die Beklagte (GmbH & Co.KG) Mineralwasser, beide aus Wuppertal. Beide erheben 0,15 € Pfand auf die Flaschen. In den wirksamen AGB der Klägerin mit ihren Abnehmern ist ein Eigentumsvorbehalt vereinbart und die Pflicht, die Pfandflaschen unverzüglich wieder an die Klägerin zurückzugeben.
Die Flaschen der Klägerin sind mit ihrem Logo versehen und daher von anderen sog. Einheitsflaschen, die die Beklagte vertreibt, zu unterscheiden. Die Beklagte kauft die Flaschen von den Groß-und Einzelhändlern wieder ab, gegen Zahlung des Pfandes und lässt diese dann in einem Zwischenlager in Belgien zerkleinern und dort wieder zu Flaschen verwerten. Sie kontrolliert die ihr von den Händlern gelieferten Flaschen nicht und beruft sich auch darauf, dass eine Kontrolle nicht möglich wäre und auch unzumutbar.
Die Klägerin erhebt vor dem AG Wuppertal Klage gegen die Beklagte mit dem Antrag zu 1) auf Auskunftserteilung wie viele ihrer Flaschen sich in dem Besitz der Beklagten befinden und mit dem Antrag zu 2) auf Herausgabe der Flaschen. Sie behauptet in dem Schriftsatz, dass sie alle Unternehmer, insb. auch die Beklagte bereits erfolglos zur Herausgabe der Flaschen aufgefordert habe, bietet aber hierzu keinen Beweis an. Das Gericht verfügt einen frühen ersten Termin und setzt der Beklagten eine Frist zur Klageerwiderung, die zum Bearbeitungszeitpunkt noch nicht abgelaufen ist.
Die Beklagte kontaktiert daraufhin die Klägerin zunächst außergerichtlich und weist sie darauf hin, dass sie die Auskunft nicht erteilen könne, da der Aufwand unzumutbar wäre. Sie lässt einen Tag später den Bestand an Flaschen in ihrem Lager in Wuppertal schätzen, der sich auf ca. 20.000 beläuft. Danach werden die Flaschen in das Zwischenlager nach Belgien gebracht und dort zerkleinert. Die Parteien telefonieren am Abend erneut und die Beklagte erklärt der Klägerin, dass die Flaschen nun kaputt sind und begehrt Klagerücknahme. Die Klägerin verweigert dies. Danach kontaktiert die Beklagte einen RA, der seine Vollmacht (und wohl auch Verteidigungsanzeige) beim Gericht anzeigt. Es passiert erst mal weiter nichts. Die Beklagte und der RA kommen dann überein, dass sie das Mandantenverhältnis auflösen wollen. Die Beendigung wird erst mal nur dem Gericht angezeigt.
Kurz darauf (nach dem Telefonat) erklärt die Klägerin bezüglich des Antrags zu 1) die Erledigung und ändert den Antrag zu 2) auf Schadensersatz in Höhe von 2.000 (0,10 € pro Flasche). Die Mandantin kommt zum RA und fragt um Rat was zu machen ist.
Z3-Klausur bis V2-Klausur
Leider wurden ab der dritten Klausur lediglich Lösungen, nicht aber die Sachverhalte gepostet. Wir verweisen daher lieber auf den Thread. Aus den Lösungen kann man natürlich zumindest indirekt ableiten, um was es in den Klausuren ging.
Jedenfalls mussten sich die Referendare diesen Monat in der S2-Klausur statt mit einer Revision mit einem Strafurteil befassen.