In der ersten Zivilrechtsklausur ging es um eine Räumungsklage mit folgendem Sachverhalt:
Es wurden zwei fristlose Kündigungen ausgesprochen, eine wegen Rückstands mit einem Teil der Miete, die zweite wegen Rückstands an zwei aufeinander folgenden Terminen. DIe klage war am 26.5.2009 rechtshängig, am 15.7. wurde Banküberweisung mit der Restmiete gemacht, aber erst am 28.7. gutgeschrieben. Bei der zweiten Kündigung wurde mit einem Aufwendungsersatzanspruch aufgerechnet, der aus der Selbstvornahme der Beseitigung einer Ameisenstr. resultierte, obwohl der Verm. schon den Kammerjäger für 2 tage nach mangelanzeige bestellt und dies den Mietern mitgeteilt hatte.
[Quelle: Jurawelt-Forum]