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  Ausgabe 24/2025
Mittwoch, der 11.06.2025
     

 / Was lief in den Klausuren

Examenstermin Mai: 3. Zivilrechtsklausur

von

Zivilrechtsklausur aus dem Zwangsvollstreckungsrecht:

Es war eine Klausur mit Aufhänger aus dem Zwangsvollstreckungsrecht, die zeitlich eigentlich nicht schaffbar war.

Zu prüfen war eine Drittwiderspruchsklage gem. § 771 ZPO. Der Kläger hatte 2 Anträge gestellt, weil bei einem Schuldner ( S ) 2 Autos gepfändet worden waren, die ihm angeblich gehören. Nachdem das eine Auto versteigert worden war, stellte der Kl den Antrag 1 ) diesbezüglich auf Zahlung des Versteigerungserlöses und Schadensersatz um, zum einen, weil das Auto erheblich unter Wert versteigert worden ist, zum anderen wegen entgangenem Gewinn, weil er für den PKW angeblich schon einen Käufer hatte, der mehr gezahlt hätte, als das Auto wert war. Hier war also eine verlängerte Drittwiderspruchsklage zu prüfen, wobei einige Probleme auftauchten, weil hier ein anderes Gericht örtlich zuständig gewesen sein könnte und der Beklagte dies gerügt hat.

Die Einzelheiten kriege ich nicht mehr zusammen. Bei beiden Autos war zu prüfen, ob der Kläger Eigentümer war.

Bei einem Auto hat der Kläger „normales“ Eigentum erworben ( str. ) und das Auto bei S nur bis zu einem Weiterverkauf untergestellt. Hier mussten dann alle Indizien gewürdigt werden: wer hatte den Fahrzeugbrief, die Schlüssel, schriftlicher Kaufvertrag, etc.
Bzgl. des Schadensersatzanspruches ( s.o.) war dann ausführlich das Verschulden des Beklagten zu prüfen, weil der Kläger vor der Versteigerung an irgendeine Mitarbeiterin noch ein Fax geschickt hatte, die es dann aber verschludert hat ( „Organisationsverschulden, etc. ).

Bei dem anderen Auto ging es um eine Sicherheitsübereignung. Es war dann eine mögliche Unwirksamkeit wegen Übersicherung und wegen Gläubigerbenachteiligung gem. § 138 BGB zu prüfen. Dort musste man ein bisschen rechnen. Auch hier musste anhand bestimmter Indizien geprüft werden, ob der Kläger Eigentümer war. Eine Beweisaufnahme hatte nicht stattgefunden.

[Quelle: Juraexamen.com]

 

Der Artikel wurde am 7. Mai 2009 von veröffentlicht. Michael ist ein ehemaliger Referendar aus NRW.