RefNews

Das Blog zum Rechtsreferendariat

KOMMENTARE MIETEN STATT KAUFEN
  • RefNews - Der Blog von und für Rechtsreferendare


REFERENDARIATNEWS
REFNEWS
  Ausgabe 17/2025
Freitag, der 25.04.2025
     

 / Was lief in den Klausuren

Examenstermin Mai 2012

von

Auch in diesem Monat wurde im Forum bei juraexamen.com über die Klausuren im 2. Examen berichtet. Zu einigen Klausuren wurden auch Hinweise zum Sachverhalt gegegeben. Hier eine kurze Zusammenfassung:

Z1-Klausur

Prozessual recht unspektakulär. Materiell Deliktsrecht.

SV in Kürze: Vater setzt seinen Wagen im Dunklen ungebremst in ein landwirtschaftliches Fahrzeug (Höchstgeschwindigkeit: 15 km/h), welches nicht vorschriftsgemäß beleuchtet ist. SV-Gutachten sagt, konnte er nicht bemerken. Mit im Wagen, Tochter und Lebensgefährtin.

Alle werden verletzt, Tochter schwer. Ist noch kurz bei Bewusstsein, klagt über Schmerzen, wird dann ins künstliche Koma versetzt, stirbt ein paar Tage später. Wagenreparatur kostet 8k, Beklagter sagt, in einer Nicht-Vertragswerkstatt kostets nur 6k, die haben da auch Erfahrung mit BMWs und verwenden nur Originalersatzteile. Zudem ist dein Wagen doch schon alt und nicht „scheckheftgepflegt“, will sagen z.T. unreparierte Schäden. Dann wollte er Stornokosten für einen Urlaub, den er wegen der Beerdigung nicht mehr wahrnehmen wollte („psychisch nicht in der Lage“). Zu guter Letzt wollte er auch noch die Kosten für seine Haushaltshilfe, die er wegen des Ausfalls der Lebensgefährtin und der Tochter angestellt hatte ersetzt haben.

Z2-Klausur

Heute gabs eine Anwaltsklausur
Mandantin(Gmbh, Medienunternehmen, Print/Internet) kommt zum Anwalt, möchte Beratung in drei Fällen:
1. Frau W befand sich aufgrund des Verdachts der Tötung der eigenen Tochter in U-Haft. Mandantin schloss mit Frau W einen „Exclusivvertrag“ Während der Haft sollten der Mandantin exclusiv Interviews gegeben werden. Nach der Haft sollte noch ein Interview erfolgen.
Dafür sollte Frau W einmalig 12.000 € bekommen.
Vertrag war befristet auf ein Jahr.
Frau W wird frei gesprochen und aus der Haft entlssen. Am 24.April teilt sie durch Anwältin mit, dass sie am Vertrag nicht festhalten will. Beigefügt ist eine Vollmacht in Kopie.
Am 25 April gibt sie anderer Zeitung „Exclusiv-Interview“ und bekommt dafür 5.000 EUR

Mandantin möchte 5.000 als Schadensersatz. Gerichtlich erstmal nichts unternehmen. SS soll direkt an Frau W.
Eine Kündigung will sie nicht.

2. Irrtümlich wurde in der Zeitung auf der Titelseite ein Foto des Schlagzeugers S der X-Band abgedruckt.So erscheint der Eindruck, dass es sich bei dem abgebildeten S um das ehemalige Bandmitglied X handelt, der nun wegen Vergewaltigung/Verführung Minderjähriger verdächtig wird.
Mandantin schaltete auf der letzten Seite Gegenanzeige, dass Bild irrtümlich den S zeigte. Bericht sehr klein.
S will 1.000 EUR, da eine Gegendarstellung jetzt nichts mehr nütze.
Mandantin will Gutachten zu den Ansprüchen des S und Entwurf eines Schriftsatzes.

3. Mandantin möchte Gutachten, ob sie einen Nachrichtenbezugsvertrag(NBV) mit der Tag-GmbH wiksam gekündigt hat.
NBV sah formularmäßig eine Laufzeit für 1 und 3 Jahre vor. Bei 3 Haren gabs ne 30%Ermäßigung. Mandantin entschied sich für 3.
Formularmäßige sah NBV vor, dass Vertrag sich automatisch um die Vertragslaufzeit verlängere, wenn nicht 12 Monate vor Ablauf der Vertragszeit gekündigt wurde.

Vertragsabschluss 01.04.2008. Kündigungsschreiben der Mandantin 15.03.2012 zum 31.03.2013. Mandantin will Gutachten keinen Kontakt zur GmbH seitens des Anwalts.

Z3-Klausur

Heute gabs wie zu erwarten eine ZVSklausur.
Klage nach 805:

Kläger vermietet am 27.04.10 an A eine Garage zu monatlich 80 EUR. Mietvertrag soll vom 02.05.2010-(hab ich vergessen ca. 5 Jahre) laufen.
Am 28. kauft A bei der GmbH einen Ford Mustang unter Eigentumsvorbehalt. PKW nimmt er mit.
Ab da steht der Ford regelmäßig in der Garage, wird zu Spazierfahrten immer wieder entfernt und anschließend zurückgebracht.
1 Jahr später im Nov kauft er wiederum bei der Gmbh 1 Satz Winterreifen und einen Satz Sommerreifen sowie Felgen.
Die Winterreifen bezahlt er sofort, werden montiert und nimmt er mit. die Sommerreifen wieder unter EV, werden angezahlt und bleiben bei der GmbH.

Dann kommt der Beklagte, der seit 2008 einen Zahlungstitel gegen A hat.
Am 14.11.11 erlässt AG Neuss PfÜB. Dann geht der GV am 15.11. zur GmbH und klebt Pfandsiegel auf Reifen und Felgen. Der GmbH wird am selben Tag PfÜB zugestellt.
Dem Vollstreckungsprotokoll nach wurde auch das Anwartschaftsrecht mit gepfändet.
Am selben Tag bei A bringt der GV Pfandsiegel auf PKW an. In die Garage kam er mit dessen Einverständnis.
2 Tage später zahlt A alle ausstehenden Kaufpreise und nimmt Sommerreifen und Felgen mit zur Garage.
Kurz darauf nimmt GV alle Sachen mit.
Seit Okt 11 bis Januar 2012 hat A keine Miete gzahlt.
Am 21.1.12 vereinbaren Kläger und A, dass Mietverhätnis zum 31.1.12 eenden soll. An dem Tag erfährt er auch von den Pfändungen.
Nach Ende des Mietverhätnisses bemerkt er, dass A schuldhaft Garagentor beschädigt hatte. Kosten 1.200E

Kläger beantragt:
1. Der Kläger ist aus dem Reinerlös des am 15.11. gepfändeten PKW bis zum Betrag von 1.200 vor dem Beklagten zu befriedigen.
2 Der Kläger ist aus dem Reinerlös der am 15.11. gepfändeten Sommerreifen und Felgen bis zum Betrag von 320 EUR vor demBeklagten zu befriedigen.

Kurz darauf werden die Sommerreifen + Felgen versteigert und Erlös an Beklagten ausgekehrt.

Kläger ändert Klageantrag zu 2:
Beklagte wird verurteilt an den Kläger 320 nebst Zinsen zu zahlen.

Z4-Klausur

Heute gabs Anwaltsklausur. Mandat will nicht mehr an geschlossenem Prozessvergleich festhalten.

Strafrechtsklausuren

Zu den beiden Strafrechtsklausuren finden sich nur wenige Hinweise. Es lief aber der Klassiker, das heißt S1 war eine Anklage und S2 war eine Revision.

V1-Klausur

Stadt versetzt Altglascontainer auf ein Gemeindegrundstück vor das Haus der Rentnerfamilie O. Man fühlt sich durch den Lärm gestört und behauptet, da würden auch mal nachts Flaschen eingeworfen. Das Ehepaar klagt. Oma O verstirbt jedoch im Laufe des Verfahrens. Opa O ist Alleinerbe.

Die Stadt hat zwischen 3 Standplätzen abgewogen. Es gibt ein Schild, „Benutzung nicht von 22 – 7 Uhr“. Die Container sind normgemäß und es gibt regelmäßig Kontrollen, auch außerhalb der Geschäftszeiten, und es wurde bislang nichts auffälliges bemerkt.

Klageantrag:
1. „Endgültige Aufgabe des Standplatzes“
2. Hilfsweise Anbringung von Zusatzhinweis „Einfwurf außerhalb der Benutzungszeiten ist ordnungswidrig nach § 9 II der 32. Durchführungsverordnung des BImschG“

V2-Klausur

OVG Münster: Beschluss vom 23.11.2010 – 5 A 2288/09

Der Artikel wurde am 23. Mai 2012 von veröffentlicht. Michael ist ein ehemaliger Referendar aus NRW.