Die Hinweise, die man momentan im Netz zu den Klausuren im Monat Mai findet, sind wirklich „knapp“. Aber hier immerhin ein kleiner Hinweis auf die Z1-Klausur aus NRW:
Heute in Z1 in NRW (köln) lief
Urteil / Verkehrsunfall
Klassisch, paar Probleme
aber Kosten und vorläufige Vollstreckbarkeit waren erlassen
Update: Inzwischen gibt es im Jurawelt-Forum einen etwas ausführlicheren Bericht zu dieser Klausur:
Urteilsklausur
Kläger klagt gegen Halterin und Fahrerin B1 und deren KFZhaftpflichtversicherer. Macht etwa 4.000 Eur auf Gutachtenbasis, 430 Eur Gutachtenkosten und 25 Eur Schreibkostenpauschale des RA geltend. Auto des K hatte hinten Vorschäden an Stossstange und über Lampe.
K musste mit seinem Jaguar auf Auto warten, welches nach links abbiegen wollte. B1 fährt mit Seat Marbella auf ihn, auf die Stelle der Vorschäden.
B1 läßt sich auf schriftliches Vorverfahren nicht ein. B2 tritt als Nebenintervenient auf Seiten B1 in deren Rechtsstreit ein. B2 bestreitet Unfall gänzlich, beruft sich auf ihrerseits gefertigtes Sachverständigengutachten welches besagt, es gab Vorschaden. Ist Ansicht sie könne sich auf Anscheinsbeweis für gestellten Unfall berufen. Indizien dafür seien: wertvolles KFZ des K, wertloses KFZ B1, gleiches Alter (25 und 39 Jahre) kommen beide aus Wuppertal. Beide aufwändiger Lebensstil.
Gericht bestellt eigenen Sachverständigen. Dieser bestätigt Vorschäden, sagt aber auch, es sei durch B1 versucht worden auszuweichen. SV beziffert Schaden durch B1 auf 1.700 Eur. B1 bestätigt Vortrag K. Sagt in mdl Verhandlung, sie würde K Geld ersetzen, kann es nicht, sie weiß nicht welchen Antrag sie stellen soll und sagt Anwalt der B2 solle das tun. K räumt Vorschäden ein.Urteil; Kosten und vorl Vollstr erlassen.
Dass in NRW bei einer Klausur die Kostenentscheidung und die Entscheidung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit erlassen sind, ist die absolute Ausnahme; bestätigt aber den immer geltenden Grundsatz, dass man den Bearbeitervermerk genau lesen muss, um nicht unnötig Zeit zu verlieren!