S1-Klausur
Heute wurde Strafrecht geschrieben. Es ging um zwei Freunde (B und C), die sich auf einer Feier betrinken und dann mit dem PKW des Schwiegervaters (A) nach HAuse fahren wollen. Dazu übergibt der Schwiegersohn (B) dem anderen den Schlüssel und denkt er sei Fahrtüchtig. Die beiden fahren und verursachen einen Unfall indem der andere das Fahrzeug in einen geparkten PKW lenkt. Eine Zeugin beobachtet das geschehen und kann die Täter beschrieben, fährt aber zunächst weiter bis Sie abends den Unfall der Polizei meldet. Dei Täter schreiben einen Zettel und stecken diesen unter die Windschutzscheibe. Auf dem Zettel steht:
Ich habe den Unfall verursacht Tel. des Schwiegervaters, KFZ-Zeichen, Initialien des Schwiegervaters.
Sie verlassen den Unfallort. Der Schwiegersohn fährt das Fahrzeug nach Hause. Der Unfallverursacher entwendet vor dem Haus des Schwiegersohns ein Fahrrad und wird auf dem Heimweg von der Polizei angehalten. Er wird befragt und gibt den Tathergang zu. Dann weigert er sich zu pusten und es wird ihm nach Anordnung des EilStA Blut abgenommen. Ein Richter wird nicht befragt, da dies nach Auffassung der Polizei mit etwa 1.5 – 2 Std zu lange dauern würde. Das Gutachten ergibt 1,7 Promille.
Es wird der schwiegervater durch die Polizei befragt und dieser gesteht die Tat woraufhin sein Führersschein beschlagnahmt wird. Er wollte den Fall einfach so seiner Versicherung anzeigen.
Es werden sowohl die Zeugin, als auch die beiden Täter und der Schwiegervater befragt und Sie geben an, dass die beiden tatsächlichen Täter gefahren sind. Der Schwiegervater bekommt seinen Führerschein wieder. der Eigentümer des Fahrrads kann nicht ermittelt werden. Der Eigentümer des beschädigten Fahrzeugs leitet einen Schadensbericht (2.500 Euro) an die Polizei weiter. Der RA des Unfallverursachers rügt die Beweiserhebung und nimmt eine Beweisverwertung an für Gutachten. Es wwird der Tathergang nunmehr dahingehend bestritten, dass der Unfallverursacher alkoholisiert war.
BV: keine Einstellung nach §§ 153 ff, 407 und nur STGB und OWIG
S2-Klausur
Als S2-Klausur lief in NRW diesen Monat ein Strafurteil statt einer Revisionsklausur. Infos zum Sachverhalt haben wir allerdings nicht gefunden.