Hinsichtlich der Klausuren, die im Februar 2014 im 2. Examen geschrieben wurden, finden sich – leider nur spärliche – Informationen im Forum von Juraexamen.com:
Z1-Klausur
OLG Celle 11. Zivilsenat, Urteil vom 25.03.2004, 11 U 201/03
Z2-Klausur
Z-2 Klausur war ne normale RA Klausur aus Beklagtensicht und ich denke im Vergleich zur Z1 machbar, wobei Rückzahlungsansprüche wegen unterlassener Betriebskostenabrechnung schon sehr vertieftes Mietrecht und erheblicher Zeitfresser war!
Z3-Klausur
1. 767….90 zvg +
2. einziehungsklage dagegen zwei hilfsaufR + 1247,407 analog + BA
3. eEE wg 1247,407 analog
Z4-Klausur
Ra klausur beklsicht:
Kl: trägt besoffenen raus und verletzt sich dabei
Bekl: gegeansprüche, da klihn mit seiner karre heimfährt und die geschrottet hat
S1-Klausur
Anklage (2 x BES; 1.TK: Raub durch Wegnahme Rockerjacke zwecks Diskreditierung ?, 2. TK: Verkehrskram, 3. TK: Mord und Totschlag Täterschaft/Teilnahme)
S2-Klausur
Revision aus Verteidigersicht; div. Verfahrensfehler…SP m.E. im mat. Recht…Raub räuberische Erpressung und 239 a rauf und runter…
V1-Klausur
Urteil; BauordnungsVfg. ./. WEG-Verwalter
V2-Klausur
RA-Klausur; VersR, FFK, Verbot von BlockadeTRAINING