Im Strafrecht lief in diesem Monat der Klassiker: S1-Klausur war eine Anklage, als S2-Klausur lief eine Revision. Hier die kurzen Hinweise auf die Sachverhalte:
S1-Klausur:
Materiell ging es in erste Linie um Mord, Versuch; Problem Heimtücke bein Kleinstkindern etc
Prozellrechtlich um Beweisverwertungsverbote beim verdeckten ErmittlerIch denke, der Klausur lag dieser Fall zugrunde im Wesentlichen:
S2-Klausur:
leider ne revisionsklausur.
der mandant ist von der großen strafkammer des lg wegen gefährlicher kv in 2 fällen zu 3 jahren und 3 monaten verurteilt worden.
gefragt war nach den erfolgsaussichten der revision gegen das urteil.
probleme waren,dass es 2 verhandlungstermine gab,dabei war ein fristproblem ob es fortsetzung ist oder ne neue hv haette stattfinden müssen.
dann einige rügen, wie zustaendigkeit der großen strafkammer, ausschluss der öffentlichkeit,da das gerichtsgebäude ab 16:00 uhr zu war und die sitzung bis 17 uhr ging.
ablehnung eines beweisantrages wegen unerreichbarkeit des zeugenmateriell waren es notwehrproblematik und die qualifizierung der kv, dann noch ein kleines beweisproblem denke ich.
dann wohl noch was mit ner bestehenden bewährung,dazu bin ich aber nicht mehr gekommen.
[Quelle: Juraexamen.com]