Hier nun auch die Zusammenfassung, was im letzten Monat des Jahres im Examen lief. Quelle sind Angaben aus den Foren von Jurawelt und Juraexamen.com sowie Zusammenfassungen, die uns per E-Mail geschickt wurden.
Z1-Klausur
Ausführliche Informationen zum Sachverhalt der Z1-Klausur findest Du in einem eigenen Artikel!
Z2-Klausur
Es wurden lediglich Lösungen diskutiert, nicht aber der Sachverhalt dargestellt.
Z3-Klausur
Es wurden lediglich Lösungen diskutiert, nicht aber der Sachverhalt dargestellt.
Z4-Klausur
in NRW lief heute anwaltliche Beratung aus Beklagtensicht im Urkundenprozess. Mandanten wurden aus (vermeintlichem) Schuldanerkenntnis und Darlehen auf Zahlung in Anspruch genommen. Im Ergebnis gings dann überwiegend um Verjährungsfragen und die Besonderheiten der Beweisführung und Antragsstellung im Urkundenprozess. Erschien mir insgamt aber durchaus machbar.
S1-Klausur
S 1: §§ 142; 315c; 222; 229; 239 I, IV; 145d; 164 StGB. Verzicht eines Bruders auf § 252 StPO. Einstellung nach § 170 II; 153a StPO + Anklageerhebung.
S2-Klausur
S 2: Revision aus Anwaltssicht. Verfahrensrechtlich: §§ 230; 228, 229; 258 StPO; § 169 GVG. Materiell-Rechtlich: Delikte gegen das Leben & die körperliche Unversehrtheit.
[in Baden-Württemberg lief aber offenbar ein Urteil!]
V1-Klausur
V1 – Kommunalrecht.
V2-Klausur
Heute Landeshundegesetz NRW im 80Ver-Verfahren, Anwaltsklausur.
Widerruf einer Erlaubnis, Untersagung der Hundeführung, Rückgabe des Hundes an zuverlässige Person bzw an geeignete Stelle, Zuverlässigkeit eines Hundehalters von zwei Rottweilern nach mehreren Pflichtverstößen gegen Normen des LHundG, insbesondere Überlassung der Hunde an Minderjährigen, Vertrauenstatbestand des Hundehalters auf Nichtverwendung bei zukünftigem Widerruf nach mehreren Monaten, wohl (-), muss bei grobem Verstoß damit rechnen. Recht umfangreich das ganze!