Heute das gleiche Spiel wie gestern: Keine Infos zum Sachverhalt, sondern nur Diskussion der Lösungen. Aber auch aus der möglichen Lösung lassen sich Rückschlüsse auf die Klausuraufgabe ziehen:
Zulässigkeit:
unbestimmte Anfechung und Erklärung zum HauptverhandlungsprotokollBegründetheit:
1. Verfahrenshindernis – sachl. Zuständigkeit des AG wg. § 224 StGB 6 Monate bis 10 Jahre, aber (-) da Rechtsfolgenprognose und keine Willkür2. Absolute Revivisonsgründe
a. 338, 26a, 24 (-), keine Befangenheit, nur Hinweis auf die Rechtslage
b. 338, 230, 231b (-), da ordnungsgemäß ausgeschlossen
c 338, 275 (-) Urteil ist pünktlich zu den Akten gelangt3. relative
a. 243, keine Verlesung aber (-) beruhen
b. 251, 250 (-), Aussage des Apostolokais(?) durfte verlesen werden
c. 244 bei mir nur kurz aber (+) gehen durch
noch nen paar andere angeprüft und verneint4. sachl. Recht
a. Materielles Recht, 240 (+) Füsse massieren und putzen, 223,224 Nr.4,5 (+)
aber keine Mittäterschaft
b. Rechtsfolgenausspruch, Verletzung 46 Abs.3 Doppelverwertung5. Zweckmäßigkeit
Hinweis auf 357, 358
Erklärung Revision einzulegen innerhalb der Frist







Juristenkoffer.de ist einer der ersten und mit weit mehr als 35.000 zufriedenen Kunden einer der größten