Im Jurawelt-Forum haben sich wieder einmal Kandidaten aus dem momentanen Examenstermin gefunden, die kurze Bemerkungen zu den Klausuren schreiben, die gelaufen sind. Heute gab es die 1. verwaltungsrechtliche Klausur:
1.Teil:
Zulässigkeit: 2-Stufen-Theorie; Problem Auslegung Klage-Antragbegrehren § 42 oder 123 und ob noch Anfecjtung der Begünstigung des Dritten(strittig);
Begründetheit: Anspruch aus §§ 69, 69 a GewO. Eigentlich gebunden, aber hier Kapazitätsausschöpfung und dsher Umwandlung in Anspruch auf ermessensfehlerfreie Auswahl. Dann kommt die Problematik mit der Umfrage an die ich mich noch gut erinnern konnte…dann das Nachschieben von Gründen. Bei mir leider rw statt rm.2.Teil: ggf. Anfechtung bzw. Antrag nach §§ 80a, 80 V VwGO Drittanfechtung
Zulässigkeit: Problem Klagebefugnis (Strittig)
Begründetheit: s.o.3. Praktischer Teil:
Mandantenschreiben oder Schriftsatz ans Gericht.







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