Zum Sachverhalt der 1. Strafrechtsklausur gibt es heute wenig Infos im Netz:
Heute gabs ne StA Klausur. Anklage war zu fertigen. Problem war unter anderem ein etwaiger Strafklageverbrauch der gesamten Delikte, der jedoch aufgrund der Intention des LJPA’s (Anklage fertigen) nicht durchgehen konnte.
Immerhin kann man anhand dieser Lösungshinweise erkennen, welche Straftatbestände zu prüfen waren:
Kein Strafklageverbrauch
1 TK
§ 239- ( kein Vorsatz)
§ 240 – “2. TK
§ 315 +
§ 315 c etc –
§ 316 b+
§ 304 +
§ 223 +
§ 223,224,22,23 –3. TK
§ 242 +
§ 249 –
§ 223,22,23 +
§ 316 –







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