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REFERENDARIATNEWS
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  Ausgabe 25/2025
Sonntag, der 22.06.2025
     

Alle Artikel der Kategorie "Zivilrechtsstation"
Vorauflage des Palandt im Shop

Auch dieses Jahr ist im Dezember die Neuauflage des Palandt erschienen. Die Vorauflage des BGB-Kommentars ist nun bei uns im Shop zu kaufen. Diese reicht insbesondere für die Ausbildung in der Zivilrechtsstation bei Gericht.

Und wer sich dafür interessiert, wer eigentlich der Namensgeber war, findet Infos zu Otto Palandt in unserem RefBlog-Artikel „Das Buch der Bücher: Der “Palandt” und sein Namensgeber„!

Übungsklausur Zivilrecht

Justament online veröffentlicht regelmäßig Assessorklausuren (Aktenauszug + Lösung) von Jura Intensiv. Im aktuellen zivilrechtliche Fall geht es um einen Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall. Sehr examensrelevant!

Weitere Links zu Seiten, auf denen Klausuren für Referendare angeboten werden, findest Du bei unseren Surftipps.  »»» 

Vorauflage des Thomas/Putzo

Inzwischen ist die Neuauflage des Thomas/Putzo erschienen. Die Vorauflage des ZPO-Kommentars kann daher ab sofort bei uns im Shop gekauft werden. Gerade für die Übungsklausuren bei Gericht und den Klausurenkurs zu Hause sollte man von Anfang an die im Examen zugelassenen Kommentare verwenden, um sich an das Arbeiten mit den Hilfsmitteln zu gewöhnen. Dazu reichen aber die Vorauflagen auf jeden Fall aus.

von Fieldfisher
Du bist eine aufgeschlossene Persönlichkeit, die ihr Können in unserer Gemeinschaft einbringen und entfalten will? Du suchst einen Arbeitgeber, der Dich dabei unterstützt, neben Deiner fachlichen Expertise auch Deine individuellen Stärken weiterzuentwickeln? Als “law firm built around people” legen wir seit jeher großen Wert auf den Menschen hinter dem Beruf. Ob als Anwält:in oder in unseren Business Services: Es sind der Austausch von Expertenwissen und innovativen Ideen sowie die Verknüpfung unserer individuellen Talente, die es uns ermöglichen, hervorragende Arbeit für unsere Mandant:innen zu leisten. Wir freuen uns auf Deine Bewerbung!
Online-Lernprogramm für Referendare aus Baden-Württemberg
von

Als erstes Bundesland bietet Baden-Württemberg seinen Referendaren ein Online-Lernprogramm namens „ELAN-REF“ an. Das Programm soll die Referendare während des Einführungslehrgangs und den ersten beiden Stationen begleiten. Zunächst ist es also auf Zivilrechts- und Strafrechtsstation begrenzt, eine Erweiterung ist aber zu erwarten. Ziel des Ganzen ist die Entlastung der Arbeitsgemeinschaften von Wissensvermittlung.  »»» 

Referendariat am LG Kaiserslautern Teil 4
von

So endlich komme ich nochmal dazu Neuigkeiten zu schreiben. Ende September habe ich nun meine Zivilrechtsstation beendet und ich habe es im Stationszeugnis letztendlich doch noch auf 10 Punkte geschafft. Insgesamt gesehen war es aber auf keinen Fall so, dass großzügig bewertet wurde, wie man es aus anderen LG Bezirken hört. Oft wird ja am Ende der Station überlegt, ob man seinem Ausbilder etwas schenken soll. In meinem Fall war es so, dass mein Richter eine ihm angebotene Flasche Wein abgelehnt hat mit der Anmerkung, dass er es leider nicht dürfe… Naja dann hab ich die Flasche eben selbst getrunken 😉

Seit Oktober bin ich nun noch bis Ende des Monats beim Verwaltungsgericht. Hier macht mir die Arbeit viel Spaß und ich fange an mich für Verwaltungsrecht zu begeistern. Im Studium sah das ganze noch anders aus. Aber in der Praxis macht das Arbeiten eh meist mehr Spaß. Durfte jetzt auch schon 2mal mit auf Ortbesichtigungen fahren. Dies ist auch mal eine ganz schöne Abwechslung.

Der “Knöringer” in Neuauflage erschienen

Nach dem Anders/Gehle ist mit dem Knöringer nun auch das zweite „Standard-Lehrbuch“ für die Zivilrechtsstation in neuer Auflage erschienen. Welches dieser beiden Bücher besser für die Ausbildung geeignet ist, ist sicherlich Geschmacksache.

Alle Bücher für die erste Station und speziell zum Urteilsaufbau findest Du im Referendarbuchladen. Dort gibts auch eine Liste mit Empfehlungen, welche Bücher für die Zivilrechtsstation besonders geeignet sind.

Referendariat am LG Kaiserslautern Teil 3
von

So endlich finde ich nun nochmal Zeit über mein Referendariat zu berichten.

Nach wie vor, fühle ich mich in der Zivilrechtsstation wohl. Auch wenn die Arbeitsbelastung nicht gerade gering ist. Auch die Noten sind nicht gerade großzügig. 10 Punkte ist bisher das Maximum, was ich bei meinem Ausbilder bekommen habe. Er meinte, dass Kollegen auf meine Arbeiten bestimmt 2 Punkte mehr geben würden, er jedoch etwas strenger bewertet. Ich denke auch, dass es besser ist, wenn man die Noten nicht geschenkt bekommt, da man sonst leicht abheben könnte. Alles in allem komm ich aber mit meinem Ausbilder gut zu recht. Hatte jetzt auch schon mal die Möglichkeit eine Beweisaufnahme durchzuführen. Klappte ganz gut. Lediglich mit dem Diktiergerät kam ich überhaupt nicht klar. Vor meiner nächsten Beweisaufnahme werde ich daher das Gerät auch mit nach Hause bekommen um zu üben.  »»» 

In Ulm lernen Referendare auf dem Verkehrsübungsplatz
von

Am Landgericht Ulm fand kürzlich eine Arbeitsgemeinschaft der besonderen Art statt: Den Referendaren wurde auf dem Verkehrsübungsplatz von Experten am echten Beispiel gezeigt, welche Schlüsse man aus Unfallspuren ziehen kann. Hierzu fuhr zunächst ein Vertreter der DEKRA mit einem ausrangierten Pkw mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h auf ein stehendes Fahrzeug auf. Anschließend wurde die sog. Kollisionsanalyse durchgeführt mit Hilfe der genauen Analyse von Bremsspuren, Lage der Glassplitter und weiteren Spuren. Experten vermittelten Praxiswissen, welches man sonst nur aus Gutachten kennt.  »»» 

Referendariat in OWL (7) – Erste Sitzungsleitung
von

Letzte Woche war es soweit. Nach § 10 GVG durfte ich die Leitung der Sitzung in einem Verkehrsunfall übernehmen, wobei Beschlüsse etc. wieder von der Richterin übernommen wurden. Und vorab gesagt, es war eine echte Erfahrung. Vor allem deshalb, weil es nicht so wie geplant lief. Die Vorbereitung der Sitzung durch das Votum war nicht schlecht (es gab 12 Punkte durch den Ausbildungsrichter!). Doch das das alles nicht unbedingt viel Wert ist, zeigt sich dann, wenn man mit diesem gefundenen Ergebnis mit den Parteien interagieren muss. Im Einzelnen:

Da in dem Unfallprozess bereits 50% von der verklagten Haftpflicht reguliert waren, habe ich einen Vergleichsvorschlag entwickelt, nachdem der Kläger noch weitere 16 % verlangen kann. Ich habe echt lang bei beck-online bei „Grüneberg, Haftungsquoten“ gelesen und war mir zum Ende sicher, dass man eine Quote von 66 % für den vorliegenden Unfall mit Linksabbieger und Überholer durchaus vertreten kann. In der Güteverhandlung stellte ich dann meinen Vorschlag ausführlich vor. Doch machte mir der Anwalt auf Beklagtenseite direkt einen Strich durch die Rechnung, weil er zu einer vergleichsweisen Einigung überhaupt nicht bereit war.

Warum? Das erfuhr ich, nachdem ich den Kläger gem. § 141 ZPO informatorisch angehört hatte. Er konnte zum Unfallhergang nicht wirklich etwas sagen („Plötzlich stand der Beklagte in meiner Spur“), verwickelte sich in Widersprüche und hat damit seinen eigenen Parteivortrag erheblich entwertet. Also eine Konstellation in der sich eine Partei um Kopf und Kragen redet. Darauf war ich absolut nicht vorbereitet. Auf das Angebot des Ausbildungsrichters, die Sitzungsleitung wieder zurückzuübernehmen, bin ich dann auch eingegangen. Denn gerade bei einer Zeugenaussage, die nicht chronologisch aufgebaut ist und bei der kaum Verwertbares enthalten war, fiel mir eine Zusammenfassung sehr schwer. Dies auch deshalb, weil ich auf meinem Schmierzettel zu viel ausformuliert hatte und die Aussage daher gar nicht zu 100% wiedergeben konnte. Die ursprüngliche Linksabbieger/Überholer-Situation stellte sich spätestens nach der Anhörung des Beklagten als eigentlicher Auffahrunfall dar. Somit eine echte Überraschung – das eigentliche Geschehen stellte sich wie bei Richterin Barbara Salesch im Laufe der Verhandlung ganz anders dar. Auf sowas kann man sich leider im Vorfeld mit dem Ausbildungsrichter nicht abstimmen!

Im Endeffekt war es doch eine Erfahrung. Innerlich war ich doch recht enttäuscht von mir. Doch der Ausbildungsrichter meinte dann, dass es o.k. für eine erste Sitzung gewesen sei. Schließlich hatte ich immerhin die Formalien des Sitzungsprotokolls bis zu diesem Zeitpunkt und das Diktiergerät – halbwegs – im Griff. Einzige Kritik war denn auch, dass meine Fragen an die Parteien nicht offen genug waren. Ich habe vielmehr recht suggestiv gefragt, weil ich bestimmte Dinge hören bzw. nicht hören wollte. Daran sollte ich noch arbeiten. Ich hoffe, es gibt demnächst noch einmal Gelegenheit, eine Sitzung zu leiten. Das Problem ist eigentlich nicht so sehr die Nervosität sondern fehlende Erfahrung, wie man mit bestimmten Situationen umgeht. In der theoretischen Referendarsliteratur bzw. der AG fehlen m.E. die Praxistipps für diese mündliche Bewährungsprobe.

Referendariat in OWL (6) – Vorbereitung der Sitzungsleitung
von

Ich weiß nicht so recht, ob ich mich über meine erste „richtige“ Sitzungsleitung in der Zivilstation freuen soll.  Mein Richter legte mir letzte Woche eine Akte mit einem Lächeln vor und meinte, diese könne ich ja mal verhandeln. Es handelt sich um einen Verkehrsunfall – ohne Zeugen – und es geht auch nur um einen Restbetrag, den die Versicherung des Beklagten nicht regulieren wollte. Eigentlich ein idealer Fall, um mal den Umgang mit dem Parteibetrieb und dem Diktiergerät zu üben. Außerdem sitzt der Richter auch an meiner Seite, falls ich mal nicht weiter weiß oder ein Anwalt versucht, mich als Referendar abzufrühstücken… Oder natürlich dann, wenn ich rechtlich etwas nicht darf – z.B. Beschlüsse treffen.

Ich bin mal gespannt, wie es wird. Ich schreibe momentan am Votum, was dann meine Verhandlungsvorbereitung darstellt – inklusive von mir ausgeworfener Vergleichsvorschläge. Zum Glück hab ich von meinem Richter noch ein gutes Muster für das Verhandlungsprotokoll bekommen. Drückt mir die Daumen, ich werde bald berichten…