In den RefNews besprechen wir regelmäßig examensrelevante Entscheidungen, die Grundlage für Klausuren oder die mündliche Prüfung im 2. Examen werden können. Dieses Mal geht es um die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur außerordentlichen Kündigung eines Fitnessstudiovertrages – BGH, Urteil vom 4. Mai 2016 – XII ZR 62/15 – vorgestellt von Jeanette Will.
1. Sachverhalt (gekürzt und vereinfacht)
K, Betreiberin eines Fitnessstudios in Hannover, schloss mit B einen Vertrag über die Nutzung des Fitness-Studios mit einer Laufzeit von 24 Monaten ab. Vertraglich schuldete B der K ein monatliches Nutzungsentgelt von 65 €. Auch enthielt der Vertrag eine Verlängerungsklausel um jeweils zwölf Monate für den Fall, dass er nicht spätestens drei Monate vor seinem Ablauf gekündigt wird. »»»




Alpmann Schmidt hat offenbar (erneut) das Design ihrer Skripte überarbeitet. Statt in einem knalligen Lila kommen die Skripte für das Assessorexamen nun in rot mit der Beschriftung „S2“ daher. So zum Beispiel das Skript von Stoffregen „
Der AKG wurde im November 2007 gegründet und ist die mitgliederstärkste Organisation der freiwilligen Selbstkontrolle im Bereich der pharmazeutischen Industrie.
Für den AKG hat die Einhaltung kodifizierter Wettbewerbs- und Verhaltensregeln nach dem praxisorientierten Grundsatz „Prävention vor Sanktion“ oberste Priorität. Als Einrichtung der Selbstkontrolle der pharmazeutischen Industrie unterstützt der AKG Ihre Mitglieder dabei, für ein transparentes und faires Unternehmensverhalten in der Zusammenarbeit der Pharmaindustrie mit den medizinischen Fachkreisen zu sorgen. Das Verfahren der internen Selbstkontrolle schließt insbesondere die Beratung und die Mediation, aber auch die Sanktion von vereinsinternen Verstößen gegen die AKG-Verhaltenskodizes ein.
Seit meinem letzten Eintrag auf dieser Seite ist viel Zeit vergangen. Leider. Mittlerweile habe ich die Zivilrechtsstation hinter mir gelassen und befinde mich nun seit gut zwei Wochen bei der Staatsanwaltschaft.
Mitlerweile liegt der erste Sitzungstag hinter mir und die erste richtige Akte ist auch schon bearbeitet.
Die letzten Wochen vergingen unglaublich schnell, da waren Urteile zu schreiben, Klausuren vorzubereiten, der AG-Stoff nachzubereiten und und und…die Zeit verging wie im Fluge und Ende des Monats ist dann bereits die erste Station beendet.
Die erste Woche ist nun auch schon wieder rum. Ich bin super zufrieden und echt happy. Wir sind eine kleine Gruppe (10 Leute) und unsere AG-Leiterin ist einfach nur toll. Abgesehen davon, dass sie den Stoff super vermittelt, verbringt sie jeden Tag mit uns ihre Kaffeepause und interessiert sich auch für uns als Person. Wer macht das schon?!
Nun war es endlich soweit! Nach der Einführungsphase mit mehrmaligem wöchentlichem Unterricht, ging es nun zum Ausbilder. Dieser teilte mir dann seine Sitzungs- bzw. Verhandlungstage mit und nahm mich auch gleich zwei Tage später in die Verhandlung mit. Im Gerichtssaal angelangt zögerte einen kurzen Augenblick, denn ich war etwas unsicher, wo ich denn nun sitze. Mein Ausbilder ist super nett und ließ da gar keine Zweifel aufkommen, indem er mir gleich zurief, dass ich neben ihm sitze.
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