In den RefNews besprechen wir regelmäßig examensrelevante Entscheidungen, die Grundlage für Klausuren oder die mündliche Prüfung im 2. Examen werden können. Dieses Mal geht es um die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur außerordentlichen Kündigung eines Fitnessstudiovertrages – BGH, Urteil vom 4. Mai 2016 – XII ZR 62/15 – vorgestellt von Jeanette Will.
1. Sachverhalt (gekürzt und vereinfacht)
K, Betreiberin eines Fitnessstudios in Hannover, schloss mit B einen Vertrag über die Nutzung des Fitness-Studios mit einer Laufzeit von 24 Monaten ab. Vertraglich schuldete B der K ein monatliches Nutzungsentgelt von 65 €. Auch enthielt der Vertrag eine Verlängerungsklausel um jeweils zwölf Monate für den Fall, dass er nicht spätestens drei Monate vor seinem Ablauf gekündigt wird. »»»