Die Strafrechtsstation ist bei Referendaren geliebt und gefürchtet zu gleich: Denn im Unterschied zu der Tätigkeit im Zivilgericht und in der Verwaltungsstation ist man nicht bloß vorgebildeter Zuschauer eines Rechtsstreits. Man ist als Sitzungsvertreter der StA plötzlich ein wichtiger Teil der Hauptverhandlung , an dem z.B. bei Einstellungen (§§ 153 ff. StPO) kein Weg vorbei geht. Man dürfte nun meinen, dass die Einführungs-AG auf die Sitzung gut vorbereitet. Schließlich steht man in traditionell schwarzer Robe im Blickpunkt der (Gerichts-)Öffentlichkeit. »»»
REFERENDARIATNEWS
Referendariat in OWL (11) – Mentalitätswechsel
Die Zivilstation ist nichts gegenüber der Strafstation. Das merkt man schon deutlich nach 2 Wochen (!!!). Zivilstation scheint mir Referendariat „light“ zu sein. Die Zivil-AGs I + II waren recht locker; die Stoffvermittlung erfolgte deutlich ohne Stress. Der Anders/Gehle wurde im gemächlichen Trott in den 5 Monaten besprochen. Es blieb viel Zeit für das Vorbereiten von Vorträgen, eine 30 minütige Frühstückspause und fast immer waren wir schon vor 1 wieder auf dem Weg nach Hause. Daran konnte man sich gewöhnen.
Der Einführungslehrgang für die Tätigkeit bei der StA war das genaue Gegenteil. Innerhalb von 5 Unterrichtstagen (zum Glück über 2 Wochen) wurde viel Formalkram „durchgeprügelt“. »»»
Referendariat in OWL (10) – Präsent für Ausbilder
Heikel ist die Frage, ob man seinem Ausbilder nach der Station eine kleine Anerkennung zukommen lassen möchte. Immerhin hat sich der Ausbilder in den letzten Monaten häufig viel Mühe gegeben. Umfangreiche Kritik an den angefertigten Arbeiten bzw. die Beantwortung meiner Fragen hat einige Zeit und Nerven (!) gekostet. Hat man sich wohl gefühlt, ist es berechtigt, dies auch nach außen auszudrücken.
Die Frage ist nur, wie? Es gibt da die Klassiker: Männer bekommen eine schicke Flasche Wein und / oder selbstgebackenen Kuchen. Frauen bekommen einen schönen Blumenstrauß oder Pralinen. »»»
Wir suchen Stationsreferendare (m/w/d) für die Anwalts - und/oder Wahlstation für unseren Hamburger Standort
Wir sind eine im Jahr 2013 gegründete Sozietät mit Standorten in Hamburg und Berlin. Wir beraten und vertreten mitteständische Unternehmen und Institutionen im Bereich des Gesellschafts- und Immobilienrechts sowie des Wettbewerbsrechts. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Prozessführung; hierbei übernehmen wir insbesondere für europäische Luftfahrtunternehmen die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung.
Referendariat in OWL (9) – Pragfahrt
Die Referendarsfahrt ist in der Referendarsausbildung von Anfang an präsent. So wird der Gruppensprecher eines Ref-Durchgangs vor allem deshalb gewählt, damit er sich um das Organisatorische rund um diese Fahrt kümmern kann. Einmal sind Angebote von verschiedenen spezialisierten Anbietern einzuholen; zudem ist die Genehmigung der Studienfahrt durch die LG-Verwaltung einzuholen. Schließlich muss in der Gruppe das Programm abzustimmen, natürlich inklusive des „Besuchs eines international tätigen Wirtschaftsunternehmens“. Wirtschaft wird hier wörtlich genommen. »»»
Abbruch der Verwaltungsrechtsklausuren!
Unglaubliches ist den Bochumer Referendaren passiert, die diesen Monat die Klausuren für das 2. Examen geschrieben haben. Lief bei den Zivilrechts- und Strafrechtsklausuren noch alles glatt, wurden am Montag und Dienstag die abschließenden Verwaltungsrechtsklausuren wegen Feuers im Landgericht Bochum abgebrochen und die Referendare aus den Klausurräumen evakuiert! »»»
Aktuelle Wartezeiten und Restplätze in NRW
Die Einstellungssituation für Referendare in NRW hat sich in den letzten Jahren deutlich entspannt. Das sieht man allein an den aktuellen Wartezeiten und den zurzeit von den Oberlandesgerichten angebotenen Restplätzen. So kann man im OLG-Bezirk Hamm mit einer Einstellung zum 01. Oktober rechnen, wenn man heute seine Bewerbungsunterlagen vollständig einreicht. Das entspricht einer Wartezeit von nur 2 Monaten. Und auch das OLG Düsseldorf geht momentan von einer Wartezeit von nur 2-4 Monaten aus. In der Vergangenheit musste man da noch deutlich länger auf einen freien Referendariatsplatz warten. »»»
Referendariat in OWL (8) – Traumberuf: Richter?!
Überraschend – und damit für Referendare nicht ganz unpassend – hat die Justiz in den nächsten 5 Jahren scheinbar einen hohen Bedarf an engagierten Richtern auf Probe. Noch vor 5 Jahren, also zu Beginn des Studiums, war noch überall zu hören, dass ein Job als Richter quasi ein 6-er im Lotto sei. Die Konkurrenz groß und das Anforderungsprofil ellenlang. Dies scheint sich mittlerweile zu relativieren. Letzten Monat wurde am LG extra eine Pflichtveranstaltung für Referendare arrangiert, in welcher das Berufsbild des Richters und die Voraussetzungen für eine Bewerbung bzw. der Ablauf des Accessment-Centers vorgestellt wurden. »»»
Referendariat in OWL (7) – Erste Sitzungsleitung
Letzte Woche war es soweit. Nach § 10 GVG durfte ich die Leitung der Sitzung in einem Verkehrsunfall übernehmen, wobei Beschlüsse etc. wieder von der Richterin übernommen wurden. Und vorab gesagt, es war eine echte Erfahrung. Vor allem deshalb, weil es nicht so wie geplant lief. Die Vorbereitung der Sitzung durch das Votum war nicht schlecht (es gab 12 Punkte durch den Ausbildungsrichter!). Doch das das alles nicht unbedingt viel Wert ist, zeigt sich dann, wenn man mit diesem gefundenen Ergebnis mit den Parteien interagieren muss. Im Einzelnen:
Da in dem Unfallprozess bereits 50% von der verklagten Haftpflicht reguliert waren, habe ich einen Vergleichsvorschlag entwickelt, nachdem der Kläger noch weitere 16 % verlangen kann. Ich habe echt lang bei beck-online bei „Grüneberg, Haftungsquoten“ gelesen und war mir zum Ende sicher, dass man eine Quote von 66 % für den vorliegenden Unfall mit Linksabbieger und Überholer durchaus vertreten kann. In der Güteverhandlung stellte ich dann meinen Vorschlag ausführlich vor. Doch machte mir der Anwalt auf Beklagtenseite direkt einen Strich durch die Rechnung, weil er zu einer vergleichsweisen Einigung überhaupt nicht bereit war.
Warum? Das erfuhr ich, nachdem ich den Kläger gem. § 141 ZPO informatorisch angehört hatte. Er konnte zum Unfallhergang nicht wirklich etwas sagen („Plötzlich stand der Beklagte in meiner Spur“), verwickelte sich in Widersprüche und hat damit seinen eigenen Parteivortrag erheblich entwertet. Also eine Konstellation in der sich eine Partei um Kopf und Kragen redet. Darauf war ich absolut nicht vorbereitet. Auf das Angebot des Ausbildungsrichters, die Sitzungsleitung wieder zurückzuübernehmen, bin ich dann auch eingegangen. Denn gerade bei einer Zeugenaussage, die nicht chronologisch aufgebaut ist und bei der kaum Verwertbares enthalten war, fiel mir eine Zusammenfassung sehr schwer. Dies auch deshalb, weil ich auf meinem Schmierzettel zu viel ausformuliert hatte und die Aussage daher gar nicht zu 100% wiedergeben konnte. Die ursprüngliche Linksabbieger/Überholer-Situation stellte sich spätestens nach der Anhörung des Beklagten als eigentlicher Auffahrunfall dar. Somit eine echte Überraschung – das eigentliche Geschehen stellte sich wie bei Richterin Barbara Salesch im Laufe der Verhandlung ganz anders dar. Auf sowas kann man sich leider im Vorfeld mit dem Ausbildungsrichter nicht abstimmen!
Im Endeffekt war es doch eine Erfahrung. Innerlich war ich doch recht enttäuscht von mir. Doch der Ausbildungsrichter meinte dann, dass es o.k. für eine erste Sitzung gewesen sei. Schließlich hatte ich immerhin die Formalien des Sitzungsprotokolls bis zu diesem Zeitpunkt und das Diktiergerät – halbwegs – im Griff. Einzige Kritik war denn auch, dass meine Fragen an die Parteien nicht offen genug waren. Ich habe vielmehr recht suggestiv gefragt, weil ich bestimmte Dinge hören bzw. nicht hören wollte. Daran sollte ich noch arbeiten. Ich hoffe, es gibt demnächst noch einmal Gelegenheit, eine Sitzung zu leiten. Das Problem ist eigentlich nicht so sehr die Nervosität sondern fehlende Erfahrung, wie man mit bestimmten Situationen umgeht. In der theoretischen Referendarsliteratur bzw. der AG fehlen m.E. die Praxistipps für diese mündliche Bewährungsprobe.
Referendariat in OWL (6) – Vorbereitung der Sitzungsleitung
Ich weiß nicht so recht, ob ich mich über meine erste „richtige“ Sitzungsleitung in der Zivilstation freuen soll. Mein Richter legte mir letzte Woche eine Akte mit einem Lächeln vor und meinte, diese könne ich ja mal verhandeln. Es handelt sich um einen Verkehrsunfall – ohne Zeugen – und es geht auch nur um einen Restbetrag, den die Versicherung des Beklagten nicht regulieren wollte. Eigentlich ein idealer Fall, um mal den Umgang mit dem Parteibetrieb und dem Diktiergerät zu üben. Außerdem sitzt der Richter auch an meiner Seite, falls ich mal nicht weiter weiß oder ein Anwalt versucht, mich als Referendar abzufrühstücken… Oder natürlich dann, wenn ich rechtlich etwas nicht darf – z.B. Beschlüsse treffen.
Ich bin mal gespannt, wie es wird. Ich schreibe momentan am Votum, was dann meine Verhandlungsvorbereitung darstellt – inklusive von mir ausgeworfener Vergleichsvorschläge. Zum Glück hab ich von meinem Richter noch ein gutes Muster für das Verhandlungsprotokoll bekommen. Drückt mir die Daumen, ich werde bald berichten…
Referendariat in OWL (5) – Sitzungstag
Als Referendar in der Zivilstation hat man zumindest einen Tag pro Woche Sitzung. Sofern der jeweilige Ausbildungsrichter aber 2 Sitzungstage in der Woche hat, kann es auch sein, dass man dementsprechend 2-mal pro Woche Sitzung hat. Das hat dann den Vorteil, dass man viel erlebt, weil Sitzungen oft kurzweilig und unterhaltsam sind. Auch fällt es leichter ein Urteil zu schreiben, wenn man bei der Beweisaufnahme anwesend war. Leider geht aber auch viel Zeit zum Lernen verloren, während man z.B. den Nachmittag mit der Vernehmung von manchmal 4-5 Zeugen verbringt. Ich selbst finde aus diesem Grund einen Sitzungstag in der Woche ausreichend.
Die Sitzung muss vorbereitet werden. Bei zu verhandelnden 4-5 Akten beträgt die Zeit für das Durchlesen allein ca. 2 Stunden. Eignet sich eine Akte für einen Vortrag oder soll noch etwas in der Bibliothek herausgefunden werden, gehen für die Vorbereitung der Sitzung auch maximal 4 Stunden Arbeitszeit drauf.
Der Sitzungsdienst selbst ist (noch) ruhig. Ich sitze zur rechten Seite des Ausbildungsrichters am Richtertisch. Das geht sämtlichen Referendarskollegen im LG-Bezirk genauso. Niemand muss mehr – wie in Studentenzeiten – im Publikum sitzen. Ansonsten ist man im ersten Monat der Ausbildung noch recht unbeteiligt an der Sitzung, weil der Richter mithilfe seines digitalen (sic!) Diktiergeräts durch den Prozess führt.
Dies wird sich bald ändern, wenn man als Referendar Teile des Prozesses, z.B. eine Zeugenvernehmung oder Güteverhandlung, selbst durchführen darf. Das wird auch demnächst auf mich zukommen. Jedenfalls habe ich mir im „Theimer/Theimer“ den Mustertext für das Sitzungsprotokoll bereits kopiert. Ich bin sehr gespannt, ob mir das Arbeiten mit dem Diktiergerät liegen wird. Bisher kam mir das schriftreife Sprechen auf Band immer unglaublich schwierig vor. Wie mir eine etwaige Beweisaufnahme gelungen ist, werde ich später dann berichten…
Keine Einstellungen beim LG Dortmund
Das Oberlandesgericht Hamm gibt auf seiner Internetseite bekannt, dass zum 01. August 2010 beim LG Dortmund „aus organisatorischen Gründen“ keine Einstellungen erfolgen werden. Was genau diese organisatorische Gründe sind, ist uns nicht bekannt.
Für Kurzentschlossene gibt es aber zum 01. Juli 2010 noch Restplätze. Beim Landgericht Hagen sind zu diesem Termin noch Ausbildungsplätze zu vergeben…
Referendariat in OWL (4) – Aktenvortrag in der AG
Der Vortrag stellt im mündlichen Assessorexamen die „Visitenkarte“ des Rechtsreferendars dar. Neben dem Ausbildungsrichter und der privaten AG spielt der Vortrag deshalb auch in der wöchentlichen Zivilrechts-AG eine bedeutsame Rolle (er wird benotet und fließt damit in die „B-Note“ der dienstlichen Beurteilung ein):
Jeder AG-Teilnehmer muss mindestens einen Vortrag halten; auf Wunsch können auch weitere Vorträge gehalten werden, sofern der AG-Stoff insgesamt besprochen werden kann. An einem AG-Termin sind immer 2 Kollegen an der Reihe. Sie kommen 30 Minuten vor Beginn der AG und bereiten dasselbe Aktenstück in der Bibliothek des Landgerichts innerhalb von einer Stunde vor. Dabei handelt es sich um Originalexamensvorträge. In der Zwischenzeit hat sich der restliche Kurs das Aktenstück durchgelesen und es wurden erste Lösungsvorschläge im Kurs diskutiert. Nach beiden Vorträgen wird dann im Plenum herausgestellt, was am jeweiligen Vortrag gut oder verbesserungsbedürftig gewesen ist. Schließlich wird die Lösungsskizze des Prüfers ausgeteilt (!!).
Sicher geht durch das Halten der Vorträge die Hälfte der wöchentlichen Zeit verloren, in der einem der AG-Leiter auch schlicht Wissen hätte eintrichtern können . Der Gewinn des Haltens von Vorträgen zeigt sich aber daran, dass man die praktische Bedeutung des Gelernten aufgezeigt (bzw. wiederholt) bekommt und auch frühzeitig mit dem Stress des Aktenvortrags vertraut wird. Letztlich führt das regelmäßige Halten von Vorträgen auch dazu, dass sich über die Zeit ein Fundus an Examensvorträgen ansammelt. Durch das Austeilen der Lösungsskizze werden auch die Erwartungen abgesteckt, die an den Kandidaten gestellt werden. Außerdem wird man Anfängerfehler vor der versammelten AG (bei mir z.B. das Verknüpfen von Zweckmäßigkeit und rechtlicher Würdigung beim Vortrag aus Anwaltssicht) hoffentlich im Ernstfall des Examens nicht mehr begehen.





Juristenkoffer.de ist einer der ersten und mit weit mehr als 35.000 zufriedenen Kunden einer der größten