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  Ausgabe 26/2025
Sonntag, der 29.06.2025
     

Alle Artikel der Kategorie "Was lief in den Klausuren"
Examenstermin Oktober 2010: Die 4 Zivilrechtsklausuren

Es gibt auch diesen Monat Hinweise im Netz auf die Sachverhalte der Klausuren, die die Examenskandidaten zu meistern hatten. Hier folgt eine knappe Zusammenfassung der Hinweise:

Z1-Klausur

Prozessual gab es ein Mahnverfahren mit VB und anschließendem Einspruch. Nach Abgabe an das LG teilweise übereinstimmende Teilerledigungserklärung.

Bekl. erklären hilfsweise Aufrechnung  »»» 

Examenstermin September 2010: Die 2 Verwaltungsrechtsklausuren

Zu den Verwaltungsrechtsklausuren gibt es nur ein paar Infos

V1-Klausur:

Heute V-1 Beschluss im vorläufigen Rechtsschutz

Entscheidung nach VG Hamburg
http://www.landesrecht.hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoccase=1&doc.id=MWRE090000718&st=ent

V2-Klausur:

Anwaltsklausur und, wie sollte es anders sein, einstweiliger Rechtsschutz..

Mandant wollte gerne wissen, ob er  »»» 

Examenstermin September 2010: Die 2 Strafrechtsklausuren

Diesen Monat lief mal wieder ein Strafurteil statt einer Anklage.

S1-Klausur

Der Fall war dem „Komasaufen-Fall“ nachgebildet, wobei statt Tequila Wodka getrunken wurde.

-> LG Berlin – Urteil vom 3. Juli 2009 – (522) 1 Kap Js 603/07 Ks (1/08)

1. Vereinbart ein Gastwirt mit einem 16 Jahre alten Jugendlichen ein Wetttrinken von Tequila, bis einer aufgeben, sich erbrechen oder  »»» 

von KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Wir suchen Menschen, die Praxisluft schnuppern möchten! Bei uns trifft Legal auf Tech! Technik, anwaltliches Know-How und Innovation sind fest in unserer Kanzlei-DNA verankert. Das macht uns zu einer der führenden Anwaltskanzleien für Inkasso und juristische Mengenprozesse. Das Geheimnis unseres Erfolges sind dabei unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit Engagement und Herzblut unsere Arbeit prägen und sowohl KSP als auch sich selbst ständig weiterentwickeln. Als echte Nordlichter freuen wir uns stets über frischen Wind und suchen deshalb Referendar:innen im Allgemeinen Zivilrecht
Examenstermin September 2010: Die 4 Zivilrechtsklausuren

Die zur Zeit laufenden Klausuren des September Termins werden im Jurawelt-Forum sehr gut zusammengefasst. Und im Forum bei Juraexamen.com wird über die möglichen rechtlichen Lösungen der Klausuren diskutiert.

Z1-Klausur

Es ging um einen Verkehrsunfall. Kläger machte Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend. Beklagter zu 1) machte widerklagend ebenfalls Schadensersatz gelten.  »»» 

Examenstermin August 2010

Diesen Monat wurde im Jurawelt-Forum über die Klausuren diskutiert. Leider ging es dabei mehr um die möglichen Lösungen als um die Sachverhalte. Dementsprechend ist es für uns schwierig, hier im RefBlog eine Zusammenfassung der Klausuren zu bringen.

Wer sich aber für die Inhalte interessiert, kann sicher auch aus den Beiträgen zu den möglichen Lösungen der Klausuren Rückschlüsse darauf ziehen, was die jeweiligen Aufgaben der Klausuren waren. Deshalb verweisen wir an dieser Stelle einfach auf den Thread im Jurawelt-Forum

Examenstermin Juli 2010

Diesen Monat gab es im Netz fast gar keine Hinweise darauf, was in den Klausuren dran kam. Lediglich im Jurawelt-Forum wurde kurz etwas zur S2-Klausur gepostet:

Die S2-Klausur war ein Urteil. Die Schwerpunkte waren: §§ 242, 243 Nr. 3, 244, 244a StGB – gewerbsmäßiges Handeln und Bandendiebstahl, Strafzumessung, Bildung von Gesamtstrafen unter Einbeziehung anderer Urteile, zwei Beschuldigte.

Die Kandidaten im Juli-Termin mussten sich also mit einem Strafurteil beschäftigen. Nach dem März-Termin war es das 2. Urteil in der S2-Klausur dieses Jahr; alle anderen Kandidaten bekamen bislang eine Revisionsklausur.

Examenstermin Juni 2010: Die Klausuren aus NRW

In den letzten zwei Wochen wurde in den Foren fleißig darüber berichtet, was diesen Monat in den Klausuren lief. Hier eine Zusammenfassung der Beiträge zu den Sachverhalten der Klausuren aus NRW:

Z1-Klausur

A hat ein Häuschen von den Eltern geschenkt bekommen in dem die enterbte Schwester zur Miete wohnt. Irgendwann zahlt die keine Miete mehr. Bruder kündigt fristlos hilfsweise ordentlich wegen Eigenbedarfs und klagt entsprechend auf Räumung+Rückgabe vor dem AG. Schwester sagt fristlose geht nicht, da Miete erst Ende des Monats fällig war und daher nur 1 MMiete im Rückstand, Bruder sagt wir haben diese Regelung mal auf 566b nF BGB geändert. Bekl sagt sie sei auch Familie, daher nix mit Eigenbedarf. Daraufhin klagt Bruder auch noch ausstehende Mieten ein und kündigt nochmal fristlos wegen der inzwischen 8 ausstehenden MMieten. Bekl rechnet dagegen auf mit unstreitigem Pflichteilsanspruch in gleicher Höhe und verlangt widerklagend Zahlung von 250.000,- € aus Pflichtteilsergänzungsanspruch (Haus war 1Mio wert). Kl sagt sie dürfe damit nicht aufrechnen. Außerdem will Bekl noch 5000 € als Pflichtteil aus angeblicher Münzsammlung des verstorbenen Vaters. Es wird zunächst fleißig Zuständigkeit des AG gerügt, aber im Termin wollen beide davon nix mehr wissen. Tochter des Kl sagt aus, Münzsammlung war nix wert.

Z2-Klausur

Recht am eigenen Bild eines Politikers vs. Freie Verwendung zu Werbezwecken (22, 23 KunstUrhG, Unterlassungsklage 1004 etc.) und klageweise Geltendmachung der Kosten fuer einen Abschleppwagen bzw. dessen Halbleerfahrt (Auf- und Abladen), weil jemand auf ’nem Privatparkplatz im Weg stand. Zu Letzterem hab‘ ich mir was ueber GoA und Besitzstoerung aus den Fingern gesogen, aber „gut“ geht anders.

Z3-Klausur

widerspruch gegen eine einstweilige verfügung, mit der ein gläubiger, der sich vor der insolvenz eine grundschuld hat geben lassen, verhindern will, dass ein dritter eine auf dem grundstück befindliche lagerhalle, die er vom insolvenzverwalter im wege der freihändigen verwertung durch ersteigerung bekommen hat, abbaut und mitnimmt. der gläubiger will aber jetzt das grundstück zwangsversteigern lassen.

Z4-Klausur

Luxemburger klagt vor AG DD auf Rückzahlung von Darlehen 3000€ und 450€ aus Gefälligkeitsverhältnis bzw. Auftrag. Bekl streckt bzgl. letzterem die Waffen, beim Darlehen ging es um Beweisverwertungsverbot im ZivilR „Mithörer als Zeuge“ und Stellvertretung bei Annahme des Geldes, Bekl hat Gegenansprüche aus abgetretenem Recht iHv 5000€ und will damit aufrechnen, keine Widerklage. Prozessual Art. 2, 6 EuGVVO.

S1-Klausur

Typ überredet besoffenen Kumpel nen Bekannten nach hause zu fahren. Auf dem Weg kommen die Jungs in grün hinterhergefahren, Fahrer tickt aus und gibt Gas, erst über ne rote Ampel ohne wen zu gefährden, dann versucht er ein anderes Pkw links zu überholen, das dummerweise grad nach links rüberziehen will. Fahrer so „egal, ich geb Gas, will Bullen abhängen. Pkws kollidieren, unser Held kommt aufn Bordstein und nimmt dort nen Fußgänger mit, der dadurch zum Pflegefall wird. Pkw hält an, Fahrer und Beifahrer verduften, Bekannter bleibt vor Ort und kümmert sich um Verletzten. Polizisten nehmen bei Fahrer Blutprobe auf Anordnung der StA, nachdem Bereitschaftsrichterin sagte ohne Akte entscheidet sie nix. Beim Anstifter klingeln die Grünen und belehren ihn nicht, sondern gucken sich Wohnung an und stellen Fragen. 3 Tage später normale Vernehmung ohne qualifizierte Belehrung in der der Anstifter „reinen Tisch“ macht. Anwälte rügen drauf los. Hinreichender TV bzgl Fahrer und Anstifter?

S2-Klausur

Mandant ist wegen gemeinschaftlichen Raubes mit Totschlag vom Schwurgericht zu 10 Jahren Bau verurteilt worden. Angeklagt war folgender SV: Mandant hat Pistole geliefert aus der sich Schuss löste, als Kunde den Tankstellenräuber auf dem Weg nach draußen festhielt, Kunde ist tot gegangen. Außerdem hatten sie die Sache gemeinsam geplant inkl. Beute teilen und Mandant war Fluchtautodriver. In der HV kommt durch Aussage der Freundin des Mitangeklagten und dessen Einlassung raus, dass Mandant nur Pistole geliefert hat und sich am Überfalltag krank gemeldet hat und auch nix mehr mit Überfall zu tun haben wollte. Daraufhin ist Ersatzmann eingesprungen, der den Fahrer und Beuteteiler geben sollte. Die Hauptverhandlung wird zwischendurch für ein paar Tage vertagt. Außerdem stellt unser Anwalt Beweisantrag: Erklärung der Verlobten des Mandanten, dieser sei zur Tatzeit mit ihr in Spanien gewesen soll verlesen werden, da sie nicht selbt aussagen will wg. 55 StPO. Gericht entscheidet nix da und verurteilt am Ende nach 251, 249, 25 II StGB.

V1-Klausur

Kläger fährt nach Gelsenkirchen um sein Mädel heimzusuchen, trifft auf dem Weg Bekannte, man entscheidet sich spontan zur Gegendemo einer Nazidemo zu gehen. Polizei macht Kontrolle (bei Bekannten schon zum 3. Mal) und sieht, dass gegen Kläger bestandskräftiges Aufenthaltsverbot für diesen Stadtteil wg mehrerer Straftaten im Zusammenhang mit Gegendemos besteht. Kläger wird in Gewahrsam genommen und von 12:00h bis 23:45h festgehalten, ohne dass Richter benachrichtigt wird. Demos waren um 18h vorbei. Bekl behauptet es gab keinen Bereitschaftsdienst (gab es aber doch), außerdem war organisatorisch Antrag in jedem Einzelfall nicht machbar, wegen Menge der Festnahmen. Polizei habe erst Platzverbot gegen Kläger ausgesprochen und weil er sich nicht dran hielt ihn eingesackt, wird von diesem bestritten und ist nicht nachweisbar. VG sei nicht zuständig und Klageanspruch verwirkt weil er 8 Monate nix gemacht hat. RSB (-) da in nächster Zeit keine Demos mehr in der Stadt.
Kläger beruft sich auf Art. 8, berechtigtes Interesse, beklagt zu lange Dauer des Gewahrsams. Antrag: festestellen, dass Ingewahrsamnahme rechtswidrig war.
Klage wird per Kammerbeschluss auf Einzelrichter übertragen, gegen Willen des Klägers (Bedeutung der Sache), dann ändert Präsidium Geschäftsverteilung und Sache switcht zu anderer Kammer, dort entscheidet Einzelrichterin ohne neuen Beschluss. mV nach 101 II VwGO nicht stattgefunden.

V2-Klausur

Nur zur V2-Klausur gibt es leider keine Angaben zum Sachverhalt.

[Quelle: Thread im Jurawelt-Forum]

Examenstermin Juni 2010: Die Klausuren aus Berlin und Brandenburg

Die Sachverhalte der Klausuren aus Berlin und Brandenburg wurden von einer Referendarin von einem Referendar 🙂 sehr ausführlich im Jurawelt-Forum gepostet, so dass wir auf diese Ausführungen verweisen.

Examenstermin Mai 2010

Leider wurde im Netz in diesem Monat nicht so fleißig wie in den vergangenen Monaten über die Sachverhalte geschrieben. Zu den Strafrechts- und Verwaltungsrechtsklausuren finden sich (bislang) gar keine Hinweise in den Foren. Bei juraexamen.com gibt es aber stichpunktartige Hinweise, was in den 4 Zivilrechtsklausuren im Mai drankam:

1. Klausur: Urteil – Mietvertrag zwischen A und B bzgl. Kopierer; Vermieter A veräußert während der Mietzeit an den C. (wird B auch angezeigt und im WartungsAGB so vereinbart… Wartungsvertrag selbst soll auf C nicht übergehen…..C zaht Wartungsgebühren weiter an Unternehmer Wartungsfirma D. B beschädigt den Kopierer und dieser wird verschrottet. C möchte nun sein Geld zurück und hilfweise die Ansprüche abgetretet haben die A gegen D hat…..
–Gebührenstreitwert festsetzen; Hilfsbegründung oder Hilfsantrag; Werkvertrag; Rückzahlungsanspruch aus § 812 BGB……

2. Klausur das mit unbenannten Zuwendungen etc. § 812

die 3. Klausur war Anwaltsklausur aus Beklagtensicht_Zwangsvollstreckungsrecht// Drittwiderspruchsklage; Aufrechnung, hilswiderklage

die 4. Gesellschaftsrecht..Schaden an Arbeitsbühne….GmbH…und Ausgleichansprüche..§§ 280,282…etc…

Wir können leider auch nicht sagen, aus welchem Bundesland diese Sachverhalte stammen und ob diese Klausuren in allen Ländern liefen…

Examenstermin April 2010: Die 2 Verwaltungsrechtsklausuren

Im Verwaltungsrecht wurden als V1-Klausur offenbar in allen Ländern unterschiedliche Sachverhalte ausgegeben. Hier eine kleine Übersicht:

V1-Klausur im GPA-Bereich (HH, HB und Schleswig-Holstein):

pferde rennen von einer koppel davon. polizeieinsatz mit hubschrauber etc. pferde werden nach 3 tagen wieder eingefangen. dann kostenbescheid ihv 18T euro. eigentümer erhebt widerspruch und sagt, es seien nicht seine pferde, ferner habe nicht er sondern ein unbekannter dritter den zaun beschädigt. behörde stellt sich auf den standpunkt, dass die eigentümerstellung egal sei – ebenfalls ob der zaun von einem dritten beschädigt wurde. urteil des vg dann schreiben

V1-Klausur in Rheinland-Pfalz:

In RLP kam vorläufiger RS und Baurecht…

V1-Klausur in NRW:

In NRW lief diesen Monat wohl ein klassischer Abschleppfall.

Bei uns kam Gebührenbescheid nach Ersatzvornahme

Dem heutigen Abschleppfall liegen zwei Entscheidungen den VG Köln zu Grunde.

20 K 848/09 v. 3.12.09
20 K 6900/08 v. 21.1.10

V1-Klausur in Sachsen-Anhalt:

Da können wir es uns wieder leicht machen und auf die guten Ausführungen im Blog „Kopfgedanken“ verweisen!

V2-Klausur:

Zur letzten Klausur des Monats findet man im Netz fast nichts – die Schreiber sind (zurecht!) gleich feiern gegangen! Nur bei „Kopfgedanken“ findet man eine Zusammenfassung der V2-Klausur. Ob dieser Sachverhalt auch in den anderen Bundesländern lief, können wir aber nicht sagen…