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  Ausgabe 31/2025
Samstag, der 02.08.2025
     

Alle Artikel der Kategorie "Brandenburg"
Examen Berlin: Zivilrecht 2

ACHTUNG: wieder Gedächtnisprotokoll, daher Fehler im SV und in der rechtlichen Bewertung möglich (und wahrscheinlich *lol*)

Beklagtenklausur

Aufgabe: vollständiges Gutachten (ohne Sachbericht) und Formulierung der zu stellenden Anträge (kein kompletter Schriftsatz oder Mandantenschreiben)

Klage auf Zahlung von vertraglich vereinbartem Schulgeld und RA-Kosten für außergerichtliche Vertretung durch e.V. gegen Ehepaar nach Mahnverfahren

Zulässigkeit:

richtiger Kläger? e.V. = Vertragspartner? Rechtsfähigkeit?

richtige Beklagte? Vertrag und Stundungsvereinbarung nur von Ehefrau unterzeichnet

zuständiges Gericht? Umzug der Beklagten nach Mahnverfahren, aber vor Abgabe an Prozessgericht

Begründetheit:

Anspruchsgrundlage für Schulgeld? Anspruch wegen RüT, 313, 119 erloschen? Gegenanspruch aus 280?

RA-Kosten bei späterer gerichtlicher Vertretung? Anrechnung? Höhe der Geschäftsgebühr?

Zinsproblematik bezüglich Beginn des Zinsanspruchs

Beweisprognose war zu erstellen

PS. Superviel Denk- und Schreibarbeit durch tausend kleine Miniprobleme, eher undankbar. Ärgere mich selbst, dass ich einige Dinge gesehen, aber nicht hingeschrieben habe aus Zeitnot. Das sind dann wohl verschenkte Punkte… Schade!

Examen Berlin: Zivilrecht 1

ACHTUNG: Gedächtnisprotokoll, daher Fehler im SV und in der rechtlichen Bewertung möglich (und wahrscheinlich *lol*)

Urteilsklausur (Kosten und vorl. Vollstr. erlassen)

unerlaubte Handlung: Sturz des Klägers auf nicht geräumtem Gehweg vor Geschäft der Beklagten

Klageforderung

1. SE für materielle Schäden (Uhr, Kleidung, Behandlungskosten, Taxi)

2. SG nach 287 ZPO (mind. 7.000 Euro)

außerdem Feststellungsantrag über die Haftung dem Grunde nach für Folgeschäden

Beklagte ist KG mit 2 Komplementären und 1 Kommanditist

in Klage alle im Rubrum genannt, dies war zu berichtigen bezüglich der Komplementäre (161, 128 HGB)

Klage ist zulässig

kleines Problem bei örtl. Zuständigkeit, aber Hinweis des LG erfolgt, daraufhin rügelos weiterverhandelt. außerdem 32 ZPO schlüssig dargelegt durch Kläger

Klage ist nur teilweise begründet

1. gegen Kommanditisten nicht, da Einlage bereits geleistet und keine eigene Handlung

(kleines Problem wegen Eintragung ins HR nach Unfall, aber Kenntnis des Klägers zum Zeitpunkt der mV, 176 HGB)

2. Feststellungsantrag ist begründet und nicht subsidiär (wie von Beklagter gerügt)

3. AS gegen die beklagte KG aus 823 / 831 BGB

hier noch Problem der Übertragung der Räumpflicht auf einen unzuverlässigen Gehilfen, diesbezüglich Beweisaufnahme mit mehreren Zeugen

siehe auch:

http://www.backhus-kg.de/gerichtsurteile-zur-kehrpflicht.html

Brandenburg: Unterhaltsbeihilfe steigt zum Jahresbeginn

Wir wünschen Euch ein gutes und erfolgreiches neues Jahr!

Richtig gut beginnt das neue Jahr für die Referendare aus Brandenburg. Dort gibt es gleich zu Jahresbeginn eine Gehaltserhöhung! Die Unterhaltsbeihilfe steigt zum 01.01.2010 um gut 60 Euro auf nunmehr 960,80 Euro. Allerdings bleibt es wie in den meisten anderen Ländern auch in Brandenburg dabei, dass weitergehende Leistungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld nicht gezahlt werden.

Alle weiteren Informationen, die für die Entscheidung, ob man in Brandenburg sein Referendariat ableisten möchte, wichtig sind, so zum Beispiel zu möglichen Wartezeiten und dem Ablauf des Bewerbungsverfahrens, findest Du auf unserer Übersichtsseite zum Referendariat in Brandenburg

von Cronemeyer Haisch
Wir, eine renommierte Rechtsanwaltskanzlei mit Schwerpunkt im Presse- und Medienrecht, suchen zur Unterstützung unseres Teams ständig interessierte, engagierte und qualifizierte wissenschaftliche Mitarbeiter:innen und Referendar:innen (m/w/d) Weitere Informationen zu uns finden Sie unter: https://www.cronemeyer-haisch.de/
Referendarparty in Berlin am 27.11.2009
von

An dieser Stelle möchte ich auf die nächste Referendarparty, organisiert vom Personalrat der Referendare am KG Berlin und dem Referendarrat Brandenburg, hinweisen.

20091127_RefParty

Sie findet statt am Freitag, den 27.11.2009 um 21 Uhr im Salz Club Berlin (Salzufer 20) unter dem Motto „Snowy+Salty“. Karten kosten im Vorverkauf 3 Euro, an der Abendkasse 5 Euro. Weitere Infos findet Ihr hier.

Stellenbörse am 24. November 2009 im DAV-Haus in Berlin

Nachdem unsere letzten Veranstaltungshinweise doch recht kurzfristig waren, möchten wir Euch schon heute auf eine Stellenbörse im DAV-Haus in Berlin hinweisen. Diese Verantsaltung ist die ideale Möglichkeit, Anwälte für die Anwalts- oder Wahlstation kennenzulernen oder Kontakte zu Kanzleien aus Berlin und Umgebung für den späteren Jobeinstieg zu knüpfen!

Die Praktikums- und Stellenbörse wird bereits zum 10. Mal vom DAV, dem Berliner Anwaltsverein, dem Forum Junge Anwaltschaft Berlin, den rechtswissenschaftlichen Fakultäten der beiden Berliner Universitäten sowie dem Personalrat der Referendare Berlin ausgerichtet. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist sowohl für die ausstellenden Kanzleien als auch für die Besucher kostenlos.

Auf der Seite des Anwaltvereins gibt es die offizielle Ankündigung der Stellenbörse:

10. Praktikums- und Stationsstellenbörse im DAV-Haus Berlin

Am Dienstag, dem 24. November 2009, 18.00 Uhr wird die 10. Praktikums- und Stationsstellenbörse im DAV-Haus, Littenstraße 11, 10179 Berlin stattfinden.

Der DAV bietet Ihnen gemeinsam mit dem Berliner Anwaltsverein, dem Forum Junge Anwaltschaft Berlin, den rechtswissenschaftlichen Fakultäten der beiden Berliner Universitäten sowie dem Personalrat der Referendare Berlin die Gelegenheit, mit Kanzleien aus Berlin und Umgebung ins Gespräch zu kommen und sich den Anwältinnen und Anwälten vorzustellen.

Studierende und Referendare werden gebeten, sich telefonisch unter +49 30 7 26 15 21 88 oder per Mail buchholz [at] anwaltverein.de anzumelden, damit für sie entsprechende Namensschilder vorbereitet werden können. Wer bei seinen anwaltlichen Gesprächspartnern einen bleibenden Eindruck hinterlassen möchte, wird gebeten, Bewerbungsunterlagen mitzubringen.

Weitere Infos kannst Du diesem Flyer entnehmen. Eine Liste der Kanzleien, die an der vorigen 9. Stellenbörse im April 2009 teilgenommen haben, kann hier als PDF-Dokument eingesehen werden.

Alles weitere zu dieser Veranstaltung sowie viele weitere interessante Veranstaltungstipps für Referendare findest Du beim Stationsradar – dem Portal für Stationsangebote, Nebenjobs und Veranstaltungen für Referendare!

Elektronisches Schwarzes Brett am KG Berlin
von

Eine an den Ausbildungsgerichten in Deutschland einmalige Idee wurde schon vor einiger Zeit beim KG Berlin realisiert: Das elektronische Schwarze Brett. Auf der Seite des KG Berlin, eingegliedert in die Internetpräsenz der Stadt Berlin, findet sich eben dieses Schwarze Brett und informiert, übersichtlich in Rubriken eingeteilt, über folgendes:

Ausbildungsangebote von Kanzleien, Rechtsabteilungen und der öffentlichen Hand für Referendare in Berlin/Brandenburg, die sich in der Verwaltungsstation, Anwaltsstation oder Wahlstation befinden (sehr umfangreich und vielseitig)

Ausbildungsangebote in ganz Deutschland außer Berlin/Brandenburg (leider nur auf einer Seite, was aber verständlich ist, es soll ja hauptsächlich die Referendare aus Berlin/Brandenburg ansprechen)

Ausbildungsangebote im Ausland (dieser Bereich liefert Kontaktdaten hauptsächlich von Kanzleien; sehr weit gefächert von New York über Madagaskar bis nach Paris ist alles dabei und lässt kaum Wünsche offen)

Insbesondere die Ausbildungsangebote im Ausland sind für Referendare in ganz Deutschland interessant, man muss sich nicht ins Gericht setzten und die veralteten Wahlstationsordner wälzen, sondern sieht hier auf einen Blick, wann das Angebot eingestellt wurde bzw. wie aktuell es ist.

Das elektronische Schwarze Brett ist eine sehr sinnvolle Stellenbörse, die hoffentlich auch bald an anderen Gerichten zu finden ist.

Referendarparty in Berlin
von

Auf den Seiten des Personalrats der Referendare Berlin wird die kommende Referendarparty am 28.08.2009 ab 21 Uhr angekündigt unter dem Motto „Sommer Sonne Salz“. Location ist der Salz Club (Salzufer 20 in 10587 Berlin-Charlottenburg).

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Hierfür wurden bzw. werden in Kürze erneut 3 x 2 Karten verlost. Aber nicht nur Glück spielt eine Rolle, sondern auch Wissen. In der ersten Verlosungsrunde war die Frage nach der Mitgliederzahl des Personalrats zu beantworten. Die Frage für die aktuelle Verlosungsrunde ist noch nicht abrufbar, wird es aber wohl demnächst sein.

Ich wünsche schon mal viel Spass!

Unzulässiger Inhalt im Examen!? – Die Antwort vom GJPA

In der S1-Klausur aus dem Juni-Durchgang gab es in Berlin und Brandenburg eine revisionsrechtliche Zusatzfrage. Die Personalräte hatten daraufhin an das GJPA eine Anfrage geschickt (vgl. dazu diesen RefBlog-Artikel), um zu klären, ob es sich dabei überhaupt um eine zulässige Prüfungsaufgabe handelt.

Sowohl der Personalrat der Berliner Referendare als auch der Personalrat Brandenburg haben nun Folgendes dazu veröffentlicht:

Auf unsere Nachfrage beim GJPA bzgl. der Zusatzfrage in der S1 – Klausur haben wir nun genauere Informationen zu deren Inhalt bekommen. Daraus ergibt sich für uns, dass es sich nicht um eine spezielle Frage aus dem Revisionsrecht handelt, vielmehr hätte man auch einfach fragen können, ob der Ablauf der Hauptverhandlung so korrekt war. Auch der Umfang entsprach dem einer üblichen prozessualen Zusatzfrage. Deshalb stimmen wir mit dem GJPA überein, dass es nach gegenwärtigem Sachstand, keine besonderen Maßnahmen hinsichtlich der Korrektur geben wird.

Für die zukünftigen Examensdurchgänge sind noch folgende Hinweise wichtig:

Allgemein ist anzumerken, dass die Prüfungsordnung Revisionsrecht nicht ausschließt. Lediglich für die Anwaltsklausur gibt es vom GJPA die (weiterhin gültige) Zusage, dass es keine Revisionsklausuren geben wird. Dies schließt revisionsrechtliche Zusatzfragen im Rahmen der Klausur aus staatlicher Sicht nicht aus. Es kann sogar als üblich angesehen werden, dass prozessuale Zusatzfragen in einem späteren Verfahrensstadium angesiedelt sind als die eigentliche Klausuraufgabe (Anklageschrift).

Berlin/Brandenburg: Möglicherweise unzulässiger Inhalt im Examen

Der Personalrat Berlin hat am 11.06. auf seiner Homepage bekannt gegeben, dass er sich mit der S1-Klausur aus dem Examensdurchgang Juni befassen will, die in Berlin und Brandenburg geschrieben wurde. Neben einer Aufgabe 1, in der die Kandidaten eine Anklage zu fertigen hatten, gab es noch eine 2. Zusatzaufgabe mit folgendem Inhalt:

„Man solle davon ausgehen, dass der Beschuldigte vor dem Amtsgericht – Strafrichter – angeklagt wird und ihm, nachdem sein Wahlverteidiger das Mandat niedergelegt hat, ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird (voraussichtliche Straferwartung > 1 Jahr). Nach Anklageerhebung und vor der Hauptverhandlung erhält der bisherige Wahlverteidiger erneut ein Mandat vom Angeklagten und bittet daraufhin unter Vollmachtsvorlage um Akteneinsicht beim Amtsgericht. Es erfolgt jedoch keinerlei Reaktion und die Hauptverhandlung findet ohne ihn, aber mit dem Pflichtverteidiger, statt. Der Mandant wundert sich zwar kurz, dass der Wahlverteidiger in der Hauptverhandlung nicht aufkreuzt, unternimmt aber nichts weiter. Kann der Angeklagte aufgrund dieser Geschehnisse erfolgreich (Sprung-)Revision einlegen?“

Laut Personalrat war aber Revisionsrecht bislang kein Prüfungsgebiet im 2. Examen in Berlin und Brandenburg. Möglicherweise hätte diese Zusatzaufgabe also überhaupt nicht gestellt werden dürfen.

Da bisher davon auszugehen war, Revisionsrecht sei nicht Prüfungsstoff, läuft diesbezüglich eine Anfrage beim GJPA. Wir informieren euch, sobald wir konkrete Informationen bekommen haben.

Wie petronella in ihrem Blog richtig anmerkt, stellt sich die Frage, ob mit dem Hinweis des GPA zum Revisionsrecht tatsächlich gemeint ist, dass gar keine Aufgaben, also auch keine Zusatzaufgaben, aus dem Revisionsrecht gestellt werden, oder ob der Hinweis so gemeint ist, dass lediglich keine reinen Revisionsklausuren – so wie zum Beispiel in NRW – zu Klausuraufgaben im 2. Examen gemacht werden.

Sollte sich die Aufgabenstellung tatsächlich als unzulässig heraus stellen, ist fraglich, welche Konsequenzen das hat. Im schlimmsten Fall wird das GPA die Klausur wiederholen lassen. Am besten dürfte es aber sein, die Aufgabe grundsätzlich aus der Bewertung auszunehmen und nur dann zugunsten des Bearbeiters zu werten, wenn es sich auf die Gesamtwertung der Klausur positiv auswirkt.

Examenstermin Juni: Die Klausuren in Berlin und Brandenburg

petronella schreibt gerade ihr Examen in Berlin und stellt Zusammenfassungen der Sachverhalte in ihr Blog ein. Wer sich speziell für die Klausuren interessiert, die gerade in Berlin und Brandenburg geschrieben werden, können sich daher bei petronella aus erster Hand informieren!