Nein, ich glaube nicht, dass ich nochmals ins Schriftliche muss! 🙂 Auch wenn man natürlich nie genau einschätzen kann, was letztlich raus kommt und ob man bestanden hat, bin ich alles in allem ganz zufrieden mit den Klausuren. Wenn ich dann doch durchfalle und nicht zur Mündlichen geladen werde, stellt sich für mich das ganz große Problem, dass ich nicht weiß, wie ich mich für den nächsten Versuch besser vorbereiten sollte.
Nach den Klausuren war natürlich erst einmal Feiern angesagt. Und wie so oft, wenn der Stress abfällt, habe ich mir anschließend eine (kleine) Erkältung eingefangen und auskuriert. Urlaub gab es dann auch noch für 2 Wochen. Aber wie so viele Juristen habe ich nach gut zwei Wochen Abschalten schon ein schlechtes Gewissen bekommen und bin gestern wieder mit dem Lernen angefangen.
Zwar zeigt die Erfahrung aus dem ersten Examen, dass man sich auf eine mündliche Prüfung eh nicht wirklich vorbereiten kann. Es kommt halt viel auf die Prüfer und die Tagesform an, so dass die eigentliche Vorbereitung erst nach Erhalt der Prüfer-Protokolle beginnt. Aber zum einen möchte ich nicht aus dem Lernrhythmus kommen und zum anderen kann man sich ja wenigstens auf den Aktenvortrag schon jetzt vorbereiten. Ich habe mich jedenfalls mit einem Freund zusammengeschlossen. Wir wollen uns dann zunächst zwei Mal die Woche treffen und Aktenvorträge üben bzw. vor dem anderen halten. Ob wir die Frequenz dann zum Mündlichen hin noch steigern werden, müssen wir mal sehen.
In jedem Fall gilt, dass nach der Prüfung vor der Prüfung ist! Da hat man noch nicht mal Gewissheit, ob und wie das Schriftliche geklappt hat, und bereitet sich schon auf die Mündliche vor. Aber auf jeden Fall werde ich es in den nächsten Wochen bis zur Bekanntgabe der Klausurergebnisse eher locker angehen lassen und sicherlich wieder öfter dazu kommen, Artikel im RefBlog zu schreiben.