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  Ausgabe 14/2026
Sonntag, der 05.04.2026
     

 / Staatsexamen

Das neue Widerrufsrecht im 2. Staatsexamen

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Zum 13.06.2014 sind die neuen Regelungen zum Widerrufsrecht in Kraft getreten.

Für Rechtsreferendare stellt sich die Frage, inwieweit bereits in den nächsten Klausurdurchgängen diese neuen Vorschriften Gegenstand des 2. Examens sein können. Es kursierte das Gerücht, dass LJPA werde dieses Themas bis Februar 2015 nicht zum Gegenstand der Prüfungen machen.

Dieses Gerücht stimmt nicht, wie der Personalrat der Referendare am LG Köln berichtet.

Das LJPA hat uns mitgeteilt, die Prüfungsaufgaben sind grundsätzlich aufgrund des aktuellen Rechtsstands zu bearbeiten, wenn nicht im Bearbeitungsvermerk ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Es ist daher möglich, dass die neugefassten Verbraucherschutzvorschriften ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens Gegenstand der Prüfungsaufgaben sind.

Hierbei sei folgendes klargestellt: Es ist nicht das Ziel des LJPA, die Prüflinge aufs Glatteis zu führen. Sie möchten das Examen fair gestalten. Dem LJPA ist natürlich bewusst, dass sich die Referendarinnen und Referendare – wie immer bei grundlegenden Gesetzesänderungen – zunächst mit der neuen Rechtslage vertraut machen müssen.

Sofern es in einer Klausur um einen Widerruf eines Vertrages geht, sind also die neuen Vorschriften bereits anzuwenden!

Der Artikel wurde am 21. Juni 2014 von veröffentlicht. Michael ist ein ehemaliger Referendar aus NRW.