Wir leben gerade in außergewöhnlichen Umständen. Ausgangsbeschränkungen wurden verhängt, Schulen, Unis und Kindergärten sind geschlossen, das öffentliche Leben wurde radikal reduziert. Und das hat nicht nur Auswirkungen auf Nudeln, Mehl und Toilettenpapier, sondern auch auf das gesamte Rechtsreferendariat.
Arbeitsgemeinschaften fallen aus oder werden in digitaler Form fortgesetzt, Einstellungen werden verschoben, da die Einführungslehrgänge nicht stattfinden können. Die Stationsausbildungen werden etwas umstrukturiert, so wird in Berlin zum Beispiel die Zivilstation nun hauptsächlich aus der Bearbeitung von Akten, der Erstellung von Voten oder Entscheidungsentwürfen am häuslichen Arbeitsplatz bestehen. Die Stationsausbildung bei der Staatsanwaltschaft wird zum Teil vorläufig eingestellt. Eine Stage im Ausland ist momentan nicht möglich, Klausurtermine werden verschoben.
Verlängerung des Referendariats in NRW
Die Ausbildungsleiter der OLG´s in NRW haben sich für eine Verlängerung des Referendariats entschieden. Es soll sich für alle Referendare, die zum Beginn des Monats März 2020 den 20. Ausbildungsmonat noch nicht vollendet hatten, um einen Monat verlängern. D.h. entweder verlängert sich die jeweilige Station, in der sich jemand gerade befindet, oder die anschließende Station wird verlängert. Unterhaltsbeihilfe wird somit auch um einen Monat weitergezahlt. Das schriftliche Examen, das normalerweise im 21. Ausbildungsmonat geschrieben wird, soll nun in den 22. Monat verschoben werden. Und auch der Ergänzungsvorbereitungsdienst wird um einen Monat verlängert.
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Reduzierung des Prüfungsstoffs in Bayern
Der Prüfungsausschuss für die zweite juristische Staatsprüfung hat entschieden, den Prüfungsstoff beginnend ab dem Termin 2020/1 zu reduzieren. Das Bayerische Staatsministerium der Justiz bereitet eine Änderung der JAPO vor, in der eine Reduzierung des Pflichtprüfungsstoffs ab dem Termin ZJS 2022/1 vorgesehen ist. Durch Corona wird diese aber durch den Entschluss des Prüfungsausschusses auf den Termin ZJS 2020/1 vorgezogen. Konkret heißt das, dass weite Teile des Familienrechts, im Besonderen das Unterhaltsrecht und das Verfahren in Ehesachen, Familienstreitsachen und Familiensachen sowie das Wasserrecht nicht mehr Gegenstand der schriftlichen und mündlichen Prüfung sind. Ab dem Termin 2020/1 wird es somit keine klassische Familienrechtsklausur mehr geben.