Ich war vergangene Woche mit meinem Rechtsanwalt bei einer Verhandlung vor einem Amtsgericht. Der Rechtsanwalt der Gegenseite hatte sich offenbar mit dem Fall als solchem und der Rechtsprechung zu zwei entscheidungserheblichen Fragen überhaupt nicht beschäftigt. Peinlich genug für ihn, da die Partei dabei war.
Allerdings ist mein Ausbildungs-RA etwas „in Rage geraten“ und hat dem gegnerischen Anwalt zwei, drei Mal deutlich zu verstehen gegeben, dass er von der Sache ja wohl überhaupt keine Ahnung hat. Die Wortwahl und der Tonfall waren dementsprechend. Großartig wehren konnte sich unser Gegner nicht, da er ja wirklich unvorbereitet in die Verhandlung gegangen ist.
Dennoch war mir das Auftreten meines Anwalts, der das ein oder andere Mal auch noch vom Richter gebremst werden musste, etwas zu heftig. Auf der einen Seite kann ich ihn verstehen, wenn man sich selbst auf eine Verhandlung vorbereitet, inhaltlich aber nicht wirklich voran kommt, weil der gegnerische Anwalt keine Ahnung hat. Auf der anderen Seite war klar, dass unsere Partei den Rechtsstreit gewinnen wird, da hätte er vielleicht nicht so emotional reagieren müssen.
Auf jeden Fall war er „so gut in Fahrt“, dass ich ihn nach der Verhandlung darauf mal lieber nicht angesprochen habe. Vielleicht hole ich das aber mal bei Gelegenheit nach…