Viele Referendare nutzen die Anwaltsstation dazu, zumindest einen Teil dieser Station bei einer Großkanzlei zu verbringen, um mal Einblicke in die rechtsanwaltliche Tätigkeit dort zu gewinnen. Zwar ist die Tätigkeit als Rechtsreferendar in der Großkanzlei oftmals arbeitsintensiv. Der Vorteil ist jedoch, dass man möglicherweise mit spannenden Mandaten zu tun hat und für die Tätigkeit ein zusätzliches Gehalt bekommt.
Im Blog von „Statt Aller“ schreibt ein Großkanzleiler, der bei der Einstellung von Referendaren mitentscheiden darf, über Bewerbungen und Bewerbungsunterlagen, wie sie nicht sein sollen. Interessant jedenfalls die Meinung des Autors zum Inhalt der Bewerbungsunterlagen …
Keine Illusionen – was interessiert und was im Lebenslauf auffindbar sein sollte, sind Noten. Beim Praktikanten das Abi und die Zwischenprüfung, beim Referendar das Abi und das 1. Examen, beim Associate das 1. und das 2. Examen. „Stationsnoten im Durchschnitt vollbefriedigend“ kommt in der Regel zustande, weil Rechtsanwalt Dosenkohl (Termine nach Vereinbarung) und die Stadtverwaltung Hildesheim 17-18 Punkte gegeben haben. Diesen verräterischen Satz sollte man daher weglassen.
… und zum Foto der Bewerber …
Das Foto ist immens wichtig. Kann man gut oder schlecht finden („oh Mann, sind doch nur Äußerlichkeiten“), ist aber so. Die Damen sind meist stilsicher im Hosenanzug mit Bluse abgelichtet. Herren greifen öfter in den Eimer. Es gilt: Grauer Anzug, weißes Hemd, dezente Krawatte (gemustert oder gestreift). Jedes dunkle Hemd sieht nach Mafia aus, jede knallrote Krawatte nach Zuhälter. Motivkrawatten tragen Clowns. Ohne Krawatte ist man Gewerkschaftssekretär oder Frank Plasberg und den schwarzen Anzug trägt man nur, wenn man hinter Ommas Sarg herlatscht.
Und hier geht´s zu den weiteren „Bewerbungs-Tipps“ des Autors…