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REFERENDARIATNEWS

Ausgabe 44/2026 Freitag, der 30.10.2026

Allgemein

Wer war eigentlich ... Adolf Baumbach

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Symbolbild Baumbach/HoptIn unserer Artikel-Serie „Wer war eigentlich ...“ nehmen wir einen weiteren Examenskommentar unter die Lupe und befassen uns mit Adolf Baumbach, dem Begründer des Beck’schen Kurzkommentars zum Handelsgesetzbuch. Dieser hieß lange „Baumbach/Hopt“ und erscheint seit der Umbenennung durch C.H. Beck nur noch unter dem Namen „Hopt“.

Adolf Baumbach wurde am 15.05.1874 im Kurort Bad Homburg vor der Höhe in Hessen geboren. Er studierte Jura an den Universitäten Leipzig, Marburg und Rostock. 1898 folgte die Promotion, anschließend wurde er Landgerichtsrat in Berlin. Während des Ersten Weltkriegs wechselte er als Sparkommissar in das Kriegsministerium. Zuletzt war er Senatspräsident am Kammergericht in Berlin. Gestorben ist er am 25. März 1945 in Bernau am Chiemsee.

Bekannt geworden ist Adolf Baumbach insbesondere durch die Baumbach’sche Kostenformel: Mit ihr werden bei Streitgenossen, die in unterschiedlichem Umfang obsiegen und unterliegen, die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten verteilt. Damit müssen sich Referendare vor allem in der Zivilstation bei der Kostenentscheidung im Urteil auseinandersetzen. Baumbach begründete außerdem einen ZPO-Kommentar (1. Auflage 1924), der als „Baumbach/Lauterbach/Hartmann“ lange ein Standardwerk war und seit der 80. Auflage (2022) als „Anders/Gehle“ erscheint. Neben zahlreichen weiteren Publikationen möchten wir natürlich den in einigen Bundesländern (z. B. Bayern und Nordrhein-Westfalen) im Zweiten Examen zugelassenen Kommentar nicht unerwähnt lassen: den Beck’schen Kurzkommentar zum Handelsgesetzbuch.

Warum der Kommentar heute „Hopt“ heißt

Im Juli 2021 kündigte der Verlag C.H. Beck an, Werke umzubenennen, die noch die Namen von Juristen mit aktiver Rolle in der NS-Diktatur tragen. Dazu gehört auch Adolf Baumbach. Seitdem erscheint der HGB-Kommentar als „Hopt, Handelsgesetzbuch“; im Buch wird Baumbach weiterhin als Begründer genannt. Aus demselben Grund wurde aus dem Palandt der „Grüneberg“, aus dem Schönfelder der „Habersack“ und aus dem Maunz/Dürig der „Dürig/Herzog/Scholz“. Für Referendare ist das auch ganz praktisch wichtig, denn Hilfsmittellisten und Zitierweisen verwenden die neuen Namen.

Die 45. Auflage des Hopt (2026) bearbeiten Hopt, Binder, Kumpan, Leyens, Merkt und Roth (Stand: Oktober 2026). Die aktuelle Auflage des Hopt erhältst Du im Referendarbuchladen. Ob und in welcher Auflage Du den Kommentar im Examen verwenden darfst, regelt die Hilfsmittelliste Deines Prüfungsamts.

Im Shop von Juristenkoffer.de verkaufen wir regelmäßig die Vorauflage des HGB-Kommentars von Hopt (vormals Baumbach/Hopt) zum günstigen Preis. 

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