Das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW hat nun auf seiner Internetseite neue Infos zur Nachzahlung der zu wenig gezahlten Unterhaltsbeihilfe an Rechtsreferendare veröffentlicht. Hintergrund der Nachzahlung ist ein Urteil des OVG Münster, über das wir auch in den RefNews berichteten.
Der Zeitpunkt der Nachzahlung hängt nach dem Statement des LBV davon ab, wann der jeweilige Antrag vom Referendar gestellt wurde:
- Für Anträge, die bis Ende April 2015 eingegangen sind, erfolgt die Nachzahlung der Bezüge Ende Juni.
- Die Nachzahlung für Anträge, die nach April 2015 eingegangen sind, erfolgt in den Folgemonaten.
Eine Besonderheit gilt laut LBV für Referendare, deren Vorbereitungsdienst bereits beendet ist:
- Bei Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren, deren Referendariat bereits beendet ist, kann nicht grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die hier hinterlegte Bankverbindung noch den aktuellen Bankdaten entspricht. Alle Antragsteller (mit Ausnahme derer, die zurzeit laufenden Bezüge vom LBV beziehen) erhalten deshalb in diesen Tagen ein Informationsschreiben, dem ein Fragebogen zu der Bankverbindung, auf die die Nachzahlung überwiesen werden soll, beiliegt. Bitte senden Sie diesen möglichst bald ausgefüllt an uns zurück.
- Sofern Sie Ihr Referendariat schon vor längerer Zeit beendet haben und trotz Antragstellung kein Informationsschreiben erhalten, liegt dies vermutlich daran, dass uns Ihre neue Anschrift noch nicht bekannt ist. Bitte teilen Sie uns diese sowie Ihre aktuelle Bankverbindung von sich aus mit.








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