In der aktuellen Ausgabe des JuS-Magazins findet sich ein interessanter Artikel zu einer möglichen Reform des Referendariats und konkreten, diskussionswürdigen Verbesserungsvorschlägen. Dabei ist hervorzuheben, dass die Autorin das Referendariat in der jetzigen Form grundsätzlich für sehr gut hält, also keine Abschaffung oder vollständige Neuerung fordert, sondern nur punktuell kritisiert.
Die Kritik im Einzelnen:
- Die Autorin kritisiert zunächst „die Kluft zwischen dem theoretischen und dem tatsächlichen Ziel des Vorbereitungsdienstes„: Während der Vorbereitungsdienst die Referendare mit den Aufgaben der Rechtspflege und der Verwaltung vertraut machen und in die Lage versetzen soll, in der Rechtspraxis eigenverantwortlich tätig zu sein, sei für die Referendare selbst ganz vorrangiges Ziel des Vorbereitungsdienstes, die Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen. Dies liege natürlich an der Wichtigkeit des Ergebnisses des Examens, während die Stations- und AG-Noten kaum Relevanz haben.
- Die praktische Ausbildung in den Stationen habe durchgängig nur eine nachrangige Bedeutung im Referendariat. Zum einen gehen die Arbeitsgemeinschaften und Lehrgänge der Stationsausbildung als Dienstpflicht vor. Zum anderen führe die notwendige Examensvorbereitung dazu, dass die Referendare nur zu Anfang in der Anwaltsstation tatsächlich praktisch arbeiten. „(Spätestens) fünf bis sechs Monate vor den schriftlichen Prüfungen tauchen viele Kandidaten unter“.
- Schließlich kritisiert die Verfasserin, dass die theoretische Ausbildung in Lehrgängen und Arbeitsgemeinschaften zwar einen erheblichen Teil der den Referendaren zur Verfügung stehenden Zeit einnimmt, eine „umfassende und systematische“ theoretische Ausbildung aber nicht erfolgt. Dies mache intensive und zeitaufwändige Wiederholungen im privaten Bereich unabdingbar. Zudem seien die Materialien manchmal sehr knapp, manchmal dagegen sehr ausführlich.
Die Autorin formuliert aber nicht nur Kritik am Referendariat, sondern unterbreitet auch konkrete Vorschläge, wie man den Vorbereitungsdienst verbessern könnte:
- Um die durch die Verlängerung der Anwaltsstation auf 9 Monate gewollte Stärkung der Ausbildung in der Anwaltschaft nicht durch das Tauchen der Referendare leer laufen zu lassen, schlägt die Autorin vor, „vor der schriftlichen Prüfung eine Ruhepause (unter Verlust oder Reduzierung der Unterhaltsbeihilfe) von z. B. drei Monaten einzuführen“.
- Die Anwesenheitspflicht bei Lehrgängen und AGs solle gelockert oder abgeschafft werden. Dies würde dann der Verschulung des Referendariats entgegenwirken und die Eigenverantwortlichkeit der Referendare stärken, die diese ja auch aus dem Studium kennen.
- Das zeitweilige Aussetzen unter Verlust der Unterhaltsbeihilfe solle zu jedem Zeitpunkt des Referendariats möglich sein. So könne man den Referendaren die Möglichkeit einräumen, wie vor dem ersten Examen „schieben“ zu können, wobei eine Beschränkung des Schiebens auf maximal 1 Jahr in Betracht kommt.
- Schließlich spricht sich die Verfasserin dafür aus, dass jeder Referendar die Reihenfolge der Stationen wählen kann. Damit meint sie aber nicht nur den einfachen Tausch zweier Stationen in der zeitlichen Abfolge. Vielmehr soll der Referendar, der nicht Anwalt werden möchte, die Möglichkeit haben, die neunmonatige vierte Station beim Gericht oder der Staatsanwaltschaft zu absolvieren. Die Anzahl und Länge der Stationen soll also grundsätzlich beibehalten werden.
In jedem Fall sind dies interessante Vorschläge, die da zur Diskussion gestellt werden. Möglicherweise haben die Leser des RefBlog auch noch eigene Reformvorschläge, wie sich das Referendariat verbessern lässt.
Die Diskussion ist eröffnet!