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  Ausgabe 33/2025
Mittwoch, der 13.08.2025
     

 / Allgemein

„Referendar Münchhausen“ – Das Urteil

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Im Fall des 44-jährigen Rechtsreferendars, der, nachdem er zwei mal durch das 2.  hessische Staatsexamen gefallen war, beim LG Oldenburg in den Referendarsdienst trat, hat das AG Oldenburg nun das Urteil gefällt. Sieben Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und 80 Stunden gemeinnützige Arbeit lautet es. Die Richterin sprach den nunmehr „ehemaligen“ Referendar wegen vollendeten Betruges und versuchten Betruges schuldig. Er hatte sich nämlich, nachdem er, unter verschweigen der nicht bestandenen Prüfungen, in Oldenburg das Referendariat antrat, auch noch in verschiedenen anderen Bundesländern beworben. So wollte er sich, ganz wie Baron Münchhausen, am eigenen Schopf mitsamt Pferd aus dem Sumpf ziehen, das hat aber offensichtlich nicht ganz geklappt…

Der Artikel wurde am 3. April 2009 von veröffentlicht. Alice ist eine ehemalige Referendarin aus Mecklenburg-Vorpommern.