Es ist Aschermittwoch, alles vorüber, alles verziehen – und wem haben wir das zu Verdanken?!? Dem Nubbel, dem Hoppeditz, dem Paias!!! Wer sich in der rheinischen Karnevalskultur eher weniger auskennt: bitte hier klicken.
Ich hatte das große Vergnügen, gestern der Nubbelverbrennung im Kölner Agnesviertel beizuwohnen und was ich dort sah, sollte der juristischen Welt nicht verborgen bleiben : Der Nubbel – Sündenbock der in der Karnevalszeit begangenen „Verfehlungen“ – wird in der Nacht zum Aschermittwoch, begleitet vom johlenden Volke mit Fackeln und Kerzen zu einem zentralen Platz getragen, wo ihm der Prozess gemacht wird. Erschienen sind der Ankläger, der Henker und zu meiner vollkommenen Überraschung: der Verteidiger des Nubbels! Nachdem die Anklageschrift vorgelesen (u.A. sündhaftes Treiben und Bützen, unbändiger Kölschkonsum) und durch das Volk nach jeder begangenen Sünde mit „Schande-Schande-Schande“ begleitet wurde, kam der Verteidiger zu Worte. Nach den ersten zur Verteidigung vorgebrachten Sätzen sah er sich dem Feuertod so nah wie nie und wurde entfernt.
Zur Zufriedenstellung aller wurde nun „En uns´remVeedel“ angestimmt und alle sangen in Frieden und Eintracht. Alle? Nein, nicht alle! Der Nubbel nicht!!! Und das brachte das Fass zum Überlaufen: Der Sünder musste brennen. Henker und Ankläger übergossen ihn mit Alkohol und das Volk warf seine Fackeln auf den Sündenbock und schon war es um den armen Nubbel geschehen.
Und was lernen wir daraus?
Es ist in jedem Fall zu vermeiden, in Köln vor dem Strafgericht zu stehen – als Angeklagter 🙂